Die Steuerverwaltung der 16 Bundesländer sowie die Bundesrepublik Deutschland haben im Rahmen der bundeseinheitlichen Softwareentwicklung für die Finanzämter (Vorhaben KONSENS) die Beschaffung, arbeitsteilige Entwicklung und Pflege sowie den Einsatz einheitlicher Software zur Verbesserung des Steuervollzuges vereinbart. Sämtliche Besteuerungsverfahren sowie das Steuerstraf- und Bußgeldverfahren sind davon betroffen.
Das Vorhaben Konsens (Koordination neuer Software Entwicklung der Steuerverwaltung) ist in mehrere Verfahren unterteilt. Die Realisierung der Aufgaben wird im Rahmen von Teilprojekten an verschiedenen Standorten bundesweit durchgeführt. Hierbei sind zusätzlich zu den fachlichen Anforderungen auch die unterschiedlichen technischen Voraussetzungen zu berücksichtigen.
Baden-Württemberg entwickelt als Auftrag nehmendes Land unter anderem die KONSENS-Verfahren GeCo-VERONIKA und SESAM-CLAUDIA.
Hierzu wird externe Unterstützung benötigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen KONSENS Verfahren BW
2021-017
Produkte/Dienstleistungen: Software-Implementierung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Steuerverwaltung der 16 Bundesländer sowie die Bundesrepublik Deutschland haben im Rahmen der bundeseinheitlichen Softwareentwicklung für die...”
Kurze Beschreibung
Die Steuerverwaltung der 16 Bundesländer sowie die Bundesrepublik Deutschland haben im Rahmen der bundeseinheitlichen Softwareentwicklung für die Finanzämter (Vorhaben KONSENS) die Beschaffung, arbeitsteilige Entwicklung und Pflege sowie den Einsatz einheitlicher Software zur Verbesserung des Steuervollzuges vereinbart. Sämtliche Besteuerungsverfahren sowie das Steuerstraf- und Bußgeldverfahren sind davon betroffen.
Das Vorhaben Konsens (Koordination neuer Software Entwicklung der Steuerverwaltung) ist in mehrere Verfahren unterteilt. Die Realisierung der Aufgaben wird im Rahmen von Teilprojekten an verschiedenen Standorten bundesweit durchgeführt. Hierbei sind zusätzlich zu den fachlichen Anforderungen auch die unterschiedlichen technischen Voraussetzungen zu berücksichtigen.
Baden-Württemberg entwickelt als Auftrag nehmendes Land unter anderem die KONSENS-Verfahren GeCo-VERONIKA und SESAM-CLAUDIA.
Hierzu wird externe Unterstützung benötigt.
1️⃣
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: OFD Karlsruhe – LZfD Dienstort Stuttgart
70176 Stuttgart
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Anfordeurngen können dem C2 Kriterienkalog entnommen werden. Die Abnahmengen für die reguläre Vertragslaufzeit betragen wie folgt.150 PT...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Anfordeurngen können dem C2 Kriterienkalog entnommen werden. Die Abnahmengen für die reguläre Vertragslaufzeit betragen wie folgt.150 PT (Höchstabnahme), 140 PT (geschätzte Abnahme) und 120 PT (Mindestabnahme).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Rahmenvereinbarung, beginnt am 1.1.2022 und endet zum 31.12.2022. Der Auftraggeber behält sich vor die Laufzeit der Rahmenvereinbarung jährlich zu...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Rahmenvereinbarung, beginnt am 1.1.2022 und endet zum 31.12.2022. Der Auftraggeber behält sich vor die Laufzeit der Rahmenvereinbarung jährlich zu verlängern, längstens bis zum 31.12.2025.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen mittels beigefügten Vordrucks:
— Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Anlage C6),
— Verpflichtungserklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen mittels beigefügten Vordrucks:
— Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Anlage C6),
— Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage Nr. 2 des Vordrucks C6 Eigenerklärung zur Eignung).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Banknachweis/Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Mit dem Angebot mittels Dritterklärung einzureichende Unterlagen:
— Vorlage einer Bankbestätigung oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Banknachweis/Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Mit dem Angebot mittels Dritterklärung einzureichende Unterlagen:
— Vorlage einer Bankbestätigung oder Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot mittels beigefügten Vordrucks einzureichende Unterlagen:
— Kriterienkatalog (Anlage C2).” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mit dem Angebot mittels beigefügten Vordrucks einzureichende Unterlagen:
— Verpflichtungserklärung Mindestentgelt (Anlage C5),
— Erklärung Nachunternehmer...”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-06
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-06
11:00 📅
“Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6YY6U” Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Oberfinanzdirektion Karlsruhe - LZfD
Telefon: +49 721/7215-2853📞
Fax: +49 721/7215-2155 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Steuerverwaltung der 16 Bundesländer sowie die Bundesrepublik Deutschland haben im Rahmen der bundeseinheitlichen Softwareentwicklung für die...”
Kurze Beschreibung
Die Steuerverwaltung der 16 Bundesländer sowie die Bundesrepublik Deutschland haben im Rahmen der bundeseinheitlichen Softwareentwicklung für die Finanzämter (Vorhaben KONSENS) die Beschaffung, arbeitsteilige Entwicklung und Pflege sowie den Einsatz einheitli-cher Software zur Verbesserung des Steuervollzuges vereinbart. Sämtliche Besteuerungsver-fahren sowie das Steuerstraf- und Bußgeldverfahren sind davon betroffen.
Das Vorhaben KONSENS (Koordination neuer Software Entwicklung der Steuerverwaltung) ist in mehrere Verfahren unterteilt. Die Realisierung der Aufgaben wird im Rahmen von Teilprojek-ten an verschiedenen Standorten bundesweit durchgeführt. Hierbei sind zusätzlich zu den fachlichen Anforderungen auch die unterschiedlichen technischen Voraussetzungen zu berücksich-tigen.
Baden-Württemberg entwickelt als Auftrag nehmendes Land unter anderem die KONSENS-Verfahren GeCo-VERONIKA und SESAM-CLAUDIA.
Hierzu wird externe Unterstützung benötigt.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 470 400 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: OFD Karlsruhe - LZfD Dienstort Stuttgart 70176 Stuttgart
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Anforderungen können dem C2 Kriterienkatalog entnommen werden. Die Abnahmemengen für die reguläre Vertragslaufzeit betragen wie folgt.150 PT...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Anforderungen können dem C2 Kriterienkatalog entnommen werden. Die Abnahmemengen für die reguläre Vertragslaufzeit betragen wie folgt.150 PT (Höchstabnahme), 140 PT (geschätzte Abnahme) und 120 PT (Mindestabnahme).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 107-280785
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 21-0524
Titel: Auftragsvergabe Kiltz-WebAnwendungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kiltz-WebAnwendungen
Postanschrift: Höllthal 4
Postort: Taufkirchen
Postleitzahl: 84574
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mühldorf a. Inn🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 470 400 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6YYHB
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Oberfinanzdirektion Karlsruhe - LZfD
Telefon: +49 721/7215-2853📞
Fax: +49 721/7215-2155 📠
Quelle: OJS 2021/S 156-413457 (2021-08-09)