Im Juni 2005 haben die Finanzminister der 16 Bundesländer im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen einstimmig die Grundlagen für das weitere Vorgehen zur Entwicklung einheitlicher Software für das Besteuerungsverfahren in dem Vorhaben KONSENS (die Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) festgelegt. Die Grundlage für die Zusammenarbeit aller 16 Bundesländer und des Bundes bildet das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Verwaltungsabkommen KONSENS, welches durch das Gesetz über die Koordinierung der Entwicklung und des Einsatzes neuer Software der Steuerverwaltung (KONSENS-Gesetz – KONSENS-G) am 18.8.2017 mit Wirkung zum 1.1.2019 abgelöst wurde. KONSENS ist ein auf Dauer angelegtes Vorhaben, mit dem die von der Steuerverwaltung der Länder genutzte Informationstechnologie vereinheitlicht und zukunftsträchtig modernisiert, gepflegt und anforderungsgetrieben weiterentwickelt wird. KONSENS hat als Daueraufgabe keinen festen Endtermin. Die Entwicklung des Verfahrens KONSENS-DAME wird (neben Düsseldorf und Nürnberg) durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe – Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) – am Standort Stuttgart betrieben. Das Verfahren DAME übernimmt innerhalb KONSENS die Aufgabe eines Data Warehouses und dient primär strategischen oder analytischen Auswertungszwecken mit dem Ziel der Verwaltungssteuerung. Zusätzlich stellt das Verfahren Auswertungen für steuerfachliche Analysen und zur Erfüllung sonstiger Aufgaben bereit. Mit DAME werden die heute bereits bestehenden Aus-wertungsmöglichkeiten in der Steuerverwaltung konsolidiert und durch den Einsatz zeitgemäßer Methoden optimiert. Es werden keine neuen Datenquellen erschlossen, vielmehr werden die in anderen Systemen der Steuerverwaltung vorhandenen Daten in DAME übernommen und für Zwecke der Verwaltungssteuerung und zur Unterstützung des Besteuerungsverfahrens bereitgestellt. Ziele des Verfahrens KONSENS-DAME sind der Aufbau eines Auswertungs- und Informationssystems, die Nutzung von modernen Analysemethoden für das Qualitäts- und Risikomanagement sowie die Erstellung von Statistiken für Führungskräfte und verschiedene Behörden der Finanzverwaltung, jeweils unter Berücksichtigung der Besonderheiten in der Steuerverwaltung. Das Verfahren KONSENS-DAME (Data Warehouse, Auswertungen und BI-Methoden) soll länderübergreifend allen 16 Bundesländern zur Verfügung gestellt werden. Für diesen Aufgabebereich werden 3 Teilprojektleiter und 1 Kommunikationsmanager benötigt. Es werden somit 4 Lose gebildet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Projektleitung
Referenznummer: 2021-018
Kurze Beschreibung:
Im Juni 2005 haben die Finanzminister der 16 Bundesländer im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen einstimmig die Grundlagen für das weitere Vorgehen zur Entwicklung einheitlicher Software für das Besteuerungsverfahren in dem Vorhaben KONSENS (die Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) festgelegt. Die Grundlage für die Zusammenarbeit aller 16 Bundesländer und des Bundes bildet das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Verwaltungsabkommen KONSENS, welches durch das Gesetz über die Koordinierung der Entwicklung und des Einsatzes neuer Software der Steuerverwaltung (KONSENS-Gesetz – KONSENS-G) am 18.8.2017 mit Wirkung zum 1.1.2019 abgelöst wurde.
KONSENS ist ein auf Dauer angelegtes Vorhaben, mit dem die von der Steuerverwaltung der Länder genutzte Informationstechnologie vereinheitlicht und zukunftsträchtig modernisiert, gepflegt und anforderungsgetrieben weiterentwickelt wird. KONSENS hat als Daueraufgabe keinen festen Endtermin.
Die Entwicklung des Verfahrens KONSENS-DAME wird (neben Düsseldorf und Nürnberg) durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe – Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) – am Standort Stuttgart betrieben.
Das Verfahren DAME übernimmt innerhalb KONSENS die Aufgabe eines Data Warehouses und dient primär strategischen oder analytischen Auswertungszwecken mit dem Ziel der Verwaltungssteuerung. Zusätzlich stellt das Verfahren Auswertungen für steuerfachliche Analysen und zur Erfüllung sonstiger Aufgaben bereit. Mit DAME werden die heute bereits bestehenden Aus-wertungsmöglichkeiten in der Steuerverwaltung konsolidiert und durch den Einsatz zeitgemäßer Methoden optimiert. Es werden keine neuen Datenquellen erschlossen, vielmehr werden die in anderen Systemen der Steuerverwaltung vorhandenen Daten in DAME übernommen und für Zwecke der Verwaltungssteuerung und zur Unterstützung des Besteuerungsverfahrens bereitgestellt.
