(Auszüge aus der Leistungsbeschreibung:) Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – ist zuständig für den Betrieb des ANKERs Oberbayern. Der AG schreibt die Cateringleistungen in der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt und in den ANKER-Dependancen Ingolstadt im Rahmen eines offenen Verfahrens in 4 Losen aus: Los 1: Catering in der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt, Am Hochfeldweg 20, 85051 Ingolstadt sowie Immelmannstraße 7 und 11, 85077 Ingolstadt — nachfolgend ANKER-Einrichtung genannt – sowie Los 2: Catering in der ANKER-Dependance Manchinger Str. 158, 85053 Ingolstadt (P3), Los 3: Catering in der ANKER-Dependance Marie-Curie-Str. 13, 85055 Ingolstadt, Los 4: Catering in der ANKER-Dependance Neuburger Str. 105, 85057 Ingolstadt. — nachfolgend Dependancen genannt (Los 2 bis 4). Der AG beauftragt pro Los einen Auftragnehmer – nachfolgend AN genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung der Asylbewerber an dem im jeweiligen Los definierten Leistungsort. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN an den im jeweiligen Los definierten Leistungsort zu liefern. Während der Vertragslaufzeit kann es zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen. In der in der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt und in den Dependancen Ingolstadt werden Bewohner für die Dauer von in der Regel bis zu 24 Monaten untergebracht und versorgt. Bei der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt und den Dependancen Ingolstadt handelt es sich um sozial sensible Liegenschaften. Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen (z. B. Sprachbarrieren, Traumata sowie unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen) ist besonders Rechnung zu tragen. Der AN übernimmt die Versorgung der am Leistungsort des jeweiligen Loses untergebrach-ten Asylbewerber mit Lebensmitteln (Speisen und Getränke) gemäß den Vorgaben im Leistungsverzeichnis des jeweiligen Loses ganzjährig an 7 Tagen pro Woche inkl. Sonn- und Feiertage zu den vereinbarten Essensausgabezeiten. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN an den Leistungsort des jeweiligen Loses zu liefern. Der AN führt die Leistung flexibel mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht und zuverlässig durch und stellt das erforderliche Equipment zur Verfügung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-03.
Auftragsbekanntmachung (2021-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verarbeitete Lebensmittel
Referenznummer: 0270.ZV-12-21-10
Kurze Beschreibung:
(Auszüge aus der Leistungsbeschreibung:)
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – ist zuständig für den Betrieb des ANKERs Oberbayern.
Der AG schreibt die Cateringleistungen in der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt und in den ANKER-Dependancen Ingolstadt im Rahmen eines offenen Verfahrens in 4 Losen aus:
Los 1: Catering in der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt, Am Hochfeldweg 20, 85051 Ingolstadt sowie Immelmannstraße 7 und 11, 85077 Ingolstadt
— nachfolgend ANKER-Einrichtung genannt – sowie
Los 2: Catering in der ANKER-Dependance Manchinger Str. 158, 85053 Ingolstadt (P3),
Los 3: Catering in der ANKER-Dependance Marie-Curie-Str. 13, 85055 Ingolstadt,
Los 4: Catering in der ANKER-Dependance Neuburger Str. 105, 85057 Ingolstadt.
— nachfolgend Dependancen genannt (Los 2 bis 4).
Der AG beauftragt pro Los einen Auftragnehmer – nachfolgend AN genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung der Asylbewerber an dem im jeweiligen Los definierten Leistungsort. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN an den im jeweiligen Los definierten Leistungsort zu liefern.
Während der Vertragslaufzeit kann es zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen.
In der in der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt und in den Dependancen Ingolstadt werden Bewohner für die Dauer von in der Regel bis zu 24 Monaten untergebracht und versorgt.
Bei der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt und den Dependancen Ingolstadt handelt es sich um sozial sensible Liegenschaften. Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen (z. B. Sprachbarrieren, Traumata sowie unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen) ist besonders Rechnung zu tragen.
Der AN übernimmt die Versorgung der am Leistungsort des jeweiligen Loses untergebrach-ten Asylbewerber mit Lebensmitteln (Speisen und Getränke) gemäß den Vorgaben im Leistungsverzeichnis des jeweiligen Loses ganzjährig an 7 Tagen pro Woche inkl. Sonn- und Feiertage zu den vereinbarten Essensausgabezeiten. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN an den Leistungsort des jeweiligen Loses zu liefern.
Der AN führt die Leistung flexibel mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht und zuverlässig durch und stellt das erforderliche Equipment zur Verfügung.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – ist zuständig für den Betrieb des ANKERs Oberbayern.
Der AG schreibt die Cateringleistungen in der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt und in den ANKER-Dependancen Ingolstadt im Rahmen eines offenen Verfahrens in 4 Losen aus:
Los 1: Catering in der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt, Am Hochfeldweg 20, 85051 Ingolstadt sowie Immelmannstraße 7 und 11, 85077 Ingolstadt
— nachfolgend ANKER-Einrichtung genannt – sowie
Los 2: Catering in der ANKER-Dependance Manchinger Str. 158, 85053 Ingolstadt (P3),
Los 3: Catering in der ANKER-Dependance Marie-Curie-Str. 13, 85055 Ingolstadt,
Los 4: Catering in der ANKER-Dependance Neuburger Str. 105, 85057 Ingolstadt.
— nachfolgend Dependancen genannt (Los 2 bis 4).
