Beschreibung der Beschaffung
Art und Umfang der Leistung
Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg beabsichtigt die Vergabe der Bewirtschaftung eines Schulkiosks inkl. des Angebotes eines warmen Mittagessens, orientiert an den DGE-Qualitätsstandards und den Empfehlungen für die Verpflegung der Peter-Paul-Cahensly-Schule Limburg.
Bewirtschaftung des Schulkiosks
Angebot:
Der Schulkiosk ist täglich montags bis freitags von 8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet und allen Schüler*innen sowie Lehrer*innen zugänglich.
Unter anderem sollen folgende Produkte angeboten werden:
1. Frühstückspause = Croissants, Schokocroissants, Belegte Brötchen, Obst,
2. Mittagspause = kalte und warme Sandwiches, verschieden gemischte Salate, Obstschalen, milchhaltige Desserts.
Neben diesen Produkten können auch vom Auftragnehmer zusätzliche Produkte angeboten werden. Diese Produkte sind vorab mit dem Auftraggeber und der Schulleitung abzusprechen.
Folgende Produkte sollen nicht angeboten werden:
1. Keine Fritteuse Produkte
2. Kein Energydrink
Der Auftragnehmer ist ebenso verpflichtet, einen Snackautomaten und einen Getränkeautomaten (für heiße und kalte Getränke), die seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellt werden, regelmäßig zu befüllen. Die Kosten für die Wartung übernimmt der Auftraggeber. Die darin enthaltenen Produkte sowie deren Preise sind vorab mit der Schulleitung der Peter-Paul-Cahensly-Schule und dem Auftraggeber abzusprechen.
Besonderheiten des Schulkiosks
Das benötigte Material, wie zum Beispiel eine Registrierkasse muss vom Auftragnehmer gestellt werden. Der Auftragnehmer darf die Kantine und die darin enthaltenen Geräte unentgeltlich nutzen. Die Öffnungszeiten der Cafeteria sind als Anhaltswerte zu verstehen. Sie können auf Wunsch des Auftraggebers geändert werden, falls ein Bedarf festgestellt wird.
Angebot eines warmen Mittagessens
Es werden täglich mindestens 2 Menülinien (davon ein vegetarisches Essen) seitens des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt. Es dürfen ausschließlich bereits vorbereitete Speisen in dem Konvektomat aufgewärmt werden. Der Auftragnehmer muss der Schule wöchentlich einen aktuellen Speiseplan für die darauf folgende Woche zur Verfügung stellen. Auf dem Auftragnehmer mitgeteilte Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien wird Rücksicht genommen, indem die Menüs dementsprechend ausgerichtet werden. Es ist darauf zu achten, dass im Wochenplan abwechslungsreiche Fleischsorten angeboten werden.
Alle benutzten Produkte müssen von guter Qualität, gesund und marktgängig sein. Die Produkte müssen den in Deutschland geltenden amtlich zugelassenen Normen entsprechen und den genauen Vorschriften der deutschen Gesundheitsämter entsprechen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Hygienevorschriften, von der Zubereitung bis hin zum Verkauf, einzuhalten. Ein betriebliches Eigenkontrollsystem (HACCP-Konzept) ist erforderlich. Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber auf jederzeitigen Wunsch Einsicht in das HACCP-Konzept erhalten kann. Beim Umgang mit den Lebensmitteln sind die gesetzlich vorgegebenen Hygienestandards einzuhalten. Insbesondere sind die Vorgaben der Verordnung 852 und 853/2004 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), das Infektionsschutzgesetz (IfsG) und die Lebensmittel Hygieneverordnung (LMHV) zu beachten.
Leistungszeitraum
Die Vertragslaufzeit beginnt ab 30. August 2021.
Die Leistung wird über einen Zeitraum bis zum Beginn der hessischen Sommerferien im Jahr 2025 mit 2 Verlängerungsoptionen von je einem Schuljahr vergeben.
Die Option kann der Auftraggeber oder der Auftragnehmer schriftlich spätestens sechs Monate vor Ablauf des Vertrages ausüben. Das Recht einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.