Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von 2 Stück Gerätewagen Wassergefahren
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von 2 Stück Gerätewagen Wassergefahren – Fahrgestell und Aufbau.
1️⃣
Ort der Leistung: Mecklenburgische Seenplatte🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Feuerwehrtechnische Zentrale Neuendorf
Wulkenziner Str. 27
17033 Neubrandenburg”
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von 2 Stück Gerätewagen Wassergefahren – Fahrgestell und Aufbau.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-09-01 📅
Datum des Endes: 2022-08-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Formular „Eigenerklärung zum Vergabeverfahren des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte“).” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über den Gesamtumsatz in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formular „Eigenerklärung zum Vergabeverfahren des Landkreises...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über den Gesamtumsatz in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formular „Eigenerklärung zum Vergabeverfahren des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte“).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach § 9 VgG M-V (vgl. Formblatt „Verpflichtungserklärung zu Mindestarbeitsbedingungen“) und Einhaltung der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach § 9 VgG M-V (vgl. Formblatt „Verpflichtungserklärung zu Mindestarbeitsbedingungen“) und Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 11 VgG M-V.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-20
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-09-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-20
14:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385588-5160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 385588-4855817 📠
URL: http://www.regierung-mv.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Rechts- und Kommunalaufsichtsamt, Zentrale Vergabestelle”
Postanschrift: Platanenstraße 43
Postort: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@lk-seenplatte.de📧
Quelle: OJS 2021/S 119-312556 (2021-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 395/57087-0📞
Fax: +49 395/57087-5960 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von zwei Stück Gerätewagen Wassergefahren
Kurze Beschreibung: Lieferung von zwei Stück Gerätewagen Wassergefahren - Fahrgestell und Aufbau
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 296 057 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreis Mecklenburgische Seenplatte,
Feuerwehrtechnische Zentrale Neuendorf,
Wulkenziner Str. 27, 17033 Neubrandenburg”
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von zwei Stück Gerätewagen Wassergefahren - Fahrgestell und Aufbau
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausstattung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 119-312556
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Lieferung 2 Stück Gerätewagen "Wassergefahren" für den Katastrophenschutz
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Brandschutztechnik Görlitz GmbH
Postanschrift: Dr.-Kalbaum-Allee 15
Postort: Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3581654137📞
E-Mail: info@btg-goerlitz.com📧
Fax: +49 3581654180 📠
Region: Görlitz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 302 520 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 296 057 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
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Quelle: OJS 2021/S 158-418044 (2021-08-12)