Dienstleistungen KONSENS Verfahren BW

Oberfinanzdirektion Karlsruhe – LZfD

Die Steuerverwaltung der 16 Bundesländer sowie die Bundesrepublik Deutschland haben im Rahmen der bundeseinheitlichen Softwareentwicklung für die Finanzämter (Vorhaben KONSENS) die Beschaffung, arbeitsteilige Entwicklung und Pflege sowie den Einsatz einheitlicher Software zur Verbesserung des Steuervollzuges vereinbart. Sämtliche Besteuerungsverfahren sowie das Steuerstraf- und Bußgeldverfahren sind davon betroffen.
Das Vorhaben Konsens (Koordination neuer Software Entwicklung der Steuerverwaltung) ist in mehrere Verfahren unterteilt. Die Realisierung der Aufgaben wird im Rahmen von Teilprojekten an verschiedenen Standorten bundesweit durchgeführt. Hierbei sind zusätzlich zu den fachlichen Anforderungen auch die unterschiedlichen technischen Voraussetzungen zu berücksichtigen.
Baden-Württemberg entwickelt als Auftrag nehmendes Land unter anderem die KONSENS-Verfahren GeCo-VERONIKA und SESAM-CLAUDIA.
Hierzu wird externe Unterstützung benötigt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-05-31 Auftragsbekanntmachung
2021-08-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-05-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Software-Implementierung
Referenznummer: 2021-017
Kurze Beschreibung:
Die Steuerverwaltung der 16 Bundesländer sowie die Bundesrepublik Deutschland haben im Rahmen der bundeseinheitlichen Softwareentwicklung für die Finanzämter (Vorhaben KONSENS) die Beschaffung, arbeitsteilige Entwicklung und Pflege sowie den Einsatz einheitlicher Software zur Verbesserung des Steuervollzuges vereinbart. Sämtliche Besteuerungsverfahren sowie das Steuerstraf- und Bußgeldverfahren sind davon betroffen. Das Vorhaben Konsens (Koordination neuer Software Entwicklung der Steuerverwaltung) ist in mehrere Verfahren unterteilt. Die Realisierung der Aufgaben wird im Rahmen von Teilprojekten an verschiedenen Standorten bundesweit durchgeführt. Hierbei sind zusätzlich zu den fachlichen Anforderungen auch die unterschiedlichen technischen Voraussetzungen zu berücksichtigen. Baden-Württemberg entwickelt als Auftrag nehmendes Land unter anderem die KONSENS-Verfahren GeCo-VERONIKA und SESAM-CLAUDIA. Hierzu wird externe Unterstützung benötigt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Software-Implementierung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Oberfinanzdirektion Karlsruhe – LZfD
Postanschrift: Moltkestraße 80
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/pb/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Portrait+des+LZfD 🌏
E-Mail: helene.oberlaender@ofdka.bwl.de 📧
Telefon: +49 721 / 7215-2853 📞
Fax: +49 721 / 7215-2155 📠
URL der Dokumente: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYY6YY6U/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYY6YY6U 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-31 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 107-280785
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt. Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6YY6U

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Steuerverwaltung der 16 Bundesländer sowie die Bundesrepublik Deutschland haben im Rahmen der bundeseinheitlichen Softwareentwicklung für die Finanzämter (Vorhaben KONSENS) die Beschaffung, arbeitsteilige Entwicklung und Pflege sowie den Einsatz einheitlicher Software zur Verbesserung des Steuervollzuges vereinbart. Sämtliche Besteuerungsverfahren sowie das Steuerstraf- und Bußgeldverfahren sind davon betroffen.
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Das Vorhaben Konsens (Koordination neuer Software Entwicklung der Steuerverwaltung) ist in mehrere Verfahren unterteilt. Die Realisierung der Aufgaben wird im Rahmen von Teilprojekten an verschiedenen Standorten bundesweit durchgeführt. Hierbei sind zusätzlich zu den fachlichen Anforderungen auch die unterschiedlichen technischen Voraussetzungen zu berücksichtigen.
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Baden-Württemberg entwickelt als Auftrag nehmendes Land unter anderem die KONSENS-Verfahren GeCo-VERONIKA und SESAM-CLAUDIA.
Hierzu wird externe Unterstützung benötigt.
Die Anfordeurngen können dem C2 Kriterienkalog entnommen werden. Die Abnahmengen für die reguläre Vertragslaufzeit betragen wie folgt.150 PT (Höchstabnahme), 140 PT (geschätzte Abnahme) und 120 PT (Mindestabnahme).
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung, beginnt am 1.1.2022 und endet zum 31.12.2022. Der Auftraggeber behält sich vor die Laufzeit der Rahmenvereinbarung jährlich zu verlängern, längstens bis zum 31.12.2025.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
OFD Karlsruhe – LZfD Dienstort Stuttgart
70176 Stuttgart