Der AG beauftragt pro Los einen Auftragnehmer – nachfolgend AN genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung der Asylbewerber an dem im jeweiligen Los definierten Leistungsort. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN an den im jeweiligen Los definierten Leistungsort zu liefern.
Während der Vertragslaufzeit kann es zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen.
In der in der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt und in den Dependancen Ingolstadt werden Bewohner für die Dauer von in der Regel bis zu 24 Monaten untergebracht und versorgt.
Bei der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt und den Dependancen Ingolstadt handelt es sich um sozial sensible Liegenschaften. Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen (z. B. Sprachbarrieren, Traumata sowie unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen) ist besonders Rechnung zu tragen.
Der AN übernimmt die Versorgung der am Leistungsort des jeweiligen Loses untergebrach-ten Asylbewerber mit Lebensmitteln (Speisen und Getränke) gemäß den Vorgaben im Leistungsverzeichnis des jeweiligen Loses ganzjährig an 7 Tagen pro Woche inkl. Sonn- und Feiertage zu den vereinbarten Essensausgabezeiten. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN an den Leistungsort des jeweiligen Loses zu liefern.
Der AN führt die Leistung flexibel mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht und zuverlässig durch und stellt das erforderliche Equipment zur Verfügung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verarbeitete Lebensmittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verarbeitete Lebensmittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-04-03 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-08 📅
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Datum des Endes: 2023-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 068-174045
ABl. S-Ausgabe: 68
Zusätzliche Informationen
Eigenerklärungen im Formblatt L 124:
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz.
Keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2 500 EUR verhängt wurde. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, wird dieser auf Verlangen eingereicht (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung). Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
Ordnungsgemäß erfüllt wurden. Falls die Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG jeweils auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einreichen.
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Wirtschaftsteilnehmer legt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers oder Gleichwertiges auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor.
Für eine Objektbesichtigung vor Ort können Sie für den folgenden Zeitraum Termine vereinbaren:
Montag, den 12.4.2021 bis
Freitag, den 16.4.2021.
Die Wahrnehmung eines Ortstermins zur Objektbesichtigung ist nicht verpflichtend und liegt im Ermessen des (potentiellen) Bieters. Bitte vereinbaren Sie einen Termin bis spätestens Dienstag, den 13.4.2021 über die Bieterkommunikation der eVergabe-Plattform unter Angabe der Örtlichkeit (d. h. des Loses), die Sie besichtigen wollen. Teilnahmeberechtigt sind maximal 2 Personen pro Interessent. Die Objektbesichtigung dient der Information über die Verhältnisse vor Ort. Während der Ortsbesichtigung können keine Fragen beantwortet werden! Sämtliche Fragen, die sich aus der Objektbesichtigung ergeben, sind ausschließlich schriftlich nach Ende der Objektbesichtigung bei der Zentralen Vergabestelle über die Bieterkommunikation der eVergabe-Plattform zu stellen. Die Fragen und Antworten werden allen Interessenten zur Verfügung gestellt.
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz.
Keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2 500 EUR verhängt wurde. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, wird dieser auf Verlangen eingereicht (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung). Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
Ordnungsgemäß erfüllt wurden. Falls die Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG jeweils auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einreichen.
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Wirtschaftsteilnehmer legt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers oder Gleichwertiges auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor.
Für eine Objektbesichtigung vor Ort können Sie für den folgenden Zeitraum Termine vereinbaren:
Montag, den 12.4.2021 bis
Freitag, den 16.4.2021.
Die Wahrnehmung eines Ortstermins zur Objektbesichtigung ist nicht verpflichtend und liegt im Ermessen des (potentiellen) Bieters. Bitte vereinbaren Sie einen Termin bis spätestens Dienstag, den 13.4.2021 über die Bieterkommunikation der eVergabe-Plattform unter Angabe der Örtlichkeit (d. h. des Loses), die Sie besichtigen wollen. Teilnahmeberechtigt sind maximal 2 Personen pro Interessent. Die Objektbesichtigung dient der Information über die Verhältnisse vor Ort. Während der Ortsbesichtigung können keine Fragen beantwortet werden! Sämtliche Fragen, die sich aus der Objektbesichtigung ergeben, sind ausschließlich schriftlich nach Ende der Objektbesichtigung bei der Zentralen Vergabestelle über die Bieterkommunikation der eVergabe-Plattform zu stellen. Die Fragen und Antworten werden allen Interessenten zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
(Auszüge aus der Leistungsbeschreibung:)
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – ist zuständig für den Betrieb des ANKERs Oberbayern.
Der AG schreibt die Cateringleistungen in der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt und in den ANKER-Dependancen Ingolstadt im Rahmen eines offenen Verfahrens in 4 Losen aus:
Los 1: Catering in der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt, Am Hochfeldweg 20, 85051 Ingolstadt sowie Immelmannstraße 7 und 11, 85077 Ingolstadt
— nachfolgend ANKER-Einrichtung genannt – sowie
Los 2: Catering in der ANKER-Dependance Manchinger Str. 158, 85053 Ingolstadt (P3),
Los 3: Catering in der ANKER-Dependance Marie-Curie-Str. 13, 85055 Ingolstadt,
Los 4: Catering in der ANKER-Dependance Neuburger Str. 105, 85057 Ingolstadt.
— nachfolgend Dependancen genannt (Los 2 bis 4).
Der AG beauftragt pro Los einen Auftragnehmer – nachfolgend AN genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung der Asylbewerber an dem im jeweiligen Los definierten Leistungsort. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN an den im jeweiligen Los definierten Leistungsort zu liefern.
Der AG beauftragt pro Los einen Auftragnehmer – nachfolgend AN genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung der Asylbewerber an dem im jeweiligen Los definierten Leistungsort. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN an den im jeweiligen Los definierten Leistungsort zu liefern.
Während der Vertragslaufzeit kann es zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen.
In der in der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt und in den Dependancen Ingolstadt werden Bewohner für die Dauer von in der Regel bis zu 24 Monaten untergebracht und versorgt.
Bei der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt und den Dependancen Ingolstadt handelt es sich um sozial sensible Liegenschaften. Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen (z. B. Sprachbarrieren, Traumata sowie unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen) ist besonders Rechnung zu tragen.
Bei der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt und den Dependancen Ingolstadt handelt es sich um sozial sensible Liegenschaften. Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen (z. B. Sprachbarrieren, Traumata sowie unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen) ist besonders Rechnung zu tragen.
Der AN übernimmt die Versorgung der am Leistungsort des jeweiligen Loses untergebrach-ten Asylbewerber mit Lebensmitteln (Speisen und Getränke) gemäß den Vorgaben im Leistungsverzeichnis des jeweiligen Loses ganzjährig an 7 Tagen pro Woche inkl. Sonn- und Feiertage zu den vereinbarten Essensausgabezeiten. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN an den Leistungsort des jeweiligen Loses zu liefern.
Der AN übernimmt die Versorgung der am Leistungsort des jeweiligen Loses untergebrach-ten Asylbewerber mit Lebensmitteln (Speisen und Getränke) gemäß den Vorgaben im Leistungsverzeichnis des jeweiligen Loses ganzjährig an 7 Tagen pro Woche inkl. Sonn- und Feiertage zu den vereinbarten Essensausgabezeiten. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN an den Leistungsort des jeweiligen Loses zu liefern.
Der AN führt die Leistung flexibel mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht und zuverlässig durch und stellt das erforderliche Equipment zur Verfügung.
Bezeichnung des Loses: Los 1: ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt, Am Hochfeldweg 20, 85051 Ingolstadt sowie Immelmannstr. 7 und 11, 85077 Manching
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
(Auszüge aus dem Leistungsverzeichnis:)
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – beauftragt den Auftragnehmer – im Folgenden AN genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung der Asylbewerber, die in der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt, Hochfeldweg 20, 85051 Ingolstadt (Max-Immelmann-Kaserne) – nachfolgend ANKER-Einrichtung genannt – untergebracht sind. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN zu liefern.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – beauftragt den Auftragnehmer – im Folgenden AN genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung der Asylbewerber, die in der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt, Hochfeldweg 20, 85051 Ingolstadt (Max-Immelmann-Kaserne) – nachfolgend ANKER-Einrichtung genannt – untergebracht sind. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN zu liefern.
Die ANKER-Einrichtung umfasst auf einem ehemaligen Kasernengelände Asylbewerberunterkünfte und dazugehörige Verwaltungs- und Gemeinschaftsräume. Der Umfang der Nutzung ist derzeit auf eine reguläre Kapazität von 780 unterzubringenden Personen begrenzt. Auf der Isolierstation können zusätzlich noch bis zu 166 Personen untergebracht werden. In Vollauslastung könnten am Leistungsort theoretisch bis zu 1.200 Personen untergebracht werden.
Die ANKER-Einrichtung umfasst auf einem ehemaligen Kasernengelände Asylbewerberunterkünfte und dazugehörige Verwaltungs- und Gemeinschaftsräume. Der Umfang der Nutzung ist derzeit auf eine reguläre Kapazität von 780 unterzubringenden Personen begrenzt. Auf der Isolierstation können zusätzlich noch bis zu 166 Personen untergebracht werden. In Vollauslastung könnten am Leistungsort theoretisch bis zu 1.200 Personen untergebracht werden.
(Produktionssystematik, Logistik; Auszug:)
Der AN hat die Speisen inkl. Warmspeisen an einem dezentral gelegenen (von ihm betriebenen) Standort zu produzieren bzw. regenerieren und gleich im Anschluss daran, unter Berücksichtigung der Ausgabezeiten, am Leistungsort anzuliefern und auszugeben.
Der AN hat die Speisen inkl. Warmspeisen an einem dezentral gelegenen (von ihm betriebenen) Standort zu produzieren bzw. regenerieren und gleich im Anschluss daran, unter Berücksichtigung der Ausgabezeiten, am Leistungsort anzuliefern und auszugeben.
Die Warmspeisenversorgung hat ausnahmslos auf Basis einer Warmanlieferung zu erfolgen (Cook & Hold). Die Lebensmittel sind unmittelbar vor der Essensausgabe „frisch zu schöpfen“ (keine Fertig-Schalen-Verpflegung). Die Ausgabetemperatur beträgt mindestens 65
Die Warmspeisenversorgung hat ausnahmslos auf Basis einer Warmanlieferung zu erfolgen (Cook & Hold). Die Lebensmittel sind unmittelbar vor der Essensausgabe „frisch zu schöpfen“ (keine Fertig-Schalen-Verpflegung). Die Ausgabetemperatur beträgt mindestens 65
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe „II.2.11) Angaben zu Optionen“.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag wird mit Zugang des Zuschlags wirksam. Leistungsbeginn ist der 1.8.2021. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.7.2023. Er verlängert sich um jeweils 6 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Laufzeit in Textform gekündigt wird. Der Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf zum 31.7.2025.
