Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Antworten sind über die E-Vergabeplattform vom Bieter elektronisch einzugeben; Nummerierung gem. E-Vergabeplattform:
1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
1.1 Eigenerklärung zu § 123 (1) bis (3) GWB [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass keine der in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe vorliegen.
[] Ja
[] Nein
1.2 Eigenerklärung zu § 123 (4), § 124 (1)2 GWB [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass keine der in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe vorliegen.
[] Ja
[] Nein
1.3 Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir bestätige(n), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des allgemeinenmMindestlohns (MiloG) nicht vorliegen.
[] Ja
[] Nein
1.4 Bescheinigung Handelsregister o. ä. [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Hiermit bestätige(n) ich/wir über eine Bescheinigung als Nachweis über die gewerbliche Tätigkeit durch Auszug aus dem Handelsregister oder ein gleichgerichteter Nachweis wie Gewerbeanmeldung oder Mitgliedschaft in der IHK (kein Beitragsbescheid) zu verfügen und im Falle des Zuschlags auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen.
[] Ja
[] Nein
1.5 Bescheinigung EU-Zulassung
K.O.-Kriterium: Ja
Hiermit bestätige(n) ich/wir im Besitz einer Zulassungsnummer gem. der EU-Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zu sein.
Sollte(n) ich/wir keine EU-Zulassung benötigen, bestätige(n) ich/wir diesbezüglich eine Bescheinigung des zuständigen Veterinäramtes mit der Angebotsabgabe vorzulegen, die nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung sein darf.
[] Ja
[] Nein
1.6 Eigenerklärung Biozertifizierung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Hiermit bestätigen ich/wir, dass ich/wir für meine/unsere Produktionsküche über die erforderliche Bio- Zertifizierung nach der EU-Öko-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 verfügen. Für den Fall, dass die Küche der Mensa der Stadt Hausach als Produktionsküche genutzt wird, bestätigen ich/wir für den Fall, den Zuschlag
Zu erhalten, dem Auftraggeber bis spätestens einen Monat nach Zuschlagserteilung den Nachweis über die Beantragung der Zertifizierung nach der EG-Öko-Verordnung für diese Produktionsküche unaufgefordert vorzulegen.
Am 1. Januar 2022 tritt voraussichtlich die neue EU-Öko-Verordnung in Kraft (EU-Öko-Basisverordnung VO (EG) Nr. 2018/848 vom 30. Mai 2018). Bis dahin gilt die aktuelle EU-Öko-Verordnung (VO 834/2007). Ab diesem Zeitpunkt muss der Vergabegegenstand der neuen EU-Verordnung EU-Öko-Basisverordnung VO (EG) Nr. 2018/848 vom 30. Mai 2018) entsprechen.
[] Ja
[] Nein