Digitalisierung von ca. 85 000 Bestandsakten der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Hannover, geschätzte Menge: 8 500 000 Blatt. Die Digitalisierung soll über einen Zeitraum von ca. 2,5 Jahren mit 10-12 Abholterminen erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-29.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Digitalisierung der Bestandsakten der Ausländerbehörde – Digitalisierung
32-0001-21”
Produkte/Dienstleistungen: Scanning📦
Kurze Beschreibung:
“Digitalisierung von ca. 85 000 Bestandsakten der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Hannover, geschätzte Menge: 8 500 000 Blatt. Die Digitalisierung soll...”
Kurze Beschreibung
Digitalisierung von ca. 85 000 Bestandsakten der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Hannover, geschätzte Menge: 8 500 000 Blatt. Die Digitalisierung soll über einen Zeitraum von ca. 2,5 Jahren mit 10-12 Abholterminen erfolgen.
1️⃣
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landeshauptstadt Hannover
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Beschreibung der Beschaffung: Siehe II.1.4).
Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 30
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit Angebotsabgabe sind die folgenden Unterlagen über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit einzureichen. Der öffentliche Auftraggeber behält...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit Angebotsabgabe sind die folgenden Unterlagen über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit einzureichen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, unter einmaliger Fristsetzung die fehlenden Nachweise nachzufordern; eine Verlängerung der Frist ist ausgeschlossen:
1. Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt 124),
2. Eigene Erklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Formblatt 124),
3. Eigene Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet (Formblatt 124),
4. einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine gleichwertige/ vergleichbare Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Unternehmens (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate).
Es wird empfohlen den Auszug aus dem Gewerbezentralregister bereits mit Angebotsabgabe einzureichen, da eine spätere Anforderung des Nachweises zu Problemen einer fristgerechten Vorlage führen kann.
Die Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Bescheinigungen gleich welcher Art sind in deutscher Sprache, von einem zertifizierten Gutachter übersetzt, beizufügen.
Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit Angebotsabgabe sind die folgenden Unterlagen über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit einzureichen. Der öffentliche Auftraggeber behält...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit Angebotsabgabe sind die folgenden Unterlagen über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit einzureichen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, unter einmaliger Fristsetzung die fehlenden Nachweise nachzufordern; eine Verlängerung der Frist ist ausgeschlossen:
1. Benennung mindestens eines Referenzkunden vergleichbarer oder größerer Größenordnung der Landeshauptstadt Hannover oder eines Immobilien Bestandshalters bei dem die Digitalisierung bereits abgeschlossen wurde oder derzeit noch durchgeführt wird.
2. Nachweis über eine Zertifizierung gemäß BSI oder Nachweis, dass die technische Richtlinie 03138 „Ersetzendes Scannen (TR RESISCAN)“ eingehalten ist bzw. die eingesetzten Scanverfahren vergleichbar ausgestaltet sind. Wenn keine BSI-Zertifizierung vorliegt, ist der Nachweis durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung, zusammen mit der Anlage P der Richtlinie 03138 und einer Prozess-/Verfahrensbeschreibung zu erbringen.
3.Vorlage eines Nachweises über einer Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer versicherten Summe von mindestens 3 Millionen Euro pro Schaden und Jahr.
Die Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Bescheinigungen gleich welcher Art sind in deutscher Sprache, von einem zertifizierten Gutachter übersetzt, beizufügen.
Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-01
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-02 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-01
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Landeshauptstadt Hannover
Zentrale Submission
Raum A4.07
Brüderstraße 5
30159 Hannover”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter und Bevollmächtige sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRAYTKN
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131-152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Öffentliche Ordnung
Postanschrift: Am Schützenplatz 1
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 023-055692 (2021-01-29)