1. Es handelt sich um ein sog. hauseigenes Verfahren gemäß § 69 Abs.4 SGB V.
2. Unter den Angeboten, die die Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen einhalten und von geeigneten Bietern abgegeben worden sind, wird der Zuschlag auf die 3 wirtschaftlichsten, d.h. auf die auf den Rängen 1 bis 3 liegenden Angebote erteilt.
3. Als Vertragspartner kommen ausschließlich Managementgesellschaften i. S. d. § 140a Abs. 3 Nr. 2 SGB V in Betracht.
4. Die Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
Fragen zu diesem Verfahren und/oder den Teilnahme- und Vergabeunterlagen sind der TK über einen zentralen
Ansprechpartner ausschließlich über das Vergabeportal der TK, dort über den Bereich „Kommunikation“ zu diesem Vergabeverfahren zu übermitteln.
Hinweis zu Ziffer I.3): Die Vergabeunterlagen werden nur allen Interessenten im Sinne von vorgenannter Ziffer 3 (Managementgesellschaften) dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellt. Die Angabe unter Ziffer I.3) hat keine weitere
Bedeutung. Es ist eine kostenlose Registrierung auf
http://www.dtvp.de erforderlich.
5. Ein abschließende Liste der mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (hier: Aufforderung zur Angebotsabgabe), die unter der o. g. Internetadresse abrufbar sind.
6. Neben den unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) aufgeführten Unterlagen sind insbesondere die folgende Unterlagen einzureichen:
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen:
Von jedem Bieter ist im Rahmen des Angebotsschreibens eine Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB einzureichen.
Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist.
Die Bietergemeinschaftsmitglieder (Name und Anschrift) sind unter Ziffer 3 des Angebotsschreibens in die dafür vorgesehene Tabelle einzutragen. Zudem ist der für das Vergabeverfahren bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft zu benennen.
Soweit die Bietergemeinschaft für einen Zuschlag in Betracht kommt, muss für die Bietergemeinschaftsmitglieder auf gesonderte Aufforderung der TK jeweils eine Erklärung zur Bietergemeinschaft sowie eine Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB bei den Mitgliedern eingereicht werden.
Drittunternehmen:
Sofern die Einbindung von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft mit dem Angebot die Unterauftragnehmer, die wesentliche Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen erbringen sollen, mit ihrem jeweiligen Leistungsanteil im Verzeichnis der Drittunternehmen unter Ziffer 2 des Angebotsschreibens zu benennen.
Soweit der Bieter/die Bietergemeinschaft für einen Zuschlag in Betracht kommt, muss für die Drittunternehmen auf gesonderte Aufforderung der TK jeweils eine Verpflichtungserklärung sowie eine Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYDBF