1. Zur Sicherung der Vertragserfüllung werden vom Auftraggeber 10 % der jeweiligen Abschlagsrechnungssumme als Vertragserfüllungssicherheit einbehalten, die gegen eine unbefristete Bankbürgschaft ausgelöst werden kann. Die Bürgschaft ist nach den Vorgaben des Musters Vertragserfüllungsbürgschaft auszuführen, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.