Der Vertrag wird mit Zugang des Zuschlags wirksam. Leistungsbeginn ist der 1.8.2021. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.7.2023. Er verlängert sich um jeweils 6 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Laufzeit in Textform gekündigt wird. Der Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf zum 31.7.2025.
Bezeichnung des Loses: Los 2: ANKER-Dependance Manchinger Str. 158, 85053 Ingolstadt
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – beauftragt den Auftragnehmer – im Folgenden AN genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung der Asylbewerber, die in der ANKER-Dependance Manchinger Str. 158, 85053 Ingolstadt – nachfolgend Dependance genannt – untergebracht sind. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN zu liefern.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – beauftragt den Auftragnehmer – im Folgenden AN genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung der Asylbewerber, die in der ANKER-Dependance Manchinger Str. 158, 85053 Ingolstadt – nachfolgend Dependance genannt – untergebracht sind. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN zu liefern.
Die Dependance umfasst Zimmer, in denen Asylbewerber untergebracht werden können und dazugehörige Verwaltungs- und Gemeinschaftsräume. Der Umfang der Nutzung ist derzeit auf eine reguläre Kapazität von 550 unterzubringenden Personen begrenzt.
Bezeichnung des Loses: Los 3: ANKER-Dependance Marie-Curie-Str. 13, 85055 Ingolstadt
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – beauftragt den Auftragnehmer – im Folgenden AN genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung der Asylbewerber, die in der ANKER-Dependance Marie-Curie-Str. 13, 85055 Ingolstadt – nachfolgend –Dependance genannt – untergebracht sind. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN zu liefern.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – beauftragt den Auftragnehmer – im Folgenden AN genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung der Asylbewerber, die in der ANKER-Dependance Marie-Curie-Str. 13, 85055 Ingolstadt – nachfolgend –Dependance genannt – untergebracht sind. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN zu liefern.
Die Dependance umfasst Asylbewerberunterkünfte und dazugehörige Verwaltungs- und Gemeinschaftsräume. Der Umfang der Nutzung ist derzeit auf eine reguläre Kapazität von 450 unterzubringenden Personen begrenzt.
Bezeichnung des Loses: Los 4: ANKER-Dependance Neuburger Str. 105, 85057 Ingolstadt
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – beauftragt den Auftragnehmer – im Folgenden AN genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung der Asylbewerber, die in der ANKER-Dependance Neuburgerstr.105, 85057 Ingolstadt – nachfolgend Dependance genannt – untergebracht sind. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN zu liefern.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – beauftragt den Auftragnehmer – im Folgenden AN genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung der Asylbewerber, die in der ANKER-Dependance Neuburgerstr.105, 85057 Ingolstadt – nachfolgend Dependance genannt – untergebracht sind. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN zu liefern.
Die Dependance umfasst Zimmer, in denen Asylbewerber untergebracht werden können und dazugehörige Verwaltungs- und Gemeinschaftsräume. Der Umfang der Nutzung ist derzeit auf eine reguläre Kapazität von 400 unterzubringenden Personen begrenzt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung“.
Siehe „II.2.4) Beschreibung der Beschaffung“.
Siehe „II.2.4) Beschreibung der Beschaffung“.
Siehe „II.2.4) Beschreibung der Beschaffungô.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer II, Seite 3 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, aber auf andere Weise die Erlaubnis zur Berufsausübung. Auf gesondertes Verlangen der ZV ist vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Berufs- Handelsregisterauszug, Handwerksrolle, Eintragung IHK, oder anderweitige sonstige Nachweise oder jeweils gleichwertig.
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer II, Seite 3 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, aber auf andere Weise die Erlaubnis zur Berufsausübung. Auf gesondertes Verlangen der ZV ist vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Berufs- Handelsregisterauszug, Handwerksrolle, Eintragung IHK, oder anderweitige sonstige Nachweise oder jeweils gleichwertig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung Mindestjahresumsatz gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III Seite 4 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Mindestjahresumsatz i,H.v.:
Los 1: 2 000 000 EUR,
Los 2: 1 500 000 EUR,
Los 3: 1 500.000 EUR,
Los 4: 1 500 000 EUR.
In dem Tätigkeitsbereich des Auftrages jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Auf gesondertes Verlangen der ZV ist vorzulegen: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
In dem Tätigkeitsbereich des Auftrages jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Auf gesondertes Verlangen der ZV ist vorzulegen: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Eigenerklärung Versicherungsschutz gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III Seite 5 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe: „Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für (je Schadensereignis):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung Versicherungsschutz gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III Seite 5 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe: „Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für (je Schadensereignis):
Personenschäden: 5 Mio. EUR pro Jahr (2-fach-maximiert),
Sachschäden: 3 Mio. EUR pro Jahr (2-fach-maximiert),
Vermögensschäden: 250 000 EUR pro Jahr (2-fach-maximiert),
Abhandenkommen von Schlüsseln, Codekarten und Transpondern: 250 000 EUR pro Jahr (2-fach-maximiert),
Obhuts-, Bearbeitungs- /Tätigkeitsschäden: 250 000 EUR pro Jahr (2-fach-maximiert),
Umwelthaftpflicht inkl Umwelthaftpflicht-Regress: 2,5 Mio. EUR pro Jahr (1-fach maximiert).
