Denkmalgerechte Herrichtung des Stadtschlosses Weimar | Los 041 – Einrichtung einer Brandmeldeanlage im Realisierungsbereich sowie in den Bereichen der Grund- und Notsicherung
Los 041 – Installation einer Brandmeldeanlage im Realisierungsbereich sowie in den Grund- und Notsicherungsbereichen (GN) des Schlosses ist Teil der Maßnahmen für die Instandsetzung des denkmalgeschützten Stadtschlosses Weimar. Bei der Anlage handelt es sich um die Einrichtung einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675 VDE 0833 Teil 1 und 2 als flächendeckende Einrichtung mit Hauptmelderaufschaltung zur Feuerwehr. Die Anlage besteht aus der Hauptzentrale mit FAT/FIZ/FST/FE/Blitzleuchte sowie mehreren Unterzentralen. Melderkenngröße Rauch als automatische Melder sowie auch Einsatz von Firerays und RAS-Systemen. Das gesamte Leitungsnetz muss ebenfalls komplett erneuert werden. Die Bestandsanlage bleibt während der Umbauphase in Betrieb und wird sukzessiv mit der Neueinrichtung zurück gebaut. Restauratorische Begleitmaßnahmen müssen in die Abläufe integriert werden. Die für die Arbeiten erforderlichen Erfahrungen im Umgang mit Denkmalpflegeobjekten müssen nachgewiesen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Brandmeldeanlagen
Referenznummer: B21.18106
Kurze Beschreibung:
Los 041 – Installation einer Brandmeldeanlage im Realisierungsbereich sowie in den Grund- und Notsicherungsbereichen (GN) des Schlosses ist Teil der Maßnahmen für die Instandsetzung des denkmalgeschützten Stadtschlosses Weimar.
Bei der Anlage handelt es sich um die Einrichtung einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675 VDE 0833 Teil 1 und 2 als flächendeckende Einrichtung mit Hauptmelderaufschaltung zur Feuerwehr. Die Anlage besteht aus der Hauptzentrale mit FAT/FIZ/FST/FE/Blitzleuchte sowie mehreren Unterzentralen. Melderkenngröße Rauch als automatische Melder sowie auch Einsatz von Firerays und RAS-Systemen. Das gesamte Leitungsnetz muss ebenfalls komplett erneuert werden.
Die Bestandsanlage bleibt während der Umbauphase in Betrieb und wird sukzessiv mit der Neueinrichtung zurück gebaut. Restauratorische Begleitmaßnahmen müssen in die Abläufe integriert werden. Die für die Arbeiten erforderlichen Erfahrungen im Umgang mit Denkmalpflegeobjekten müssen nachgewiesen werden.
Los 041 – Installation einer Brandmeldeanlage im Realisierungsbereich sowie in den Grund- und Notsicherungsbereichen (GN) des Schlosses ist Teil der Maßnahmen für die Instandsetzung des denkmalgeschützten Stadtschlosses Weimar.
Bei der Anlage handelt es sich um die Einrichtung einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675 VDE 0833 Teil 1 und 2 als flächendeckende Einrichtung mit Hauptmelderaufschaltung zur Feuerwehr. Die Anlage besteht aus der Hauptzentrale mit FAT/FIZ/FST/FE/Blitzleuchte sowie mehreren Unterzentralen. Melderkenngröße Rauch als automatische Melder sowie auch Einsatz von Firerays und RAS-Systemen. Das gesamte Leitungsnetz muss ebenfalls komplett erneuert werden.
Die Bestandsanlage bleibt während der Umbauphase in Betrieb und wird sukzessiv mit der Neueinrichtung zurück gebaut. Restauratorische Begleitmaßnahmen müssen in die Abläufe integriert werden. Die für die Arbeiten erforderlichen Erfahrungen im Umgang mit Denkmalpflegeobjekten müssen nachgewiesen werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Brandmeldeanlagen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Schlössern📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Weimar, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-10 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-14 📅
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 093-240413
ABl. S-Ausgabe: 93
Zusätzliche Informationen
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6e EU VOB/A verlangt:
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
— dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß 6e EU VOB EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
VI.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
Die Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. FBl. 124 vorläufig nachgewiesen werden. Das FBl.124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis der Eignung eingereicht werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die im FBl. 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl hat das Unternehmen zusätzlich die konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.
