Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nummerierung gem. den Regelungen der Ausschreibungsunterlagen auf der Vergabeplattform:
1 Hinweise an die Bieter zur Präqualifizierung
K.O.-Kriterium: Nein
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken
https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder
www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages, einer Interessenbestätigung bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben.
Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die unter „Eignungskriterien“ auf der Vergabeplattform geforderten Eigenerklärungen abzugeben.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese von diesen abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Die Eigenerklärungen sind in diesem Falle auszudrucken, von den anderen Unternehmen auszufüllen und ausgefüllt vom Bieter vor Angebotsabgabe wieder auf die Vergabeplattform hochzuladen. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Registrierungsnummer ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
2 Präqualifizierung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass die Präqualifizierung sämtliche Mindestanforderungen an die Eignung enthält bzw. fehlende Nachweise zur Angebotsabgabe hochgeladen werden.
Für den Fall, dass die der Präqualifizierung zugrunde liegenden Nachweise und Erklärungen die nachfolgend geforderten Eigenerklärungen in vollem Umfang erfüllen, müssen die nachfolgenden Erklärungen mit "Ja" beantwortet werden. Ggf. geforderte Nachweise müssen in diesem Fall nicht vorgelegt werden.
Für den Fall der Nichtpräqualifizierung bestätige(n) ich/wir, sämtliche Angaben in den nachfolgenden Eigenerklärungen wahrheitsgemäß zu machen und ggf. geforderte Nachweise vorzulegen.
[ ] Ja
[ ] Nein
3 Erklärung des Bieters / Bietergemeinschaft [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der nachstehendenErklärungen meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
[ ] Ja
[ ] Nein
4 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
4.1 Eigenerklärung zu § 123 (1) bis (3) GWB [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass keine der in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe vorliegen.
[ ] Ja
[ ] Nein
4.2 Eigenerklärung zu § 123 (4), § 124 (1)2 GWB [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass keine der in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe vorliegen.
[ ] Ja
[ ] Nein
4.3 Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir bestätige(n), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des allgemeinenmMindestlohns (MiloG) nicht vorliegen.
[ ] Ja
[ ] Nein
4.4 Bescheinigung Handelsregister o.ä. [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Hiermit bestätige(n) ich/wir über eine Bescheinigung als Nachweis über die gewerbliche Tätigkeit durch Auszug aus dem Handelsregister oder ein gleichgerichteter Nachweis wie Gewerbeanmeldung oder Mitgliedschaft in der IHK (kein Beitragsbescheid) zu verfügen und im Falle des Zuschlags auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen.
[ ] Ja
[ ] Nein
4.5 Bescheinigung EU-Zulassung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Hiermit bestätige(n) ich/wir im Besitz einer Zulassungsnummer gem. der EU-Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zu sein.
Sollte(n) ich/wir keine EU-Zulassung benötigen, bestätige(n) ich/wir diesbezüglich eine Bescheinigung des zuständigen Veterinäramtes mit der Angebotsabgabe vorzulegen, die nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung sein darf.
[ ] Ja
[ ] Nein
4.6 Eigenerklärung Bio-Zertifizierung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Hiermit bestätigen ich/wir, dass ich/wir zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über die erforderliche Bio-Zertifizierung nach der EU-Öko- Verordnung (EG) Nr. 834/2007 verfügen. Sollten ich/wir zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht über die erforderliche Bio-Zertifizierung verfügen, bestätigen ich/wir, dass ich/wir für den Fall, den Zuschlag zu erhalten, der Auftraggeberin bis spätestens einen Monat nach Zuschlagserteilung den Nachweis über die Beantragung der Zertifizierung nach der EG-Öko-Verordnung unaufgefordert vorzulegen.
Für den Fall, dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, dass die Küche der Mensa der Gemeinde Willstätt Bio-zertifiziert sein muss, bestätigen ich/wir für den Fall, den Zuschlag zu erhalten, der Auftraggeberin bis spätestens einen Monat nach Zuschlagserteilung den Nachweis über die Beantragung der Zertifizierung nach der EG-Öko-Verordnung für diese Küche unaufgefordert vorzulegen.
Am 1. Januar 2022 tritt voraussichtlich die neue EU-Öko-Verordnung in Kraft (EU-Öko-Basisverordnung VO (EG) Nr. 2018/848 vom 30. Mai 2018). Bis dahin gilt die aktuelle EU-Öko-Verordnung (VO 834/2007). Ab diesem Zeitpunkt muss der Vergabegegenstand der neuen EU-Verordnung EU-Öko-Basisverordnung VO (EG) Nr. 2018/848 vom 30. Mai 2018) entsprechen.
[ ] Ja
[ ] Nein