Spätestens zum Leistungsbeginn abschließen und während der gesamten Laufzeit des Vertrags inkl. des Gewährleistungszeitraums vorhalten werde(n). Die Haftpflichtversicherung schließt Schäden an zur Verfügung gestellten, gemieteten und geliehenen Sachen mit ein.“
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Spätestens zum Leistungsbeginn abschließen und während der gesamten Laufzeit des Vertrags inkl. des Gewährleistungszeitraums vorhalten werde(n). Die Haftpflichtversicherung schließt Schäden an zur Verfügung gestellten, gemieteten und geliehenen Sachen mit ein.“
Eine entsprechende vorbehaltlose schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe im Auftragsfall abgeschlossen werden kann) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis (sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht), wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eingereicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eine entsprechende vorbehaltlose schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe im Auftragsfall abgeschlossen werden kann) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis (sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht), wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eingereicht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung Referenzen gem. Formblatt L 124 Ziffer IV Seite 6 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung). Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen:
Eigenerklärung Referenzen gem. Formblatt L 124 Ziffer IV Seite 6 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung). Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen:
Abgabe der nachfolgenden Eigenerklärung: „Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in mindestens 3/drei Fällen geeignete Leistungen erbracht habe(n)**).“
„Geeignete Leistungen“ wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, die die von den Bewerbern/Bietern vorzulegende(n) Referenz(en) zwingend erfüllen muss/müssen; „Mindestanforderungen“ an die Referenz(en)):
1. Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung gerechnet bis Ablauf der Angebotsfrist).
2. Bezüglich des Auftragsvolumens: Durchschnittliche Anzahl pro Mahlzeit (Mittagessen oder warmes Abendessen) am Tag (Warmspeisenversorgung): Mindestens: Los 1: 300 Personen/Los 2: 230 Personen/Los 3: 230 Personen/Los 4: 160 Personen.
3. Art des Auftrags: Es muss sich um Cateringaufträge handeln, in Form von Warmspeisenversorgung (Cook & Hold).
4. Verpflegungsteilnehmer aus verschiedenen Ländern mit verschiedener Religion/Kultur.
Pro Referenz bitte eine eigene Anlage den Angebotsunterlagen beifügen. Pro Referenz ist anzugeben:
1. Bezeichnung/Beschreibung der Leistung und Angabe „Warmspeisenversorgung in Form von Cook & Hold“: „Ja/Nein“.
2. Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt bzw. -zeitraum.
3. Name des Auftraggebers inkl. Kontaktdaten des Auftraggebers (Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
4. Auftragswert in Euro.
5. Angabe der durchschnittlichen Anzahl an Personen pro Mahlzeit am Tag (Nur Warmspeisenversorgung in Form von Cook & Hold. Nur Mittagessen oder warmes Abendessen). Hinweis: Bitte eine einfache, konkrete Personenanzahl angeben und keine „Kennziffern“ o. ä. wie „BKT/Tag“.
5. Angabe der durchschnittlichen Anzahl an Personen pro Mahlzeit am Tag (Nur Warmspeisenversorgung in Form von Cook & Hold. Nur Mittagessen oder warmes Abendessen). Hinweis: Bitte eine einfache, konkrete Personenanzahl angeben und keine „Kennziffern“ o. ä. wie „BKT/Tag“.
6. „Verpflegungsteilnehmer aus verschiedenen Ländern mit verschiedener Religion/Kultur“: Bitte erläutern Sie, ob und inwiefern bzw. warum diese Mindestanforderung auf den Referenzauftrag zutrifft.
7. Pro Referenz bitte insgesamt maximal 2 DIN-A4-Seiten! Referenzen können für mehrere Lose verwendet werden.
Es können auch mehr als drei/3 Referenzen angegeben werden. Diese sind dann ebenfalls auf gesonderter Anlage einzureichen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er in den letzten 2 Jahren
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz.
Keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2 500 EUR verhängt wurde. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
Keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2 500 EUR verhängt wurde. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, wird dieser auf Verlangen eingereicht (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung). Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, wird dieser auf Verlangen eingereicht (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung). Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
Ordnungsgemäß erfüllt wurden. Falls die Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG jeweils auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einreichen.
Ordnungsgemäß erfüllt wurden. Falls die Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG jeweils auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einreichen.
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Wirtschaftsteilnehmer legt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers oder Gleichwertiges auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor.
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Wirtschaftsteilnehmer legt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers oder Gleichwertiges auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor.
Für eine Objektbesichtigung vor Ort können Sie für den folgenden Zeitraum Termine vereinbaren:
Montag, den 12.4.2021 bis
Freitag, den 16.4.2021.
Die Wahrnehmung eines Ortstermins zur Objektbesichtigung ist nicht verpflichtend und liegt im Ermessen des (potentiellen) Bieters. Bitte vereinbaren Sie einen Termin bis spätestens Dienstag, den 13.4.2021 über die Bieterkommunikation der eVergabe-Plattform unter Angabe der Örtlichkeit (d. h. des Loses), die Sie besichtigen wollen. Teilnahmeberechtigt sind maximal 2 Personen pro Interessent. Die Objektbesichtigung dient der Information über die Verhältnisse vor Ort. Während der Ortsbesichtigung können keine Fragen beantwortet werden! Sämtliche Fragen, die sich aus der Objektbesichtigung ergeben, sind ausschließlich schriftlich nach Ende der Objektbesichtigung bei der Zentralen Vergabestelle über die Bieterkommunikation der eVergabe-Plattform zu stellen. Die Fragen und Antworten werden allen Interessenten zur Verfügung gestellt.