Stützt sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer
Im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. FBl. 124 oder der EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gem. § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in III.1.1.1), III.1.2.1) und III.1.3.1) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen.
Gemäß § 6e EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen. Gleiches gilt auch bei Vorlage von Ausschlussgründen gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A.
VI.3.3) Sonstiges:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Heimatlandes vorzulegen.
VI.3.4) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Vergabe- und ergänzenden Unterlagen können über den unter I.3) stehenden Link heruntergeladen werden. Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gem. § 12a EU VOB/A endet am 9.6.2021/10.00 Uhr.
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6e EU VOB/A verlangt:
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
— dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß 6e EU VOB EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
VI.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
Die Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. FBl. 124 vorläufig nachgewiesen werden. Das FBl.124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis der Eignung eingereicht werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die im FBl. 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl hat das Unternehmen zusätzlich die konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.
Stützt sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer
Im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. FBl. 124 oder der EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gem. § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in III.1.1.1), III.1.2.1) und III.1.3.1) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen.
Gemäß § 6e EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen. Gleiches gilt auch bei Vorlage von Ausschlussgründen gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A.
VI.3.3) Sonstiges:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Heimatlandes vorzulegen.
VI.3.4) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Vergabe- und ergänzenden Unterlagen können über den unter I.3) stehenden Link heruntergeladen werden. Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gem. § 12a EU VOB/A endet am 9.6.2021/10.00 Uhr.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 041 – Installation einer Brandmeldeanlage im Realisierungsbereich sowie in den Grund- und Notsicherungsbereichen (GN) des Schlosses ist Teil der Maßnahmen für die Instandsetzung des denkmalgeschützten Stadtschlosses Weimar.
Bei der Anlage handelt es sich um die Einrichtung einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675 VDE 0833 Teil 1 und 2 als flächendeckende Einrichtung mit Hauptmelderaufschaltung zur Feuerwehr. Die Anlage besteht aus der Hauptzentrale mit FAT/FIZ/FST/FE/Blitzleuchte sowie mehreren Unterzentralen. Melderkenngröße Rauch als automatische Melder sowie auch Einsatz von Firerays und RAS-Systemen. Das gesamte Leitungsnetz muss ebenfalls komplett erneuert werden.
Bei der Anlage handelt es sich um die Einrichtung einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675 VDE 0833 Teil 1 und 2 als flächendeckende Einrichtung mit Hauptmelderaufschaltung zur Feuerwehr. Die Anlage besteht aus der Hauptzentrale mit FAT/FIZ/FST/FE/Blitzleuchte sowie mehreren Unterzentralen. Melderkenngröße Rauch als automatische Melder sowie auch Einsatz von Firerays und RAS-Systemen. Das gesamte Leitungsnetz muss ebenfalls komplett erneuert werden.
Die Bestandsanlage bleibt während der Umbauphase in Betrieb und wird sukzessiv mit der Neueinrichtung zurück gebaut. Restauratorische Begleitmaßnahmen müssen in die Abläufe integriert werden. Die für die Arbeiten erforderlichen Erfahrungen im Umgang mit Denkmalpflegeobjekten müssen nachgewiesen werden.
Die Bestandsanlage bleibt während der Umbauphase in Betrieb und wird sukzessiv mit der Neueinrichtung zurück gebaut. Restauratorische Begleitmaßnahmen müssen in die Abläufe integriert werden. Die für die Arbeiten erforderlichen Erfahrungen im Umgang mit Denkmalpflegeobjekten müssen nachgewiesen werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 063 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadtschloss Weimar
Burgplatz 4
99423 Weimar
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.1.1.1) Der Nachweis umfasst:
— Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
III.1.1.2) Nachweisführung zur Eignung:
— siehe VI.3.2).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.1.2.1) Der Nachweis umfasst:
— eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung im denkmalgeschützten Bereich vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der Leistungen bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Gibt der Bieter in seinem Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicher zu stellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung im denkmalgeschützten Bereich vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der Leistungen bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Gibt der Bieter in seinem Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicher zu stellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
III.1.2.2) Nachweisführung zur Eignung:
— siehe VI.3.2).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.1.3.1) Der Nachweis umfasst:
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung im denkmalgeschützten Bereich, d. h. Arbeiten in historisch bedeutenden und hochwertigen Gebäuden, vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten 3 Bauprojekte Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis nach Aufforderung beizubringen sind,
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung im denkmalgeschützten Bereich, d. h. Arbeiten in historisch bedeutenden und hochwertigen Gebäuden, vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten 3 Bauprojekte Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis nach Aufforderung beizubringen sind,
— Angaben über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— Angabe, welche Teile des Auftrags an andere Unternehmen vergeben sollen werden.
