Lieferung von fünf Wechselladerfahrzeugen, dreiachsig, gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 18462-3, DIN 14502 Teil 1-3, DIN 14505, Ausgabe 01/2015.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Öffentlicher Auftraggeber
Postleitzahl: 61169
Region: Wetteraukreis🏙️
URL: www.feuerwehr-friedberg.net🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E72559971🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E72559971🌏 Kommunikation (Beteiligung)
Name: Main-Kinzig-Kreis, Abt. 57.1 Brand- und Katastrophenschutz
Postanschrift: Frankfurter Str. 34
Postort: Gelnhausen
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Friedrich
E-Mail: florian.friedrich@mkk.de📧
Region: Main-Kinzig-Kreis🏙️
URL: www.mkk.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von 5 Wechselladerfahrzeuge für die Feuerwehr
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von fünf Wechselladerfahrzeugen, dreiachsig, gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 18462-3, DIN 14502 Teil 1-3, DIN 14505, Ausgabe 01/2015.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 913 500 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Main-Kinzig-Kreis🏙️
Ort der Leistung: Wetteraukreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von fünf Wechselladerfahrzeugen, dreiachsig, gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 18462-3, DIN 14502 Teil 1-3, DIN 14505, Ausgabe 01/2015.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 913 500 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-07-08 📅
Datum des Endes: 2021-10-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-08
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-08
12:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.4”
Postort: Darmstadt
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.4”
Postort: Darmstadt
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.4”
Postort: Darmstadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 112-291292 (2021-06-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von fünf Wechselladerfahrzeugen, dreiachsig, gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 18462-3, DIN 14502 Teil 1-3, DIN 14505, Ausgabe 01/2015”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 867 611 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von fünf Wechselladerfahrzeugen, dreiachsig, gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 18462-3, DIN 14502 Teil 1-3, DIN 14505, Ausgabe 01/2015” Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 112-291292
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: FREYTAG Karosseriebau GmbH & Co. KG
Postort: Elze
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hildesheim🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 867 611 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 017-040558 (2022-01-20)