Beschaffung von 5 Wechselladerfahrzeuge für die Feuerwehr

Main-Kinzig-Kreis, Abt. 57.1 Brand- und Katastrophenschutz

Lieferung von fünf Wechselladerfahrzeugen, dreiachsig, gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 18462-3, DIN 14502 Teil 1-3, DIN 14505, Ausgabe 01/2015.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-06 Auftragsbekanntmachung
2022-01-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-06-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Kurze Beschreibung:
Lieferung von fünf Wechselladerfahrzeugen, dreiachsig, gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 18462-3, DIN 14502 Teil 1-3, DIN 14505, Ausgabe 01/2015.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Kinzig-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Main-Kinzig-Kreis, Abt. 57.1 Brand- und Katastrophenschutz
Postanschrift: Frankfurter Str. 34
Postleitzahl: 63571
Postort: Gelnhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.mkk.de 🌏
E-Mail: florian.friedrich@mkk.de 📧
Telefon: +49 60518555332 📞
Fax: +49 60518555530 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E72559971 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E72559971 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-06 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-11 📅
Datum des Beginns: 2021-07-08 📅
Datum des Endes: 2021-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 112-291292
ABl. S-Ausgabe: 112

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 913 500 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 913 500 EUR 💰

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bad Orb, Abt. Brandschutz
Postanschrift: Frankfurter Str. 2
Postort: Bad Orb
Postleitzahl: 63619
Land: Main-Kinzig-Kreis 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Langenselbold, Abt. Feuerwehr
Postanschrift: Carl-Friedrich-Benz-Str. 2-4
Postort: Langenselbold
Postleitzahl: 63505
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Frieberg (Hessen), Abt. Brandschutz
Postanschrift: Mainzer-Tor-Anlage 6
Postort: Friedberg (HE)
Postleitzahl: 61169
Land: Wetteraukreis 🏙️
Kontakt
Internetadresse: www.mkk.de 🌏
: www.feuerwehr-bad-orb.de/ 🌏
: www.feuerwehr-langenselbold.de 🌏
: www.feuerwehr-friedberg.net 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E72559971 🌏
Kontaktperson: Herr Friedrich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.4
Postort: Darmstadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2021/S 112-291292 (2021-06-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von fünf Wechselladerfahrzeugen, dreiachsig, gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 18462-3, DIN 14502 Teil 1-3, DIN 14505, Ausgabe 01/2015
Gesamtwert des Auftrags: 867 611 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 017-040558
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 112-291292
ABl. S-Ausgabe: 17

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-02 📅
Name: FREYTAG Karosseriebau GmbH & Co. KG
Postort: Elze
Land: Deutschland 🇩🇪
Hildesheim 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 867 611 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Quelle: OJS 2022/S 017-040558 (2022-01-20)