Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs - ab einem geschätzten Auftragswertvon 20.000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Bieter dürfen jeweils nur ein Hauptangebot abgeben.
Der Angebotsvordruck ist zwingend mit dem Namen (Firma) des Bieters sowie abschließend mit dem Datum und dem Namen der erklärenden natürlichen Person zu versehen. Fehlt auf dem Angebotsvordruck der Name des Bieters (Firma) oder der Name der erklärenden natürlichen Person, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Zur Erstellung des Angebots ist eine Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen. Diese Besichtigung ist für die Lose 1 bis 4 zwingend vorgeschrieben. Der Bieter hat sich dabei über die Gegebenheiten vor Ort zu informieren. Spätere Einwände über unzureichende Kenntnisse können nicht geltend gemacht werden. Die Besichtigung und die Einreichung der Besichtigungsbestätigung sind unabdingbare Voraussetzungen für eine etwaige Beauftragung. Der Bieter hat im Rahmen der Vor-Ort-Besichtigung alle für sein Angebot relevanten Teilbereich zu besichtigen. Wird ein Angebot unterbreitet, ohne die dazugehörige, vollständig ausgefüllte Teilnahmebestätigung über die Vor-Ort-Besichtigung, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Die Ortsbesichtigung ist Grundlage für die Bildung des Preises. Die Teilnahmebestätigung ist mit dem Angebot einzureichen.
Für die Vereinbarung eines Besichtigungstermins haben sich die Bieter mit Herrn Lewin von der Landesaufnahmebehörde in Verbindung zu setzen (Kontaktdaten befinden sich in den Vergabeunterlagen).
Sollten im Rahmen der Vor-Ort-Besichtigung Fragen auftreten, sind diese als Bieterfragen an die Vergabestelle zu richten.
Ein Lageplan der Dienststelle wird den Bietern bei der Vor-Ort-Besichtigung zur Verfügung gestellt.
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
- Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes und zur Datensicherheit (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
- Einwilligungserklärung zur elektronischen Datenverarbeitung (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
- Eigenerklärung zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
- Selbstverpflichtungserklärung (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
- Vollständig ausgefüllte Angebotsvordrucke inkl. Angabe des Lohnkostenanteils für das jeweilige Los
- Teilnahmebestätigung der Vor-Ort-Besichtigung für die Lose 1 bis 4 (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
- Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht für die Lose 1 bis 4 (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
- Eigenerklärung zur sachgemäßen Wäschepflege und zum Versicherungsschutz für die Lose 5 und 6 (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
- Berufs- oder Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis, ggf.: Eigenerklärung, weshalb keine Eintragungspflicht besteht
Folgende Eignungsunterlagen sind nur sofern zutreffend vorzulegen:
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten
- ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft
Der Bieter für Los 1 erklärt mit Abgabe seines Angebotes überdies verbindlich das Einverständnis zur Überprüfung des einzusetzenden Personals analog dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). Die Angabe hierzu erfolgt in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" zu Los 1.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform
https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln. Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Vergabestelle behält sich vor, das Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV insgesamt aufzuheben, wenn für die Lose 1 bis 4 insgesamt oder vereinzelt keine wertbaren Angebote abgegeben werden oder der Zuschlag aus anderen Gründen nicht zeitnah auf die Lose 1 bis 4 erteilt werden kann. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Unterbringung und Versorgung der Asylbegehrenden nur mit einer zeitgleichen Beauftragung der Lose 1 bis 4 gewährleistet ist.
Das Gleiche gilt, wenn sich die vorgesehene Reinigungs- und Sicherheitsdienstleistung (nicht Umfang dieser Ausschreibung) nicht realisieren lässt, da ohne diese Dienstleistungen die Unterbringung und Versorgung der Bewohner nicht sichergestellt werden kann.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHD4UH