Ziele des Verfahrens KONSENS-DAME sind der Aufbau eines Auswertungs- und Informationssystems, die Nutzung von modernen Analysemethoden für das Qualitäts- und Risikomanagement sowie die Erstellung von Statistiken für Führungskräfte und verschiedene Behörden der Finanzverwaltung, jeweils unter Berücksichtigung der Besonderheiten in der Steuerverwaltung.
Das Verfahren KONSENS-DAME (Data Warehouse, Auswertungen und BI-Methoden) soll länderübergreifend allen 16 Bundesländern zur Verfügung gestellt werden.
Für diesen Aufgabebereich werden 3 Teilprojektleiter und 1 Kommunikationsmanager benötigt. Es werden somit 4 Lose gebildet.
Im Juni 2005 haben die Finanzminister der 16 Bundesländer im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen einstimmig die Grundlagen für das weitere Vorgehen zur Entwicklung einheitlicher Software für das Besteuerungsverfahren in dem Vorhaben KONSENS (die Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) festgelegt. Die Grundlage für die Zusammenarbeit aller 16 Bundesländer und des Bundes bildet das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Verwaltungsabkommen KONSENS, welches durch das Gesetz über die Koordinierung der Entwicklung und des Einsatzes neuer Software der Steuerverwaltung (KONSENS-Gesetz – KONSENS-G) am 18.8.2017 mit Wirkung zum 1.1.2019 abgelöst wurde.
KONSENS ist ein auf Dauer angelegtes Vorhaben, mit dem die von der Steuerverwaltung der Länder genutzte Informationstechnologie vereinheitlicht und zukunftsträchtig modernisiert, gepflegt und anforderungsgetrieben weiterentwickelt wird. KONSENS hat als Daueraufgabe keinen festen Endtermin.
Die Entwicklung des Verfahrens KONSENS-DAME wird (neben Düsseldorf und Nürnberg) durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe – Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) – am Standort Stuttgart betrieben.
Das Verfahren DAME übernimmt innerhalb KONSENS die Aufgabe eines Data Warehouses und dient primär strategischen oder analytischen Auswertungszwecken mit dem Ziel der Verwaltungssteuerung. Zusätzlich stellt das Verfahren Auswertungen für steuerfachliche Analysen und zur Erfüllung sonstiger Aufgaben bereit. Mit DAME werden die heute bereits bestehenden Aus-wertungsmöglichkeiten in der Steuerverwaltung konsolidiert und durch den Einsatz zeitgemäßer Methoden optimiert. Es werden keine neuen Datenquellen erschlossen, vielmehr werden die in anderen Systemen der Steuerverwaltung vorhandenen Daten in DAME übernommen und für Zwecke der Verwaltungssteuerung und zur Unterstützung des Besteuerungsverfahrens bereitgestellt.
Ziele des Verfahrens KONSENS-DAME sind der Aufbau eines Auswertungs- und Informationssystems, die Nutzung von modernen Analysemethoden für das Qualitäts- und Risikomanagement sowie die Erstellung von Statistiken für Führungskräfte und verschiedene Behörden der Finanzverwaltung, jeweils unter Berücksichtigung der Besonderheiten in der Steuerverwaltung.
Das Verfahren KONSENS-DAME (Data Warehouse, Auswertungen und BI-Methoden) soll länderübergreifend allen 16 Bundesländern zur Verfügung gestellt werden.
Für diesen Aufgabebereich werden 3 Teilprojektleiter und 1 Kommunikationsmanager benötigt. Es werden somit 4 Lose gebildet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Projektleitung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bereich Projektleitung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-21 📅
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Datum des Beginns: 2022-03-01 📅
Datum des Endes: 2024-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 098-256754
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6YY6G.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Juni 2005 haben die Finanzminister der 16 Bundesländer im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen einstimmig die Grundlagen für das weitere Vorgehen zur Entwicklung einheitlicher Software für das Besteuerungsverfahren in dem Vorhaben KONSENS (die Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) festgelegt. Die Grundlage für die Zusammenarbeit aller 16 Bundesländer und des Bundes bildet das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Verwaltungsabkommen KONSENS, welches durch das Gesetz über die Koordinierung der Entwicklung und des Einsatzes neuer Software der Steuerverwaltung (KONSENS-Gesetz – KONSENS-G) am 18.8.2017 mit Wirkung zum 1.1.2019 abgelöst wurde.
