Beschaffungsgegenstand ist ein System, welches ein abgängiges System nach dessen End-of-Life ersetzen soll. Das System soll 53 Leitstellen für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst sowie 7 Sonderstandorte (Leitstellen) an das bundesweit einheitliche digitale Sprech- und Datenfunksystem der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben anbinden. Das System muss für alle Leitstellen Digitalfunkfunktionalitäten über eine standardisierte, offene und einheitliche Schnittstelle auf IP-Basis entsprechend der aktuell gültigen Digitalfunksteckerspezifikation (Version 1.1.0 gemäß Spezifikation PMeV) zur Verfügung stellen. Das Gesamtsystem besteht aus Hardware-, Standard- und Individualsoftwarekomponenten und soll den derzeit genutzten, standardisierten, Zugang der Leitstellen zum BOS-Digitalfunk bis in die Technikräume der Leitstellen ersetzen. Überdies sind weitere Leistungen nach Abnahme geschuldet, z. B. Systemservice.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses vertreten durch das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Postanschrift: Schifferstraße 10
Postleitzahl: 47059
Postort: Duisburg
Kontakt
Internetadresse: https://lzpd.polizei.nrw/🌏
E-Mail: team.lzpd@twobirds.com📧
Telefon: +49 21120056224📞
Fax: +49 21120056011 📠
Nr. 1: Mit dem Teilnahmeantrag ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB i. V. m. § 147 S. 1 GWB (a) und dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWBi . V. m. § 147 S. 1 GWB (b) vorliegt.
Nr. 2: Mit dem Teilnahmeantrag ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens gem. Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 VSVgV einzureichen.
Nr. 3: Mit dem Teilnahmeantrag ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 VSVgV einzureichen.
Nr. 4: Für den Erhalt der als VS-NfD eingestuften (vollständigen) Leistungsbeschreibung, ist die Einreichung von dem Bewerber bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds unterschriebenen Verpflichtungserklärung zur Vertraulichkeit bei VS-Aufträgen samt Anlage (Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen – VS des Geheimhaltungsgrade VS – nur für den Dienstgebrauch – VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag erforderlich. Die (vollständige) Leistungsbeschreibung wird den geeigneten Bietern, die keinen Ausschlussgrund erfüllen, mit der Aufforderung zur indikativen Angebotsabgabe übermittelt.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DB8D
Nr. 1: Mit dem Teilnahmeantrag ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB i. V. m. § 147 S. 1 GWB (a) und dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWBi . V. m. § 147 S. 1 GWB (b) vorliegt.
Nr. 2: Mit dem Teilnahmeantrag ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens gem. Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 VSVgV einzureichen.
Nr. 3: Mit dem Teilnahmeantrag ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 VSVgV einzureichen.
Nr. 4: Für den Erhalt der als VS-NfD eingestuften (vollständigen) Leistungsbeschreibung, ist die Einreichung von dem Bewerber bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds unterschriebenen Verpflichtungserklärung zur Vertraulichkeit bei VS-Aufträgen samt Anlage (Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen – VS des Geheimhaltungsgrade VS – nur für den Dienstgebrauch – VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag erforderlich. Die (vollständige) Leistungsbeschreibung wird den geeigneten Bietern, die keinen Ausschlussgrund erfüllen, mit der Aufforderung zur indikativen Angebotsabgabe übermittelt.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DB8D
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffungsgegenstand ist ein System, welches ein abgängiges System nach dessen End-of-Life ersetzen soll. Das System soll 53 Leitstellen für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst sowie 7 Sonderstandorte (Leitstellen) an das bundesweit einheitliche digitale Sprech- und Datenfunksystem der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben anbinden. Das System muss für alle Leitstellen Digitalfunkfunktionalitäten über eine standardisierte, offene und einheitliche Schnittstelle auf IP-Basis entsprechend der aktuell gültigen Digitalfunksteckerspezifikation (Version 1.1.0 gemäß Spezifikation PMeV) zur Verfügung stellen. Das Gesamtsystem besteht aus Hardware-, Standard- und Individualsoftwarekomponenten und soll den derzeit genutzten, standardisierten, Zugang der Leitstellen zum BOS-Digitalfunk bis in die Technikräume der Leitstellen ersetzen. Überdies sind weitere Leistungen nach Abnahme geschuldet, z. B. Systemservice.
