Die Stadt Hausach und der Ortenaukreis sind Träger des Schulzentrums Hausach mit insgesamt 1 820 Schülern im Schuljahr 2019/2020. Im Schulgebäude des Gymnasiums befindet sich die Mensa, die von allen Schülern des Gymnasiums, der Kaufmännischen Schule und der Graf-Heinrich-Schule (Grundschule und Gemeinschaftsschule) genutzt wird. Die Stadt Hausach schreibt die Bewirtschaftung der Mensa im Schulzentrum Hausach in Fremdregie aus. Der zukünftige Bewirtschafter der Mensa muss mit seinem Personal alle Aufgaben in der Mensa übernehmen, die zur Erfüllung der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung gefordert sind. Ziel der Auftraggeberin ist es, den Schülern und Schülerinnen in den Pausen eine qualitativ gute Verpflegung anzubieten, die eine gesundheitsförderliche Ernährung gewährleistet. Die Bewirtschaftung der Mensa muss mit einem Mischküchenkonzept umgesetzt werden. Die technische Ausstattung für dieses Küchenkonzept wurde von der Auftraggeberin angeschafft und wird der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellt. Leistungsbeginn ist der 13.9.2021.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-17.
Auftragsbekanntmachung (2021-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schulmahlzeiten
Referenznummer: 2021001288
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hausach und der Ortenaukreis sind Träger des Schulzentrums Hausach mit insgesamt 1 820 Schülern im Schuljahr 2019/2020. Im Schulgebäude des Gymnasiums befindet sich die Mensa, die von allen Schülern des Gymnasiums, der Kaufmännischen Schule und der Graf-Heinrich-Schule (Grundschule und Gemeinschaftsschule) genutzt wird.
Die Stadt Hausach schreibt die Bewirtschaftung der Mensa im Schulzentrum Hausach in Fremdregie aus.
Der zukünftige Bewirtschafter der Mensa muss mit seinem Personal alle Aufgaben in der Mensa übernehmen, die zur Erfüllung der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung gefordert sind.
Ziel der Auftraggeberin ist es, den Schülern und Schülerinnen in den Pausen eine qualitativ gute Verpflegung anzubieten, die eine gesundheitsförderliche Ernährung gewährleistet.
Die Bewirtschaftung der Mensa muss mit einem Mischküchenkonzept umgesetzt werden. Die technische Ausstattung für dieses Küchenkonzept wurde von der Auftraggeberin angeschafft und wird der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellt.
Leistungsbeginn ist der 13.9.2021.
Die Stadt Hausach und der Ortenaukreis sind Träger des Schulzentrums Hausach mit insgesamt 1 820 Schülern im Schuljahr 2019/2020. Im Schulgebäude des Gymnasiums befindet sich die Mensa, die von allen Schülern des Gymnasiums, der Kaufmännischen Schule und der Graf-Heinrich-Schule (Grundschule und Gemeinschaftsschule) genutzt wird.
Die Stadt Hausach schreibt die Bewirtschaftung der Mensa im Schulzentrum Hausach in Fremdregie aus.
Der zukünftige Bewirtschafter der Mensa muss mit seinem Personal alle Aufgaben in der Mensa übernehmen, die zur Erfüllung der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung gefordert sind.
Ziel der Auftraggeberin ist es, den Schülern und Schülerinnen in den Pausen eine qualitativ gute Verpflegung anzubieten, die eine gesundheitsförderliche Ernährung gewährleistet.
Die Bewirtschaftung der Mensa muss mit einem Mischküchenkonzept umgesetzt werden. Die technische Ausstattung für dieses Küchenkonzept wurde von der Auftraggeberin angeschafft und wird der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellt.
Leistungsbeginn ist der 13.9.2021.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schulmahlzeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schulmahlzeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ortenaukreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-03-17 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 056-140889
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hausach und der Ortenaukreis sind Träger des Schulzentrums Hausach mit insgesamt 1 820 Schülern im Schuljahr 2019/2020. Im Schulgebäude des Gymnasiums befindet sich die Mensa, die von allen Schülern des Gymnasiums, der Kaufmännischen Schule und der Graf-Heinrich-Schule (Grundschule und Gemeinschaftsschule) genutzt wird.
Die Stadt Hausach und der Ortenaukreis sind Träger des Schulzentrums Hausach mit insgesamt 1 820 Schülern im Schuljahr 2019/2020. Im Schulgebäude des Gymnasiums befindet sich die Mensa, die von allen Schülern des Gymnasiums, der Kaufmännischen Schule und der Graf-Heinrich-Schule (Grundschule und Gemeinschaftsschule) genutzt wird.
