Beschaffung von Elektrofahrzeugen

MÜNCHENSTIFT GmbH, Gemeinnützige Gesellschaft der Landeshauptstadt, wohnen und pflegen in der Stadt

Rahmenvertrag zur Lieferung von Leasingfahrzeugen mit Elektroantrieb.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-01-19 Auftragsbekanntmachung
2021-02-12 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2021-01-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personenkraftwagen
Referenznummer: 2295/2020
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag zur Lieferung von Leasingfahrzeugen mit Elektroantrieb.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personenkraftwagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrofahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Münchenstift GmbH, Gemeinnützige Gesellschaft der Landeshauptstadt, wohnen und pflegen in der Stadt
Postanschrift: Kirchseeoner Straße 3
Postleitzahl: 81669
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://www.muenchenstift.de/cont/2 🌏
E-Mail: vergabe@muenchenstift.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDGX9/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDGX9 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 015-030893
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDGX9

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages ist die Lieferung und Übergabe von Elektrofahrzeugen durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber im Rahmen eines Leasings auf Abruf durch den Auftraggeber. Die Elektrofahrzeuge müssen die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Anforderungen erfüllen. Die Laufzeit jedes Leasingvertrages beträgt 48 Monate.
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Der Auftraggeber wird nach Erteilung des Zuschlags beim Auftragnehmer noch im Jahre 2021 mindestens 6 Elektrofahrzeuge bestellen. Der Auftraggeber kann derzeit die genaue Anzahl der während der Vertragslaufzeit insgesamt benötigten Elektrofahrzeuge nicht prognostizieren. Er geht aber davon aus, dass er zwischen 25 bis 32 Elektrofahrzeuge beim Auftragnehmer bestellen wird. Bei den vorgenannten Zahlen handelt es sich um eine bloße Schätzung des Auftraggebers. Es ist daher möglich, dass die vorgenannte Schätzung unter- oder übertroffen wird.
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Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer mit folgenden „Servicepaketen“ zu beauftragen: „Schadenservice“, „Wartung und Verschleiß“ und „Reifen“.
— Das Servicepaket „Schadenservice“ beinhaltet u. a. die Schadensregulierung bei Schäden und die Mängelbeseitigung bei Mängeln an dem jeweiligen Elektrofahrzeug,
— Das Servicepaket „Wartung und Verschleiß“ beinhaltet alle Werkstattleistungen, die bei sachgemäßem Gebrauch des jeweiligen Elektrofahrzeugs infolge von natürlichem Verschleiß erforderlich werden,
— Das Servicepaket „Reifen“ beinhaltet u. a. den Wechsel von Sommer- und Winterreifen und die Einlagerung der Reifensätze.
Die Einzelheiten zu den Servicepaketen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Dauer: 48 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3, 4 und § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB,
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes,
3) Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 3 Monate sein.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leasing von Elektrofahrzeugen), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in Euro netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leasing von Elektrofahrzeugen).
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2) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000,00 EUR für Personen-, Sach- und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
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Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mindeststandards:
Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000,00 EUR für Personen-, Sach- und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
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Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens 3 und maximal 5 geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführten Leasingleistungen, die in den letzten höchstens 3 Jahren erbracht wurden. Jeweils mit Angabe:
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— bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
— der Bezeichnung und Beschreibung der Referenz,
— des Auftragswerts,
— des Zeitraums der Leistungserbringung,
— des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
— Anzahl der verleasten Fahrzeuge,
— Anzahl der verleasten Elektrofahrzeuge (als Elektrofahrzeuge gilt ein Fahrzeug, das allein von einem Elektromotor angetrieben wird und während der Fahrt 0 g CO2/km ausstößt).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:
— Gegenstand der Referenz war das Leasing von mindestens 20 Fahrzeugen,
— Die referenzgegenständliche Leistung wurde nach Ansicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
Mindestens eine Referenz muss das Leasing von Elektrofahrzeugen beinhalten. Eine Mindestanzahl der verleasten Elektrofahrzeuge ist jedoch nicht erforderlich.
Es werden nur die vom Bieter in der vorgesehenen Anlage jeweils genannte(n) Referenz(en) berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (maximal eine (1) DIN-A4-Seite) mit Darstellung der Referenz gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
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Mindeststandards:
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens 3 und maximal 5 geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführten Leasingleistungen, die in den letzten höchstens 3 Jahren erbracht wurden. Jeweils mit Angabe:
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— bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
— der Bezeichnung und Beschreibung der Referenz,
— des Auftragswerts,
— des Zeitraums der Leistungserbringung,
— des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
— Anzahl der verleasten Fahrzeuge,
— Anzahl der verleasten Elektrofahrzeuge (als Elektrofahrzeuge gilt ein Fahrzeug, das allein von einem Elektromotor angetrieben wird und während der Fahrt 0 g CO2/km ausstößt).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:
— Gegenstand der Referenz war das Leasing von mindestens 20 Fahrzeugen,
— Die referenzgegenständliche Leistung wurde nach Ansicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
Mindestens eine Referenz muss das Leasing von Elektrofahrzeugen beinhalten. Eine Mindestanzahl der verleasten Elektrofahrzeuge ist jedoch nicht erforderlich.
Es werden nur die vom Bieter in der vorgesehenen Anlage jeweils genannte(n) Referenz(en) berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (maximal eine (1) DIN-A4-Seite) mit Darstellung der Referenz gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Münchenstift GmbH – Verwaltung/Zentraler Einkauf
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDGX9/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 015-030893 (2021-01-19)
Ergänzende Angaben (2021-02-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-12 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 033-082247
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 015-030893
ABl. S-Ausgabe: 33
Quelle: OJS 2021/S 033-082247 (2021-02-12)