Beschreibung der Beschaffung
Zielgruppe sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLB), die die Voraussetzungen nach § 16i SGB II erfüllen, somit eLB, die
- das 25. Lebensjahr vollendet haben,
- die für insgesamt mindestens sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II erhalten haben,
- die in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt oder selbständig tätig waren und
- für die Zuschüsse an Arbeitgeber nach §16 Abs. 1 SGB II Absatz 1 noch nicht für eine Dauer von fünf Jahren erbracht worden sind.
Weiterhin können Teilnehmende darunter sein, die in den letzten 5 Jahren Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II erhalten haben und
- in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kinde leben oder
- schwerbehindert im Sinne des §2 Absatz 2 und 3 des Neunten Sozialgesetzbuch sind.
Unter diesen oben genannten Teilnehmenden können auch Personen sein, die trotz vollständig abgeschlossener Sprachförderkette weiterhin über wenig bis kaum ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.
Die Maßnahmedauer (Vertragsbeginn und -ende) sowie das Ende des zeitlichen Korridors, in dem die Teilnehmer zugewiesen werden (Zuweisungskorridor) ergeben sich aus dem Los- und Preisblatt.
Gemäß § 16 i SGB II beträgt die Teilnahmedauer längstens 5 Jahre. Sie wird bis zu sechs Monate verlängert, wenn der Teilnehmende eine Anschlussbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufnimmt, auch wenn die Hilfebedürftigkeit während der Förderung nach Absatz 1 entfallen ist, sofern sie ohne die Aufnahme der Anschlussbeschäftigung erneut eintreten würde. Darüber hinaus ist eine Verlängerung nicht möglich.
Die Zuweisungsdauer in die beschäftigungsbegleitende Betreuung erfolgt unabhängig vom Zuweisungszeitpunkt i. d. R. bis zum Vertragsende. Im Rahmen von potentiellen Optionsziehungen der Maßnahme können die Teilnehmenden erneut in die Maßnahme zugewiesen werden.
Es gibt 270 Teilnehmerplätze.
Maßnahmebeginn ist der 01.04.2022
Maßnahmeende ist der 31.03.2023
Inhalte
- Beratung, Betreuung und Begleitung der Teilnehmenden während des gesamten Förderzeitraumes der Beschäftigung
- Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen für den beruflichen Alltag, zum Beispiel im Bereich der Selbstorganisation und Problemlösung in der Arbeitswelt,
- Aufbau von betrieblichen Tagesstrukturen im betrieblichen Umfeld über einen längeren Zeitraum,
- Hilfen bei Behördengängen/Antragstellungen (z. B. Wohngeld, Kindergeldzuschlag),
- Hilfe bei der Inanspruchnahme kommunaler Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II,
- Alltagshilfen (zum Beispiel Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Umgang mit Geld, Einkauf, Erscheinungsbild, Änderung der Freizeitgestaltung, Selbstversorgung),
- Soziale Aktivierung, Vermittlung des betrieblichen Umfelds und der Anforderungen im Arbeitsalltag (pünktlicher Arbeitsbeginn, Erwartungen des Arbeitgebers und ähnliches),
- Verhaltenstraining, zum Beispiel Umgang mit dem Arbeitgeber/den Kollegen am Arbeitsplatz
- Bei Konflikten am Arbeitsplatz evtl. Mediation mit allen Beteiligten (mit Einverständnis des Arbeitgebers und den betroffenen Arbeitskollegen)
- Krisenintervention und Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz,
- Hilfestellung bei Einstellung des ALG II Bezuges während einer laufenden §16i Beschäftigung
- Auf Wunsch des Teilnehmenden Einbeziehung und Beratung der gesamten Bedarfsgemeinschaft
- Unterstützung von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (Achtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VIII),
- Unterstützung der Teilnehmenden bei Abbruch oder Beendigung der Förderung
- Gezielte Hilfestellung, z. B. bei kurzfristigem Ausfall der Kinderbetreuung, Schuldenproblematik, Einrichten von Daueraufträgen,
- Möglichen Bedarf an Weiterbildung erkennen und diesen mit dem Arbeitgeber abzustimmen und anschließend dem Bedarfsträger Vorschläge für die Umsetzung unterbreiten,
- Übergangsmanagement zum Ende der Nachbeschäftigung beziehungsweise zum Ende des geförderten Beschäftigungsverhältnisses sowie in ungeförderte Beschäftigung
Bedarfsorientiert gefördert werden können darüber hinaus:
- Persönliche Kompetenzen (zum Beispiel Motivation, Leistungsfähigkeit, aber auch Selbstbild, Selbsteinschätzung, Selbstsicherheit, Selbständigkeit, Offenheit, Wertehaltung, Empathie),
- Soziale Kompetenzen (zum Beispiel Kommunikation, Kooperation/Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit),
- Methodische Kompetenzen (zum Beispiel Problemlösung, Arbeitsorganisation, Lernfähigkeit, Einordnung und Bewertung von Wissen),
- Interkulturelle Kompetenzen (zum Beispiel Verständnis und Toleranz für sowie im Umgang mit anderen Kulturen, Traditionen und Religionen).