Auftragsbekanntmachung (2021-03-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Oberbergischer Kreis – Der Landrat – Amt 10 Hauptamt
Postanschrift: Moltkestr. 42
Postort: Gummersbach
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Hauptamt Herr Gottwald
Telefon: +49 2261/88-1099📞
E-Mail: marcus.gottwald@obk.de📧
Fax: +49 2261 / 88-9721099 📠
Region: Oberbergischer Kreis🏙️
URL: http://www.obk.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E71465746🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Digitalisierung von Akten des Sachgebiets „50/21 Schwerbehindertenrecht“
Produkte/Dienstleistungen: Scanning📦
Kurze Beschreibung:
“— Transport, Digitalisierung und Vernichtung von 65 000 Altakten des Sachgebiets „50/21 Schwerbehinderten-recht“.”
1️⃣
Ort der Leistung: Oberbergischer Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreisverwaltung der Oberbergischen Kreises
51643 Gummersbach
Beschreibung der Beschaffung:
“— Digitalisierung von Akten des Sachgebiets „50/21 Schwerbehinderten-recht“, im Einzelnen: Vergabe des Dateinamens, Einscannen der Akten, Erstellen von...”
Beschreibung der Beschaffung
— Digitalisierung von Akten des Sachgebiets „50/21 Schwerbehinderten-recht“, im Einzelnen: Vergabe des Dateinamens, Einscannen der Akten, Erstellen von Digitalisaten, Qualitätskontrolle,
— Transport der Akten mit einem Kurier des Auftragsverarbeiters in verschließbaren und verplombten Transportbehältern,
— Transport der Digitalisate auf geeigneten Datenträgern in verschließbaren und verplombten Transportbehältern oder versiegelten Umschlägen,
— Vernichtung der Akten gemäß DIN 66399 nach Sicherheitsstufe P4 ggf. auch durch ein Subunternehmen (nach Freigabe des Sachgebiets „50/21 Schwerbehindertenrecht“),
— Qualitätsmanagement gemäß ISO:9001.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 42
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Falls die Akten – ohne Verschulden des Auftragnehmers -nicht komplett eingescannt sind, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages bis zu dem Tag an dem die...”
Beschreibung der Verlängerungen
Falls die Akten – ohne Verschulden des Auftragnehmers -nicht komplett eingescannt sind, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages bis zu dem Tag an dem die letzte Akte eingescannt und nach Freigabe vernichtet worden ist.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Vorlage eines vollständigen Auszuges aus dem Handelsregister oder Berufsregister des Landes, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-27
23:45 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-28
09:30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw📧
Quelle: OJS 2021/S 053-133532 (2021-03-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“— Transport, Digitalisierung und Vernichtung von 65 000 Altakten des Sachgebiets „50/21 Schwerbehindertenrecht“.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 251260.50 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— Digitalisierung von Akten des Sachgebiets „50/21 Schwerbehindertenrecht“, im Einzelnen: Vergabe des Dateinamens, Einscannen der Akten, Erstellen von...”
Beschreibung der Beschaffung
— Digitalisierung von Akten des Sachgebiets „50/21 Schwerbehindertenrecht“, im Einzelnen: Vergabe des Dateinamens, Einscannen der Akten, Erstellen von Digitalisaten, Qualitätskontrolle,
— Transport der Akten mit einem Kurier des Auftragsverarbeiters in verschließbaren und verplombten Transportbehältern,
— Transport der Digitalisate auf geeigneten Datenträgern in verschließbaren und verplombten Transportbehältern oder versiegelten Umschlägen,
— Vernichtung der Akten gemäß DIN 66399 nach Sicherheitsstufe P4 ggf. auch durch ein Subunternehmen (nach Freigabe des Sachgebiets „50/21 Schwerbehindertenrecht“),
— Qualitätsmanagement gemäß ISO:9001.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 053-133532
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: L50-21-8582
Titel: Digitalisierung von Akten des Sachgebietes 50/21 Schwerbehindertenrecht
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 10
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: bmd GmbH
Postort: Schmiedestr. 11
Postleitzahl: 57076 Siegen
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 271772500📞
E-Mail: jan.soose@bmdsiegen.de📧
Region: Siegen-Wittgenstein🏙️
URL: https://www.bmdsiegen.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 251260.50 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 132-351413 (2021-07-07)