Die Wahrnehmung eines Ortstermins zur Objektbesichtigung ist nicht verpflichtend und liegt im Ermessen des (potentiellen) Bieters. Bitte vereinbaren Sie einen Termin bis spätestens Dienstag, den 13.4.2021 über die Bieterkommunikation der eVergabe-Plattform unter Angabe der Örtlichkeit (d. h. des Loses), die Sie besichtigen wollen. Teilnahmeberechtigt sind maximal 2 Personen pro Interessent. Die Objektbesichtigung dient der Information über die Verhältnisse vor Ort. Während der Ortsbesichtigung können keine Fragen beantwortet werden! Sämtliche Fragen, die sich aus der Objektbesichtigung ergeben, sind ausschließlich schriftlich nach Ende der Objektbesichtigung bei der Zentralen Vergabestelle über die Bieterkommunikation der eVergabe-Plattform zu stellen. Die Fragen und Antworten werden allen Interessenten zur Verfügung gestellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 068-174045 (2021-04-03)
Ergänzende Angaben (2021-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
(Auszüge aus der Leistungsbeschreibung:)
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – ist zuständig für den Betrieb des ANKERs Oberbayern.
Der AG schreibt die Cateringleistungen in der ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt und in den ANKER-Dependancen Ingolstadt im Rahmen eines offenen Verfahrens in 4 Losen aus:
Los 1: Catering in der ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt, Am Hochfeldweg 20, 85051 Ingolstadt sowie Immelmannstraße 7 und 11, 85077 Ingolstadt
— nachfolgend ANKER-Einrichtung genannt – sowie
Los 2: Catering in der ANKER-Dependance Manchinger Str. 158, 85053 Ingolstadt (P3),
Los 3: Catering in der ANKER-Dependance Marie-Curie-Str. 13, 85055 Ingolstadt,
Los 4: Catering in der ANKER-Dependance Neuburger Str. 105, 85057 Ingolstadt.
— nachfolgend Dependancen genannt (Los 2 bis 4).
Der AG beauftragt pro Los einen Auftragnehmer – nachfolgend AN genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung der Asylbewerber an dem im jeweiligen Los definierten Leistungsort. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN an den im jeweiligen Los definierten Leistungsort zu liefern.
Während der Vertragslaufzeit kann es zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen.
In der in der ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt und in den Dependancen Ingolstadt werden Bewohner für die Dauer von in der Regel bis zu 24 Monaten untergebracht und versorgt.
Bei der ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt und den Dependancen Ingolstadt handelt es sich um sozial sensible Liegenschaften. Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen (z. B. Sprachbarrieren, Traumata sowie unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen) ist besonders Rechnung zu tragen.
Der AN übernimmt die Versorgung der am Leistungsort des jeweiligen Loses untergebrachten Asylbewerber mit Lebensmitteln (Speisen und Getränke) gemäß den Vorgaben im Leistungsverzeichnis des jeweiligen Loses ganzjährig an 7 Tagen pro Woche inkl. Sonn- und Feiertage zu den vereinbarten Essensausgabezeiten. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN an den Leistungsort des jeweiligen Loses zu liefern.
Der AN führt die Leistung flexibel mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht und zuverlässig durch und stellt das erforderliche Equipment zur Verfügung.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – ist zuständig für den Betrieb des ANKERs Oberbayern.
Der AG schreibt die Cateringleistungen in der ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt und in den ANKER-Dependancen Ingolstadt im Rahmen eines offenen Verfahrens in 4 Losen aus:
Los 1: Catering in der ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt, Am Hochfeldweg 20, 85051 Ingolstadt sowie Immelmannstraße 7 und 11, 85077 Ingolstadt
— nachfolgend ANKER-Einrichtung genannt – sowie
Los 2: Catering in der ANKER-Dependance Manchinger Str. 158, 85053 Ingolstadt (P3),
Los 3: Catering in der ANKER-Dependance Marie-Curie-Str. 13, 85055 Ingolstadt,
Los 4: Catering in der ANKER-Dependance Neuburger Str. 105, 85057 Ingolstadt.
— nachfolgend Dependancen genannt (Los 2 bis 4).
Der AG beauftragt pro Los einen Auftragnehmer – nachfolgend AN genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung der Asylbewerber an dem im jeweiligen Los definierten Leistungsort. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN an den im jeweiligen Los definierten Leistungsort zu liefern.
Während der Vertragslaufzeit kann es zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen.
In der in der ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt und in den Dependancen Ingolstadt werden Bewohner für die Dauer von in der Regel bis zu 24 Monaten untergebracht und versorgt.
Bei der ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt und den Dependancen Ingolstadt handelt es sich um sozial sensible Liegenschaften. Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen (z. B. Sprachbarrieren, Traumata sowie unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen) ist besonders Rechnung zu tragen.
Der AN übernimmt die Versorgung der am Leistungsort des jeweiligen Loses untergebrachten Asylbewerber mit Lebensmitteln (Speisen und Getränke) gemäß den Vorgaben im Leistungsverzeichnis des jeweiligen Loses ganzjährig an 7 Tagen pro Woche inkl. Sonn- und Feiertage zu den vereinbarten Essensausgabezeiten. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN an den Leistungsort des jeweiligen Loses zu liefern.