Im Juni 2005 haben die Finanzminister der 16 Bundesländer im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen einstimmig die Grundlagen für das weitere Vorgehen zur Entwicklung einheitlicher Software für das Besteuerungsverfahren in dem Vorhaben KONSENS (die Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) festgelegt. Die Grundlage für die Zusammenarbeit aller 16 Bundesländer und des Bundes bildet das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Verwaltungsabkommen KONSENS, welches durch das Gesetz über die Koordinierung der Entwicklung und des Einsatzes neuer Software der Steuerverwaltung (KONSENS-Gesetz – KONSENS-G) am 18.8.2017 mit Wirkung zum 1.1.2019 abgelöst wurde.
KONSENS ist ein auf Dauer angelegtes Vorhaben, mit dem die von der Steuerverwaltung der Länder genutzte Informationstechnologie vereinheitlicht und zukunftsträchtig modernisiert, gepflegt und anforderungsgetrieben weiterentwickelt wird. KONSENS hat als Daueraufgabe keinen festen Endtermin.
KONSENS ist ein auf Dauer angelegtes Vorhaben, mit dem die von der Steuerverwaltung der Länder genutzte Informationstechnologie vereinheitlicht und zukunftsträchtig modernisiert, gepflegt und anforderungsgetrieben weiterentwickelt wird. KONSENS hat als Daueraufgabe keinen festen Endtermin.
Die Entwicklung des Verfahrens KONSENS-DAME wird (neben Düsseldorf und Nürnberg) durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe – Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) – am Standort Stuttgart betrieben.
Das Verfahren DAME übernimmt innerhalb KONSENS die Aufgabe eines Data Warehouses und dient primär strategischen oder analytischen Auswertungszwecken mit dem Ziel der Verwaltungssteuerung. Zusätzlich stellt das Verfahren Auswertungen für steuerfachliche Analysen und zur Erfüllung sonstiger Aufgaben bereit. Mit DAME werden die heute bereits bestehenden Aus-wertungsmöglichkeiten in der Steuerverwaltung konsolidiert und durch den Einsatz zeitgemäßer Methoden optimiert. Es werden keine neuen Datenquellen erschlossen, vielmehr werden die in anderen Systemen der Steuerverwaltung vorhandenen Daten in DAME übernommen und für Zwecke der Verwaltungssteuerung und zur Unterstützung des Besteuerungsverfahrens bereitgestellt.
Das Verfahren DAME übernimmt innerhalb KONSENS die Aufgabe eines Data Warehouses und dient primär strategischen oder analytischen Auswertungszwecken mit dem Ziel der Verwaltungssteuerung. Zusätzlich stellt das Verfahren Auswertungen für steuerfachliche Analysen und zur Erfüllung sonstiger Aufgaben bereit. Mit DAME werden die heute bereits bestehenden Aus-wertungsmöglichkeiten in der Steuerverwaltung konsolidiert und durch den Einsatz zeitgemäßer Methoden optimiert. Es werden keine neuen Datenquellen erschlossen, vielmehr werden die in anderen Systemen der Steuerverwaltung vorhandenen Daten in DAME übernommen und für Zwecke der Verwaltungssteuerung und zur Unterstützung des Besteuerungsverfahrens bereitgestellt.
Ziele des Verfahrens KONSENS-DAME sind der Aufbau eines Auswertungs- und Informationssystems, die Nutzung von modernen Analysemethoden für das Qualitäts- und Risikomanagement sowie die Erstellung von Statistiken für Führungskräfte und verschiedene Behörden der Finanzverwaltung, jeweils unter Berücksichtigung der Besonderheiten in der Steuerverwaltung.
Ziele des Verfahrens KONSENS-DAME sind der Aufbau eines Auswertungs- und Informationssystems, die Nutzung von modernen Analysemethoden für das Qualitäts- und Risikomanagement sowie die Erstellung von Statistiken für Führungskräfte und verschiedene Behörden der Finanzverwaltung, jeweils unter Berücksichtigung der Besonderheiten in der Steuerverwaltung.
Das Verfahren KONSENS-DAME (Data Warehouse, Auswertungen und BI-Methoden) soll länderübergreifend allen 16 Bundesländern zur Verfügung gestellt werden.