III.1.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
— siehe VI.3.2).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:15
Ort des Eröffnungstermins: Klassik Stiftung Weimar, Abteilung Bau und Denkmalpflege, Burgplatz 4, 99423 Weimar
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: B21.18106
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung des öffentlichen Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Baudenkmalpflege
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=390791🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6e EU VOB/A verlangt:
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
— dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß 6e EU VOB EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
— dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß 6e EU VOB EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
VI.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
Die Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. FBl. 124 vorläufig nachgewiesen werden. Das FBl.124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis der Eignung eingereicht werden.
Die Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. FBl. 124 vorläufig nachgewiesen werden. Das FBl.124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis der Eignung eingereicht werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die im FBl. 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl hat das Unternehmen zusätzlich die konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die im FBl. 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl hat das Unternehmen zusätzlich die konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.
Stützt sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer
Im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. FBl. 124 oder der EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gem. § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in III.1.1.1), III.1.2.1) und III.1.3.1) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen.
Im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. FBl. 124 oder der EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gem. § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in III.1.1.1), III.1.2.1) und III.1.3.1) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen.
Gemäß § 6e EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen. Gleiches gilt auch bei Vorlage von Ausschlussgründen gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A.
VI.3.3) Sonstiges:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Heimatlandes vorzulegen.
VI.3.4) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Vergabe- und ergänzenden Unterlagen können über den unter I.3) stehenden Link heruntergeladen werden. Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gem. § 12a EU VOB/A endet am 9.6.2021/10.00 Uhr.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-573321254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361-573321059 📠
Internetadresse: http://www.thueringen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 093-240413 (2021-05-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 041 - Installation einer Brandmeldeanlage im Realisierungsbereich sowie in den Grund- und Notsicherungsbereichen (GN) des Schlosses ist Teil der Maßnahmen für die Instandsetzung des denkmalgeschützten Stadtschlosses Weimar.
Bei der Anlage handelt es sich um die Einrichtung einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675 VDE 0833 Teil 1 und 2 als flächendeckende Einrichtung mit Hauptmelderaufschaltung zur Feuerwehr. Die Anlage besteht aus der Hauptzentrale mit FAT / FIZ / FST / FE / Blitzleuchte sowie mehreren Unterzentralen. Melderkenngröße Rauch als automatische Melder sowie auch Einsatz von Firerays und RAS-Systemen. Das gesamte Leitungsnetz muss ebenfalls komplett erneuert werden.
Die Bestandsanlage bleibt während der Umbauphase in Betrieb und wird sukzessiv mit der Neueinrichtung zurück gebaut. Restauratorische Begleitmaßnahmen müssen in die Abläufe integriert werden. Die für die Arbeiten erforderlichen Erfahrungen im Umgang mit Denkmalpflegeobjekten müssen nachgewiesen werden.
Los 041 - Installation einer Brandmeldeanlage im Realisierungsbereich sowie in den Grund- und Notsicherungsbereichen (GN) des Schlosses ist Teil der Maßnahmen für die Instandsetzung des denkmalgeschützten Stadtschlosses Weimar.
Bei der Anlage handelt es sich um die Einrichtung einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675 VDE 0833 Teil 1 und 2 als flächendeckende Einrichtung mit Hauptmelderaufschaltung zur Feuerwehr. Die Anlage besteht aus der Hauptzentrale mit FAT / FIZ / FST / FE / Blitzleuchte sowie mehreren Unterzentralen. Melderkenngröße Rauch als automatische Melder sowie auch Einsatz von Firerays und RAS-Systemen. Das gesamte Leitungsnetz muss ebenfalls komplett erneuert werden.
Die Bestandsanlage bleibt während der Umbauphase in Betrieb und wird sukzessiv mit der Neueinrichtung zurück gebaut. Restauratorische Begleitmaßnahmen müssen in die Abläufe integriert werden. Die für die Arbeiten erforderlichen Erfahrungen im Umgang mit Denkmalpflegeobjekten müssen nachgewiesen werden.