Die Stadt Hausach schreibt die Bewirtschaftung der Mensa im Schulzentrum Hausach in Fremdregie aus.
Der zukünftige Bewirtschafter der Mensa muss mit seinem Personal alle Aufgaben in der Mensa übernehmen, die zur Erfüllung der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung gefordert sind.
Ziel der Auftraggeberin ist es, den Schülern und Schülerinnen in den Pausen eine qualitativ gute Verpflegung anzubieten, die eine gesundheitsförderliche Ernährung gewährleistet.
Die Bewirtschaftung der Mensa muss mit einem Mischküchenkonzept umgesetzt werden. Die technische Ausstattung für dieses Küchenkonzept wurde von der Auftraggeberin angeschafft und wird der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellt.
Leistungsbeginn ist der 13.9.2021.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande und endet am 31.7.2023.
Die Verpächterin/Auftraggeberin hat die Option den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.7.2025 zu verlängern.
Beschreibung der Optionen:
Die Verpächterin/Auftraggeberin hat die Option den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.7.2025 zu verlängern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hausach
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Antworten sind über die E-Vergabeplattform vom Bieter elektronisch einzugeben; Nummerierung gem. E-Vergabeplattform:
1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
1.1 Eigenerklärung zu § 123 (1) bis (3) GWB [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass keine der in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe vorliegen.
Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass keine der in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe vorliegen.
1.3 Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG [Mussangabe]
Ich/wir bestätige(n), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des allgemeinenmMindestlohns (MiloG) nicht vorliegen.
1.4 Bescheinigung Handelsregister o. ä. [Mussangabe]
Hiermit bestätige(n) ich/wir über eine Bescheinigung als Nachweis über die gewerbliche Tätigkeit durch Auszug aus dem Handelsregister oder ein gleichgerichteter Nachweis wie Gewerbeanmeldung oder Mitgliedschaft in der IHK (kein Beitragsbescheid) zu verfügen und im Falle des Zuschlags auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen.
Hiermit bestätige(n) ich/wir über eine Bescheinigung als Nachweis über die gewerbliche Tätigkeit durch Auszug aus dem Handelsregister oder ein gleichgerichteter Nachweis wie Gewerbeanmeldung oder Mitgliedschaft in der IHK (kein Beitragsbescheid) zu verfügen und im Falle des Zuschlags auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen.
1.5 Bescheinigung EU-Zulassung
Hiermit bestätige(n) ich/wir im Besitz einer Zulassungsnummer gem. der EU-Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zu sein.
Sollte(n) ich/wir keine EU-Zulassung benötigen, bestätige(n) ich/wir diesbezüglich eine Bescheinigung des zuständigen Veterinäramtes mit der Angebotsabgabe vorzulegen, die nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung sein darf.
1.6 Eigenerklärung Biozertifizierung [Mussangabe]
Hiermit bestätigen ich/wir, dass ich/wir für meine/unsere Produktionsküche über die erforderliche Bio- Zertifizierung nach der EU-Öko-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 verfügen. Für den Fall, dass die Küche der Mensa der Stadt Hausach als Produktionsküche genutzt wird, bestätigen ich/wir für den Fall, den Zuschlag
Hiermit bestätigen ich/wir, dass ich/wir für meine/unsere Produktionsküche über die erforderliche Bio- Zertifizierung nach der EU-Öko-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 verfügen. Für den Fall, dass die Küche der Mensa der Stadt Hausach als Produktionsküche genutzt wird, bestätigen ich/wir für den Fall, den Zuschlag
Zu erhalten, dem Auftraggeber bis spätestens einen Monat nach Zuschlagserteilung den Nachweis über die Beantragung der Zertifizierung nach der EG-Öko-Verordnung für diese Produktionsküche unaufgefordert vorzulegen.
Am 1. Januar 2022 tritt voraussichtlich die neue EU-Öko-Verordnung in Kraft (EU-Öko-Basisverordnung VO (EG) Nr. 2018/848 vom 30. Mai 2018). Bis dahin gilt die aktuelle EU-Öko-Verordnung (VO 834/2007). Ab diesem Zeitpunkt muss der Vergabegegenstand der neuen EU-Verordnung EU-Öko-Basisverordnung VO (EG) Nr. 2018/848 vom 30. Mai 2018) entsprechen.