Beschaffungsgegenstand ist ein System, welches ein abgängiges System nach dessen End-of-Life ersetzen soll. Das System soll 53 Leitstellen für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst sowie 7 Sonderstandorte (Leitstellen) an das bundesweit einheitliche digitale Sprech- und Datenfunksystem der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben anbinden. Das System muss für alle Leitstellen Digitalfunkfunktionalitäten über eine standardisierte, offene und einheitliche Schnittstelle auf IP-Basis entsprechend der aktuell gültigen Digitalfunksteckerspezifikation (Version 1.1.0 gemäß Spezifikation PMeV) zur Verfügung stellen. Das Gesamtsystem besteht aus Hardware-, Standard- und Individualsoftwarekomponenten und soll den derzeit genutzten, standardisierten, Zugang der Leitstellen zum BOS-Digitalfunk bis in die Technikräume der Leitstellen ersetzen. Überdies sind weitere Leistungen nach Abnahme geschuldet, z. B. Systemservice.
Dauer: 117 Monate
Referenznummer: ZA5.2/1000751588/BB
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Schifferstraße 10
47059 Duisburg
Leistungen sind ebenfalls an den Leitstellenstandorten im gesamten Landesgebiet des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise. Vorgenannte Unterlagen dürfen im Zeitpunkt des Ablaufes der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise. Vorgenannte Unterlagen dürfen im Zeitpunkt des Ablaufes der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nr. 1: Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mindestanforderung: 5 Mio. EUR im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre) sowie Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nr. 1: Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mindestanforderung: 5 Mio. EUR im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre) sowie Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nr. 2: Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 5 Million EUR für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr (Mindestanforderung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nr. 2: Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 5 Million EUR für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr (Mindestanforderung).
Mindeststandards:
Nr. 1: Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mindestanforderung: 5 Mio. EUR im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre).
Nr. 2: Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 5 Million Euro für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr (Mindestanforderung).
Nr. 2: Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 5 Million Euro für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr (Mindestanforderung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Darstellung einer Referenz über die erfolgreiche Anbindung eines Digitalfunkgateway einerseits an das BOS-Digitalfunknetz (d. h. Anbindung an eine Vermittlungsstelle - DXT) gem. den Vorgaben der BDBOS sowie andererseits an den Digitalfunkstecker gem. den Vorgaben der PMeV.
Darstellung einer Referenz über die erfolgreiche Anbindung eines Digitalfunkgateway einerseits an das BOS-Digitalfunknetz (d. h. Anbindung an eine Vermittlungsstelle - DXT) gem. den Vorgaben der BDBOS sowie andererseits an den Digitalfunkstecker gem. den Vorgaben der PMeV.
Das Digitalfunkgateway muss über eine aktuell noch gültige BDBOS-Zertifizierung (hierzu ist die Angabe des Gerätetyps, Gerätenamen, Hersteller (Name und Anschrift), Hardware-Version, Software-Version, Zertifizierungsdatum, BOS-IOP-Richtlinien und Systemtechnik-Version gefordert) verfügen und sich aktuell noch im produktiven Betrieb befinden.
Das Digitalfunkgateway muss über eine aktuell noch gültige BDBOS-Zertifizierung (hierzu ist die Angabe des Gerätetyps, Gerätenamen, Hersteller (Name und Anschrift), Hardware-Version, Software-Version, Zertifizierungsdatum, BOS-IOP-Richtlinien und Systemtechnik-Version gefordert) verfügen und sich aktuell noch im produktiven Betrieb befinden.
Das Unternehmen, welches sich auf die Referenz beruft, muss leistungsausführendes Unternehmens für die geforderten Referenzleistungen (d. h. nicht notwendig vertraglicher Auftragnehmer des Referenzauftraggebers) sein.
Mindeststandards:
Darstellung einer Referenz über die erfolgreiche Anbindung eines Digitalfunkgateway einerseits an das BOS-Digitalfunknetz (d. h. Anbindung an eine Vermittlungsstelle - DXT) gem. den Vorgaben der BDBOS sowie andererseits an den Digitalfunkstecker gem. den Vorgaben der PMeV.
Darstellung einer Referenz über die erfolgreiche Anbindung eines Digitalfunkgateway einerseits an das BOS-Digitalfunknetz (d. h. Anbindung an eine Vermittlungsstelle - DXT) gem. den Vorgaben der BDBOS sowie andererseits an den Digitalfunkstecker gem. den Vorgaben der PMeV.
