Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
2.8 Referenzen
Eigenerklärung über erbrachte Leistungen in Bezug auf Feuerlöschfahrzeuge aus den letzten drei Jahren.
Es gilt folgende Mindestanforderung:
Vorlage von mindestens einer (1) erfolgreichen Referenz aus den Jahren 2018 - 2020 (= Vertragserfüllung) über erbrachte Leistungen folgender Art:
Erstellung und Lieferung einer Feuerlöschfahrzeugserie von mindestens drei (3) weit überwiegend baugleichen Fahrzeugen oder Aufbauten / absetzbaren Behältern in einem Auslieferungszeitraum von maximal sechs (6) Monaten und einem Produktionszeitraum von maximal 15 Monaten.
Erfolgreich sind Referenzen, bei denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag:
- Rückabwicklung des Vertrages
- Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund
- Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen
- Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs gegenüber dem bei initialer Beauftragung definierten.
- Nicht unwesentliche Überschreitung des initialen Kostenansatzes (Auftrags-wertschätzung) bzw. Angebotspreises.
Die vorstehend geforderten Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner mit Kontaktdaten
- Zeitraum der Leistungserbringung.
Bitte die Eigenerklärung(en) unter Verwendung des nachfolgenden Vordrucks als Anlage C vorlegen.
Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber bitte so konkret wie möglich zu umschreiben.
Die Vorlage von mehr als einer den Mindestanforderungen genügenden Referenz führt nicht zu einer besseren Bewertung.
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5 Korruptionsprävention
Ich/Wir erklären mit Abgabe meines/unseres Angebots unseren festen Willen, jeglicher Form der Korruption entgegenzuwirken.
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns mit Abgabe meines/unseres Angebots, die Regelungen im Verhaltenskodex gegen Korruption des Bundesministeriums des Inneren (Verhaltenskodex gegen Korruption) einzuhalten.