Der AN führt die Leistung flexibel mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht und zuverlässig durch und stellt das erforderliche Equipment zur Verfügung.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Nachfolgende Fristen wurden verlängert: Bieterfragenfrist, Angebotsfrist und Bindefrist. Im Formblatt L 124 Eigenerklärung zur Eignung wurden im Punkt „Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen“ (Seite 6) die Mindestanforderungen an die Referenzen angepasst sowie – infolgedessen – auch die pro Referenz anzugebenden Daten/Informationen.
Nachfolgende Fristen wurden verlängert: Bieterfragenfrist, Angebotsfrist und Bindefrist. Im Formblatt L 124 Eigenerklärung zur Eignung wurden im Punkt „Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen“ (Seite 6) die Mindestanforderungen an die Referenzen angepasst sowie – infolgedessen – auch die pro Referenz anzugebenden Daten/Informationen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AG schreibt die Cateringleistungen in der ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt und in den ANKER-Dependancen Ingolstadt im Rahmen eines offenen Verfahrens in 4 Losen aus:
Los 1: Catering in der ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt, Am Hochfeldweg 20, 85051 Ingolstadt sowie Immelmannstraße 7 und 11, 85077 Ingolstadt
In der in der ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt und in den Dependancen Ingolstadt werden Bewohner für die Dauer von in der Regel bis zu 24 Monaten untergebracht und versorgt.
Bei der ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt und den Dependancen Ingolstadt handelt es sich um sozial sensible Liegenschaften. Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen (z. B. Sprachbarrieren, Traumata sowie unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen) ist besonders Rechnung zu tragen.
Bei der ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt und den Dependancen Ingolstadt handelt es sich um sozial sensible Liegenschaften. Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen (z. B. Sprachbarrieren, Traumata sowie unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen) ist besonders Rechnung zu tragen.
Der AN übernimmt die Versorgung der am Leistungsort des jeweiligen Loses untergebrachten Asylbewerber mit Lebensmitteln (Speisen und Getränke) gemäß den Vorgaben im Leistungsverzeichnis des jeweiligen Loses ganzjährig an 7 Tagen pro Woche inkl. Sonn- und Feiertage zu den vereinbarten Essensausgabezeiten. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN an den Leistungsort des jeweiligen Loses zu liefern.
Der AN übernimmt die Versorgung der am Leistungsort des jeweiligen Loses untergebrachten Asylbewerber mit Lebensmitteln (Speisen und Getränke) gemäß den Vorgaben im Leistungsverzeichnis des jeweiligen Loses ganzjährig an 7 Tagen pro Woche inkl. Sonn- und Feiertage zu den vereinbarten Essensausgabezeiten. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN an den Leistungsort des jeweiligen Loses zu liefern.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
(Auszüge aus der Leistungsbeschreibung:)
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – ist zuständig für den Betrieb des ANKERs Oberbayern.
Der AG schreibt die Cateringleistungen in der ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt und in den ANKER-Dependancen Ingolstadt im Rahmen eines offenen Verfahrens in 4 Losen aus:
Los 1: Catering in der ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt, Am Hochfeldweg 20, 85051 Ingolstadt sowie Immelmannstraße 7 und 11, 85077 Ingolstadt
— nachfolgend ANKER-Einrichtung genannt – sowie
Los 2: Catering in der ANKER-Dependance Manchinger Str. 158, 85053 Ingolstadt (P3),
Los 3: Catering in der ANKER-Dependance Marie-Curie-Str. 13, 85055 Ingolstadt,
Los 4: Catering in der ANKER-Dependance Neuburger Str. 105, 85057 Ingolstadt.
— nachfolgend Dependancen genannt (Los 2 bis 4).
Der AG beauftragt pro Los einen Auftragnehmer – nachfolgend AN genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung der Asylbewerber an dem im jeweiligen Los definierten Leistungsort. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN an den im jeweiligen Los definierten Leistungsort zu liefern.
Während der Vertragslaufzeit kann es zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen.
In der in der ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt und in den Dependancen Ingolstadt werden Bewohner für die Dauer von in der Regel bis zu 24 Monaten untergebracht und versorgt.
Bei der ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt und den Dependancen Ingolstadt handelt es sich um sozial sensible Liegenschaften. Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen (z. B. Sprachbarrieren, Traumata sowie unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen) ist besonders Rechnung zu tragen.
Der AN übernimmt die Versorgung der am Leistungsort des jeweiligen Loses untergebrach-ten Asylbewerber mit Lebensmitteln (Speisen und Getränke) gemäß den Vorgaben im Leistungsverzeichnis des jeweiligen Loses ganzjährig an 7 Tagen pro Woche inkl. Sonn- und Feiertage zu den vereinbarten Essensausgabezeiten. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN an den Leistungsort des jeweiligen Loses zu liefern.
Der AN führt die Leistung flexibel mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht und zuverlässig durch und stellt das erforderliche Equipment zur Verfügung.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – ist zuständig für den Betrieb des ANKERs Oberbayern.
