Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es sollen mindestens 3 geeignete Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Anzahl der Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst in Hinblcik auf form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, ob der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (K.O.-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. K.O.-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die folgenden Auswahlkriterien aus. Die 3 geeigneten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
a). Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in Millionen EUR netto mit vergleichbaren Leistungen nach Ziffer III.1.2. e)
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 2,00 Mio. € bis zu 4,00 Mio. € = 1 Punkt
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 4,00 Mio. € bis zu 6,00 Mio. € = 2 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 6,00 Mio. € bis zu 8,00 Mio. € = 3 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 8,00 Mio. € bis zu 10,00 Mio. € = 4 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 10,00 Mio. € bis zu 12,00 Mio. € = 5 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 12,00 Mio. € bis zu 14,00 Mio. € = 6 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 14,00 Mio. € bis zu 16,00 Mio. € = 7 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 16,00 Mio. € bis zu 18,00 Mio. € = 8 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 18,00 Mio. € bis zu 20,00 Mio. € = 9 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 20,00 Mio. € = 10 Punkte
b). Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren Referenzen gemäß Ziffer III. 1.3. g) dieser Bekanntmachung. Das vom Bieter eingereichte Referenzformular wertet die Vergabestelle qualitativ aus, prüft also die inhaltliche Übereinstimmung der Bieterreferenz mit den An-forderungen aus dem beabsichtigten Projekt anhand der Eingaben im Formular. Pro Referenz können maximal zehn Punkte erreicht werden. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster. Die Vergabestelle legt bis zu acht Referenzen zugrunde, so dass insgesamt max. 80 Punkte bei diesem Auswahlkriterium erreichbar sind. Sollte ein Bieter mehr als acht Referenzmuster einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten acht Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Es werden die 3 geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal drei Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als die geplanten max. 3 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.