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen mittels beigefügten Vordrucks:
— Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Anlage C6),
— Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage Nr. 2 des Vordrucks C6 Eigenerklärung zur Eignung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Banknachweis/Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Mit dem Angebot mittels Dritterklärung einzureichende Unterlagen:
— Vorlage einer Bankbestätigung oder Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot mittels beigefügten Vordrucks einzureichende Unterlagen:
— Kriterienkatalog (Anlage C2).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit dem Angebot mittels beigefügten Vordrucks einzureichende Unterlagen:
— Verpflichtungserklärung Mindestentgelt (Anlage C5),
— Erklärung Nachunternehmer (Anlage C4),
— Erklärung Bietergemeinschaft (Anlage C3),
— Angebotsdeckblatt (CSX 51),
— Preisblatt (Anlage C1).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle LZfD
Dokumente URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYY6YY6U/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6YY6U

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Oberfinanzdirektion Karlsruhe – LZfD
Postanschrift: Moltkestraße 80
Postleitzahl: 76133
Telefon: +49 721 / 7215-2853 📞
E-Mail: helene.oberlaender@ofdka.bwl.de 📧
Fax: +49 721 / 7215-2155 📠
Internetadresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/pb/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Portrait+des+LZfD 🌏
Quelle: OJS 2021/S 107-280785 (2021-05-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Steuerverwaltung der 16 Bundesländer sowie die Bundesrepublik Deutschland haben im Rahmen der bundeseinheitlichen Softwareentwicklung für die Finanzämter (Vorhaben KONSENS) die Beschaffung, arbeitsteilige Entwicklung und Pflege sowie den Einsatz einheitli-cher Software zur Verbesserung des Steuervollzuges vereinbart. Sämtliche Besteuerungsver-fahren sowie das Steuerstraf- und Bußgeldverfahren sind davon betroffen. Das Vorhaben KONSENS (Koordination neuer Software Entwicklung der Steuerverwaltung) ist in mehrere Verfahren unterteilt. Die Realisierung der Aufgaben wird im Rahmen von Teilprojek-ten an verschiedenen Standorten bundesweit durchgeführt. Hierbei sind zusätzlich zu den fachlichen Anforderungen auch die unterschiedlichen technischen Voraussetzungen zu berücksich-tigen. Baden-Württemberg entwickelt als Auftrag nehmendes Land unter anderem die KONSENS-Verfahren GeCo-VERONIKA und SESAM-CLAUDIA. Hierzu wird externe Unterstützung benötigt.
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Gesamtwert des Auftrags: 470 400 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Oberfinanzdirektion Karlsruhe - LZfD
Kontakt
Telefon: +49 721/7215-2853 📞
Fax: +49 721/7215-2155 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 156-413457
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 107-280785
ABl. S-Ausgabe: 156
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6YYHB

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Steuerverwaltung der 16 Bundesländer sowie die Bundesrepublik Deutschland haben im Rahmen der bundeseinheitlichen Softwareentwicklung für die Finanzämter (Vorhaben KONSENS) die Beschaffung, arbeitsteilige Entwicklung und Pflege sowie den Einsatz einheitli-cher Software zur Verbesserung des Steuervollzuges vereinbart. Sämtliche Besteuerungsver-fahren sowie das Steuerstraf- und Bußgeldverfahren sind davon betroffen.
Mehr anzeigen
Das Vorhaben KONSENS (Koordination neuer Software Entwicklung der Steuerverwaltung) ist in mehrere Verfahren unterteilt. Die Realisierung der Aufgaben wird im Rahmen von Teilprojek-ten an verschiedenen Standorten bundesweit durchgeführt. Hierbei sind zusätzlich zu den fachlichen Anforderungen auch die unterschiedlichen technischen Voraussetzungen zu berücksich-tigen.
Mehr anzeigen
Die Anforderungen können dem C2 Kriterienkatalog entnommen werden. Die Abnahmemengen für die reguläre Vertragslaufzeit betragen wie folgt.150 PT (Höchstabnahme), 140 PT (geschätzte Abnahme) und 120 PT (Mindestabnahme).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: OFD Karlsruhe - LZfD Dienstort Stuttgart 70176 Stuttgart

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Preis (Gewichtung): 100.00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-09 📅
Name: Kiltz-WebAnwendungen
Postanschrift: Höllthal 4
Postort: Taufkirchen
Postleitzahl: 84574
Land: Deutschland 🇩🇪
Mühldorf a. Inn 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 470 400 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Oberfinanzdirektion Karlsruhe - LZfD
Telefon: +49 721/7215-2853 📞
Fax: +49 721/7215-2155 📠
Quelle: OJS 2021/S 156-413457 (2021-08-09)