Das Digitalfunkgateway muss über eine aktuell noch gültige BDBOS-Zertifizierung (hierzu ist die Angabe des Gerätetyps, Gerätenamen, Hersteller (Name und Anschrift), Hardware-Version, Software-Version, Zertifizierungsdatum, BOS-IOP-Richtlinien und Systemtechnik-Version gefordert) verfügen und sich aktuell noch im produktiven Betrieb befinden.
Das Digitalfunkgateway muss über eine aktuell noch gültige BDBOS-Zertifizierung (hierzu ist die Angabe des Gerätetyps, Gerätenamen, Hersteller (Name und Anschrift), Hardware-Version, Software-Version, Zertifizierungsdatum, BOS-IOP-Richtlinien und Systemtechnik-Version gefordert) verfügen und sich aktuell noch im produktiven Betrieb befinden.
Das Unternehmen, welches sich auf die Referenz beruft, muss leistungsausführendes Unternehmens für die geforderten Referenzleistungen (d. h. nicht notwendig vertraglicher Auftragnehmer des Referenzauftraggebers) sein.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Gefordert wird eine kombinierte Vertragserfüllungs- und Mängelhaftungssicherheit gem. Nr. 17.4.3. des EVB-IT Systemvertrages.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Nr. 5.4.1 und Zahlungsplan in Nr. 9 des EVB-IT Systemvertrages.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft muss dem Auftraggeber im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch haftet.
Sonstige besondere Bedingungen:
Insbesondere Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW), Verpflichtungserklärung zur Vertraulichkeit bei VS-Aufträgen inkl. Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt) sowie die weiteren Bedingungen gem. des EVB-IT Systemvertrages.
Insbesondere Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW), Verpflichtungserklärung zur Vertraulichkeit bei VS-Aufträgen inkl. Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt) sowie die weiteren Bedingungen gem. des EVB-IT Systemvertrages.
Nr. 1: Mit dem Teilnahmeantrag ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB i. V. m. § 147 S. 1 GWB (a) und dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWBi . V. m. § 147 S. 1 GWB (b) vorliegt.
Nr. 1: Mit dem Teilnahmeantrag ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB i. V. m. § 147 S. 1 GWB (a) und dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWBi . V. m. § 147 S. 1 GWB (b) vorliegt.
Nr. 2: Mit dem Teilnahmeantrag ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens gem. Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 VSVgV einzureichen.
Nr. 2: Mit dem Teilnahmeantrag ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens gem. Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 VSVgV einzureichen.
Nr. 3: Mit dem Teilnahmeantrag ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 VSVgV einzureichen.
Nr. 4: Für den Erhalt der als VS-NfD eingestuften (vollständigen) Leistungsbeschreibung, ist die Einreichung von dem Bewerber bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds unterschriebenen Verpflichtungserklärung zur Vertraulichkeit bei VS-Aufträgen samt Anlage (Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen – VS des Geheimhaltungsgrade VS – nur für den Dienstgebrauch – VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag erforderlich. Die (vollständige) Leistungsbeschreibung wird den geeigneten Bietern, die keinen Ausschlussgrund erfüllen, mit der Aufforderung zur indikativen Angebotsabgabe übermittelt.
Nr. 4: Für den Erhalt der als VS-NfD eingestuften (vollständigen) Leistungsbeschreibung, ist die Einreichung von dem Bewerber bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds unterschriebenen Verpflichtungserklärung zur Vertraulichkeit bei VS-Aufträgen samt Anlage (Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen – VS des Geheimhaltungsgrade VS – nur für den Dienstgebrauch – VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag erforderlich. Die (vollständige) Leistungsbeschreibung wird den geeigneten Bietern, die keinen Ausschlussgrund erfüllen, mit der Aufforderung zur indikativen Angebotsabgabe übermittelt.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß§ 101 a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101 a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß§ 101 a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101 a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 144-384283 (2021-07-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Gesamtwert des Auftrags: 1 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd🌏
Der unter Abschnitt V.4) angegebene Auftragswert ist fiktiv. Die Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes unterbleibt gemäß § 35 Abs. 2 VSVgV aufgrund berechtigter geschäftlicher Interessen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0D9PR
Auftragsvergabe
Name: Frequentis Deutschland GmbH
Postanschrift: Ohmstraße 12
Postort: Langen
Postleitzahl: 63225
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: marketing@frequentis.com📧
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Dr. Jan Byok, LL.M.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,