Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter muss als Referenz mindestens eine zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistung vorweisen. Leistungen für die Auftraggeberin können auch ohne Angabe als Referenz berücksichtigt werden.
Als zufriedenstellend erbrachte Leistung gilt im vorliegendem Fall eine Leistung bei der insbesondere keiner der folgenden Fälle vorlag:
— Rückabwicklung des Vertrages,
— Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund,
— Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen,
— nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfanges gegenüber dem bei initialer Beauftragung Definierten,
— nicht unwesentliche Überschreitung des Kostenansatzes (Auftragswertschätzung) bzw. Angebotspreises.
Als vergleichbare Leistung gilt im vorliegendem Fall eine Verpflegungsleistung über mindestens ein Jahr mit Mittagessen eines geschlossenen Nutzerkreises mit mindestens 1 500 Essensportionen pro Verpflegungstag in einer oder mehreren Einrichtungen.
Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn:
— sie nicht älter als 3 Jahre sind und
— die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde,
— Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens, insbesondere eines HACCP-Konzepts nach VO (EG) 852/2004 sowie der Sicherstellung der Einhaltung der §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (maximal 4 DIN A4 Seiten, Schriftgröße 11),
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist,
— Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere Fuhrpark (maximal 4 DIN A4 Seiten, Schriftgröße 11),
— Vorlage einer verbindlichen Zusicherung der*des Bieters*in, dass die EU-Zulassung nach Art. 4 der Verordnung (EG) 853/2004 im Falle eines Zuschlags beantragt und bis spätestens 30.6.2022 bei der Auftraggeberin vorgelegt wird.