Am 1. Januar 2022 tritt voraussichtlich die neue EU-Öko-Verordnung in Kraft (EU-Öko-Basisverordnung VO (EG) Nr. 2018/848 vom 30. Mai 2018). Bis dahin gilt die aktuelle EU-Öko-Verordnung (VO 834/2007). Ab diesem Zeitpunkt muss der Vergabegegenstand der neuen EU-Verordnung EU-Öko-Basisverordnung VO (EG) Nr. 2018/848 vom 30. Mai 2018) entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Antworten sind über die E-Vergabeplattform vom Bieter elektronisch einzugeben; Nummerierung gem. E-Vergabeplattform:
2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ich/wir bestätige(n), im Auftragsfall eine Haftpflicht- Schadenversicherung in Höhe von
— 5 000 000,00 EUR für Personenschäden pro Schadensfall,
— 1 000 000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
Ich/wir bestätige(n), im Auftragsfall für vom Auftraggeber zur Verfügung, Benutzung oder zu einem sonstigen Zweck überlassenen Sachen in der Haftpflichtversicherung das Risiko der gesetzlichen Haftung aus „Beschädigung oder Zerstörung durch Feuer und Explosion“ einzuschließen. Die Höchstentschädigung hierfür beträgt 5 000 000 EUR.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ich/wir bestätige(n), im Auftragsfall für vom Auftraggeber zur Verfügung, Benutzung oder zu einem sonstigen Zweck überlassenen Sachen in der Haftpflichtversicherung das Risiko der gesetzlichen Haftung aus „Beschädigung oder Zerstörung durch Feuer und Explosion“ einzuschließen. Die Höchstentschädigung hierfür beträgt 5 000 000 EUR.
Der Nachweis des Bestehens der Haftpflichtversicherung ist auf Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage des Versicherungsscheins sowie durch Vorlage des Zahlungsnachweises der letzten Versicherungsprämie zu erbringen.
[] Ja
[] Nein
2.2 Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Nur eine Antwort wählbar
Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass ich/wir den Gesamtumsatz der 3 Jahre (2019, 2018, 2017) auf einer separaten Anlage zum Angebot hochladen werde(n). Weiter bestätigen(n) ich/wir, dass ich/wir davon Kenntnis genommen habe(n), dass eine fehlende Angabe zum Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre (2019, 2018, 2017) zum Ausschluss des Angebots führt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass ich/wir den Gesamtumsatz der 3 Jahre (2019, 2018, 2017) auf einer separaten Anlage zum Angebot hochladen werde(n). Weiter bestätigen(n) ich/wir, dass ich/wir davon Kenntnis genommen habe(n), dass eine fehlende Angabe zum Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre (2019, 2018, 2017) zum Ausschluss des Angebots führt.
[] Keine Angabe
Mindeststandards:
Ich/wir bestätige(n), im Auftragsfall eine Haftpflicht- Schadenversicherung in Höhe von
— 5 000 000,00 EUR für Personenschäden pro Schadensfall,
– 1 000 000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass ich/wir den Gesamtumsatz der 3 Jahre (2019, 2018, 2017) auf einer separaten Anlage zum Angebot hochladen werde(n). Weiter bestätigen(n) ich/wir, dass ich/wir davon Kenntnis genommen habe(n), dass eine fehlende Angabe zum Gesamtumsatz der 3 Jahre (2019, 2018, 2017) zum Ausschluss des Angebots führt.
Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass ich/wir den Gesamtumsatz der 3 Jahre (2019, 2018, 2017) auf einer separaten Anlage zum Angebot hochladen werde(n). Weiter bestätigen(n) ich/wir, dass ich/wir davon Kenntnis genommen habe(n), dass eine fehlende Angabe zum Gesamtumsatz der 3 Jahre (2019, 2018, 2017) zum Ausschluss des Angebots führt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Antworten sind über die E-Vergabeplattform vom Bieter elektronisch einzugeben; Nummerierung gem. E-Vergabeplattform:
3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
3.1 Referenz
K.O.-Kriterium: Ja
Hiermit bestätige(n) ich/wir, mindestens über eine mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Referenz in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) zu verfügen und die geforderten Angaben hierzu als separate Anlage zum Angebot hochzuladen (PDF-Format). Weiter bestätigen(n) ich/wir, dass ich/wir davon Kenntnis genommen habe(n), dass das Fehlen der Anlage (PDF-Format) mit den Angaben zu der geforderten Referenz zum Ausschluss des Angebots führt.
Hiermit bestätige(n) ich/wir, mindestens über eine mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Referenz in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) zu verfügen und die geforderten Angaben hierzu als separate Anlage zum Angebot hochzuladen (PDF-Format). Weiter bestätigen(n) ich/wir, dass ich/wir davon Kenntnis genommen habe(n), dass das Fehlen der Anlage (PDF-Format) mit den Angaben zu der geforderten Referenz zum Ausschluss des Angebots führt.