Gesamtwert des Auftrags: 1 063 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6e EU VOB/A
verlangt:
- dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
- dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß 6e EU VOB EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
VI.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
Die Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. FBl. 124 vorläufig nachgewiesen werden. Das FBl.124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis der Eignung eingereicht werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die im FBl. 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl hat das Unternehmen zusätzlich die konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/ oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.
Stützt sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer
im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. FBl. 124 oder der EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem.
§ 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gem. § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in III.1.1.1), III.1.2.1) und III.1.3.1) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen.
Gemäß § 6e EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen. Gleiches gilt auch bei Vorlage von Ausschlussgründen gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A.
VI.3.3) Sonstiges:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Heimatlandes vorzulegen.
VI.3.4) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Vergabe- und ergänzenden Unterlagen können über den unter I.3) stehenden Link heruntergeladen werden. Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gem. § 12a EU VOB/A endet am 09.06.2021 / 10.00 Uhr.
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6e EU VOB/A
verlangt:
- dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
- dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß 6e EU VOB EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
VI.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
Die Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. FBl. 124 vorläufig nachgewiesen werden. Das FBl.124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis der Eignung eingereicht werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die im FBl. 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl hat das Unternehmen zusätzlich die konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/ oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.
Stützt sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer
im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. FBl. 124 oder der EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem.
§ 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gem. § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in III.1.1.1), III.1.2.1) und III.1.3.1) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen.
Gemäß § 6e EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen. Gleiches gilt auch bei Vorlage von Ausschlussgründen gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A.
VI.3.3) Sonstiges:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Heimatlandes vorzulegen.
VI.3.4) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Vergabe- und ergänzenden Unterlagen können über den unter I.3) stehenden Link heruntergeladen werden. Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gem. § 12a EU VOB/A endet am 09.06.2021 / 10.00 Uhr.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 041 - Installation einer Brandmeldeanlage im Realisierungsbereich sowie in den Grund- und Notsicherungsbereichen (GN) des Schlosses ist Teil der Maßnahmen für die Instandsetzung des denkmalgeschützten Stadtschlosses Weimar.
Bei der Anlage handelt es sich um die Einrichtung einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675 VDE 0833 Teil 1 und 2 als flächendeckende Einrichtung mit Hauptmelderaufschaltung zur Feuerwehr. Die Anlage besteht aus der Hauptzentrale mit FAT / FIZ / FST / FE / Blitzleuchte sowie mehreren Unterzentralen. Melderkenngröße Rauch als automatische Melder sowie auch Einsatz von Firerays und RAS-Systemen. Das gesamte Leitungsnetz muss ebenfalls komplett erneuert werden.
Bei der Anlage handelt es sich um die Einrichtung einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675 VDE 0833 Teil 1 und 2 als flächendeckende Einrichtung mit Hauptmelderaufschaltung zur Feuerwehr. Die Anlage besteht aus der Hauptzentrale mit FAT / FIZ / FST / FE / Blitzleuchte sowie mehreren Unterzentralen. Melderkenngröße Rauch als automatische Melder sowie auch Einsatz von Firerays und RAS-Systemen. Das gesamte Leitungsnetz muss ebenfalls komplett erneuert werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-06 📅
Name: Dipl.-Ing. Rudolph GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: B21.18106
Postanschrift: Kölledaer Str. 24
Postort: Olbersleben
Postleitzahl: 99628
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36372-90716📞
E-Mail: frank-rudolph@t-online.de📧
Land: Sömmerda
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Referenz Zusätzliche Informationen
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6e EU VOB/A
verlangt:
- dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
- dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß 6e EU VOB EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
- dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß 6e EU VOB EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die im FBl. 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl hat das Unternehmen zusätzlich die konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/ oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die im FBl. 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl hat das Unternehmen zusätzlich die konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/ oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.
im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. FBl. 124 oder der EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem.
§ 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gem. § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in III.1.1.1), III.1.2.1) und III.1.3.1) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen.
Die Vergabe- und ergänzenden Unterlagen können über den unter I.3) stehenden Link heruntergeladen werden. Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gem. § 12a EU VOB/A endet am 09.06.2021 / 10.00 Uhr.