Der AG schreibt die Cateringleistungen in der ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt und in den ANKER-Dependancen Ingolstadt im Rahmen eines offenen Verfahrens in 4 Losen aus:
Los 1: Catering in der ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt, Am Hochfeldweg 20, 85051 Ingolstadt sowie Immelmannstraße 7 und 11, 85077 Ingolstadt
— nachfolgend ANKER-Einrichtung genannt – sowie
Los 2: Catering in der ANKER-Dependance Manchinger Str. 158, 85053 Ingolstadt (P3),
Los 3: Catering in der ANKER-Dependance Marie-Curie-Str. 13, 85055 Ingolstadt,
Los 4: Catering in der ANKER-Dependance Neuburger Str. 105, 85057 Ingolstadt.
— nachfolgend Dependancen genannt (Los 2 bis 4).
Der AG beauftragt pro Los einen Auftragnehmer – nachfolgend AN genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung der Asylbewerber an dem im jeweiligen Los definierten Leistungsort. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN an den im jeweiligen Los definierten Leistungsort zu liefern.
Während der Vertragslaufzeit kann es zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen.
In der in der ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt und in den Dependancen Ingolstadt werden Bewohner für die Dauer von in der Regel bis zu 24 Monaten untergebracht und versorgt.
Bei der ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt und den Dependancen Ingolstadt handelt es sich um sozial sensible Liegenschaften. Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen (z. B. Sprachbarrieren, Traumata sowie unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen) ist besonders Rechnung zu tragen.
Der AN übernimmt die Versorgung der am Leistungsort des jeweiligen Loses untergebrach-ten Asylbewerber mit Lebensmitteln (Speisen und Getränke) gemäß den Vorgaben im Leistungsverzeichnis des jeweiligen Loses ganzjährig an 7 Tagen pro Woche inkl. Sonn- und Feiertage zu den vereinbarten Essensausgabezeiten. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN an den Leistungsort des jeweiligen Loses zu liefern.
Der AN führt die Leistung flexibel mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht und zuverlässig durch und stellt das erforderliche Equipment zur Verfügung.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Vergabeverfahren wird auf Grundlage von § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VgV aufgehoben, da Teile des Leistungsverzeichnisses, nach Einschätzung der Vergabekammer Südbayern (in einem anderen Vergabeverfahren)– unter Zugrundelegung eines objektiven Empfängerhorizonts von fachkundigen Bietern –, einer eindeutigen Auslegung nicht zugänglich sind (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB). Die betroffenen Punkte sind wesentlich für die Erstellung und die Vergleichbarkeit der Angebote und können im laufenden Vergabeverfahren nicht mehr korrigiert werden. Die Leistung wird erneut einem Vergabeverfahren zugeführt werden.
Das Vergabeverfahren wird auf Grundlage von § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VgV aufgehoben, da Teile des Leistungsverzeichnisses, nach Einschätzung der Vergabekammer Südbayern (in einem anderen Vergabeverfahren)– unter Zugrundelegung eines objektiven Empfängerhorizonts von fachkundigen Bietern –, einer eindeutigen Auslegung nicht zugänglich sind (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB). Die betroffenen Punkte sind wesentlich für die Erstellung und die Vergleichbarkeit der Angebote und können im laufenden Vergabeverfahren nicht mehr korrigiert werden. Die Leistung wird erneut einem Vergabeverfahren zugeführt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1: ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt, Am Hochfeldweg 20, 85051 Ingolstadt sowie Immelmannstr. 7 und 11, 85077 Manching
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – beauftragt den Auftragnehmer – im Folgenden AN genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung der Asylbewerber, die in der ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt, Hochfeldweg 20, 85051 Ingolstadt (Max-Immelmann-Kaserne) – nachfolgend ANKER-Einrichtung genannt – untergebracht sind. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN zu liefern.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – beauftragt den Auftragnehmer – im Folgenden AN genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung der Asylbewerber, die in der ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt, Hochfeldweg 20, 85051 Ingolstadt (Max-Immelmann-Kaserne) – nachfolgend ANKER-Einrichtung genannt – untergebracht sind. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN zu liefern.
Die ANKER-Einrichtung umfasst auf einem ehemaligen Kasernengelände Asylbewerberunterkünfte und dazugehörige Verwaltungs- und Gemeinschaftsräume. Der Umfang der Nutzung ist derzeit auf eine reguläre Kapazität von 780 unterzubringenden Personen begrenzt. Auf der Isolierstation können zusätzlich noch bis zu 166 Personen untergebracht werden. In Vollauslastung könnten am Leistungsort theoretisch bis zu 1 200 Personen untergebracht werden.
Die ANKER-Einrichtung umfasst auf einem ehemaligen Kasernengelände Asylbewerberunterkünfte und dazugehörige Verwaltungs- und Gemeinschaftsräume. Der Umfang der Nutzung ist derzeit auf eine reguläre Kapazität von 780 unterzubringenden Personen begrenzt. Auf der Isolierstation können zusätzlich noch bis zu 166 Personen untergebracht werden. In Vollauslastung könnten am Leistungsort theoretisch bis zu 1 200 Personen untergebracht werden.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – beauftragt den Auftragnehmer – im Folgenden AN genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung der Asylbewerber, die in der ANKER-Dependance Neuburgerstr. 105, 85057 Ingolstadt – nachfolgend Dependance genannt – untergebracht sind. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN zu liefern.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – beauftragt den Auftragnehmer – im Folgenden AN genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung der Asylbewerber, die in der ANKER-Dependance Neuburgerstr. 105, 85057 Ingolstadt – nachfolgend Dependance genannt – untergebracht sind. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN zu liefern.