Mindestens gefordert sind folgende Angaben:
1. Auftragswert,
2. Leistungszeitraum/- zeitpunkt,
3. Name des privaten oder öffentlichen Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
Mindestanforderung zur Vergleichbarkeit: Bewirtschaftung einer Schulmensa mit ca. 80 Essen täglich.
[] Ja
[] Nein
Mindeststandards:
Hiermit bestätige(n) ich/wir, mindestens über eine mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Referenz in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) zu verfügen und die geforderten Angaben hierzu als separate Anlage zum Angebot hochzuladen (PDF-Format). Weiter bestätigen(n) ich/wir, dass ich/wir davon Kenntnis genommen habe(n), dass das Fehlen der Anlage (PDF-Format) mit den Angaben zu der geforderten Referenz zum Ausschluss des Angebots führt.
Hiermit bestätige(n) ich/wir, mindestens über eine mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Referenz in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) zu verfügen und die geforderten Angaben hierzu als separate Anlage zum Angebot hochzuladen (PDF-Format). Weiter bestätigen(n) ich/wir, dass ich/wir davon Kenntnis genommen habe(n), dass das Fehlen der Anlage (PDF-Format) mit den Angaben zu der geforderten Referenz zum Ausschluss des Angebots führt.
Mindestens gefordert sind folgende Angaben:
1. Auftragswert,
2. Leistungszeitraum/- zeitpunkt,
3. Name des privaten oder öffentlichen Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
Mindestanforderung zur Vergleichbarkeit: Bewirtschaftung einer Schulmensa mit ca. 80 Essen täglich.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Hausach
Zusätzliche Informationen: Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Die Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Zur Teilnahme an dieser Ausschreibung registrieren Sie sich bitte kostenlos auf dem Ausschreibungsportal:
Die Unterlagen sind dort hinterlegt unter der Projektnummer 2021001288.
Bitte füllen Sie die Unterlagen mit Hilfe des Programm − Assistenten aus und wenden sich bei Rückfragen zur Bedienung der Software an
Angebote dürfen ausschließlich elektronisch abgegeben werden. Bieter, die über keine elektronische Signatur verfügen, haben die Möglichkeit der elektronischen Abgabe in Textform gem. § 126 BGB (s.a. Ziff. 1.1 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots).
Angebote dürfen ausschließlich elektronisch abgegeben werden. Bieter, die über keine elektronische Signatur verfügen, haben die Möglichkeit der elektronischen Abgabe in Textform gem. § 126 BGB (s.a. Ziff. 1.1 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots).
Die genaue Anleitung zur Angebotsabgabe ist auf der Vergabeplattform ersichtlich.
Für das Angebot sind die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist entweder digital zu signieren oder per Schriftform gem. § 126 BGB. Für die Erstellung des Angebots gelten ausschließlich die Bestimmungen aus dem Dokument Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. (Ausschlusskriterium).
Für das Angebot sind die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist entweder digital zu signieren oder per Schriftform gem. § 126 BGB. Für die Erstellung des Angebots gelten ausschließlich die Bestimmungen aus dem Dokument Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. (Ausschlusskriterium).
Die geforderten Anlagen zum Angebot sind im PDF-Format auf die Vergabeplattform hochzuladen.
Diese Vorgaben sind zwingend zu erfüllen und führen ansonsten zum Ausschluss des Angebots.
Der Auftraggeber behält sich im Falle von fehlenden, unvollständigen oder mangelhaften Unterlagen, die sich nicht auf die Feststellung der Eignung der Bieter oder die Wertung der Angebote auswirken, vor, von den Bietern/Bietergemeinschaften die Nachreichung, Vervollständigung oder Erläuterung der Unterlagen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich oder elektronisch einzufordern.
Der Auftraggeber behält sich im Falle von fehlenden, unvollständigen oder mangelhaften Unterlagen, die sich nicht auf die Feststellung der Eignung der Bieter oder die Wertung der Angebote auswirken, vor, von den Bietern/Bietergemeinschaften die Nachreichung, Vervollständigung oder Erläuterung der Unterlagen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich oder elektronisch einzufordern.
Fehlende, unvollständige oder mangelhafte Unterlagen, die sich auf die Feststellung der Eignung der Bieter oder die Wertung der Angebote auswirken, werden nicht nachgefordert. In diesem Fall wird das Angebot ausgeschlossen.
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 056-140889 (2021-03-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Ausschreibung wird gem. § 63 (1) 1 VgV aufgehoben, nachdem kein Angebot eingegangen ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Die Verpächterin/Auftraggeberin hat die Option den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um 1 weiteres Jahr bis maximal zum 31.7.2025 zu verlängern.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.