Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie bzw. Nachweis, dass der Bewerber zur gewerbsmäßigen Erbringung der Leistung berechtigt ist.
2. Eigenerklärung, dass das Unternehmen den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern sowie der Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) sowie der Berufsgenossenschaft vollständig und pünktlich nachgekommen ist.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
1. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 3 GWB, § 42 VgV vorliegen bzw. § 125 GWB Maßnahmen zur Selbstreinigung erfolgt sind.
2. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
4. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
5. Eigenerklärung, dass ich / wir keine schweren Verfehlungen begangen haben, die meine / unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen:
- wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
- wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
- rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen:
o Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),
o Geldwäsche (261 StGB),
o Bestechung (§ 334 StGB),
o Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),
o Diebstahl (§ 242 StGB),
o Unterschlagung (§ 246 StGB),
o Erpressung (§ 53 StGB),
o Betrug (§ 263 StGB),
o Subventionsbetrug (§ 264 StGB),
o Kreditbetrug (§ 265b StGB),
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o Untreue (§ 266 StGB),
o Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
o Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
o Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
o Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
o Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),
o Brandstiftung (§ 306 StGB),
o Baugefährdung (§ 319 StGB),
o Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324,324a StGB),
o unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen
das mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
6. Eigenerklärung, dass ich / wir im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf meine/unsere Eignung abgegeben habe(n).
7. Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Vorschriften rechtskräftig verurteilt wurde.