Für diesen Aufgabebereich werden 3 Teilprojektleiter und 1 Kommunikationsmanager benötigt. Es werden somit 4 Lose gebildet.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 4
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Bezeichnung des Loses: Teilprojektleiter
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
— Höchstabnahmemenge Los 1 960 PT (ink. Verlängerungsoptionen),
— Höchstabnahmemenge Los 2 960 PT (ink. Verlängerungsoptionen),
— Höchstabnahmemenge Los 3 745 PT (ink. Verlängerungsoptionen),
— Höchstabnahmemenge Los 4 960PT (ink. Verlängerungsoptionen).
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber behält sich vor die Laufzeit der Rahmenvereinbarung für das Los 1 jährlich zu verlängern, längstens bis zum 30.9.2025.
Losnummer: 2
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber behält sich vor die Laufzeit der Rahmenvereinbarung für das Los 2 jährlich zu verlängern, längstens bis zum 31.12.2025
Bezeichnung des Loses: Teilporjektleiter auf Abruf
Losnummer: 3
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber behält sich vor die Laufzeit der Rahmenvereinbarung jährlich zu verlängern, längstens bis zum 28.2.2026.
Bezeichnung des Loses: Kommunikationsmanager
Losnummer: 4
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber behält sich vor die Laufzeit der Rahmenvereinbarung für das Los 4 jährlich zu verlängern, längstens bis zum 30.9.2025.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
OFD Karlsruhe – LZfD Dienstort Stuttgart
70176 Stuttgart
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen mittels beigefügten Vordrucks:
— Formblatt Eignung (Anlage C6),
— Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage Nr. 2 des Vordrucks C6 Eigenerklärung zur Eignung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot mittels Dritterklärung einzureichende Unterlagen:
— Vorlage einer Bankbestätigung oder Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot mittels beigefügten Vordrucks einzureichende Unterlagen:
— Kriterienkatalog (Anlage C2),
— Eigenerklärung Anzahl Mitarbeiter festangestellt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anzahl der fest angestellten Personen, welche innerhalb des Unternehmens mit vergleichbarer Leistung befasst sind; gilt für Los 1 bis Los 4,
— Eigenerklärung Anzahl Personen außerhalb Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anzahl der Personen, welche das Unternehmen außerhalb des Unternehmens verfügt und die mit vergleichbarer Leistung befasst sind.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit dem Angebot mittels beigefügten Vordrucks einzureichende Unterlagen:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrück-lich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrück-lich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Juni 2005 haben die Finanzminister der 16 Bundesländer im Einvernehmen mit dem Bun-desminister der Finanzen einstimmig die Grundlagen für das weitere Vorgehen zur Entwicklung einheitlicher Software für das Besteuerungsverfahren in dem Vorhaben KONSENS (die Koordi-nierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) festgelegt. Die Grundlage für die Zu-sammenarbeit aller 16 Bundesländer und des Bundes bildet das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Verwaltungsabkommen KONSENS, welches durch das Gesetz über die Koordinie-rung der Entwicklung und des Einsatzes neuer Software der Steuerverwaltung (KONSENS-Gesetz - KONSENS-G) am 18.08.2017 mit Wirkung zum 01.01.2019 abgelöst wurde.
KONSENS ist ein auf Dauer angelegtes Vorhaben, mit dem die von der Steuerverwaltung der Länder genutzte Informationstechnologie vereinheitlicht und zukunftsträchtig modernisiert, ge-pflegt und anforderungsgetrieben weiterentwickelt wird. KONSENS hat als Daueraufgabe kei-nen festen Endtermin.
Die Entwicklung des Verfahrens KONSENS-DAME wird (neben Düsseldorf und Nürnberg) durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) - am Standort Stuttgart betrieben.
Das Verfahren DAME übernimmt innerhalb KONSENS die Aufgabe eines Data Warehouses und dient primär strategischen oder analytischen Auswertungszwecken mit dem Ziel der Verwal-tungssteuerung. Zusätzlich stellt das Verfahren Auswertungen für steuerfachliche Analysen und zur Erfüllung sonstiger Aufgaben bereit. Mit DAME werden die heute bereits bestehenden Aus-wertungsmöglichkeiten in der Steuerverwaltung konsolidiert und durch den Einsatz zeitgemäßer Methoden optimiert. Es werden keine neuen Datenquellen erschlossen, vielmehr werden die in anderen Systemen der Steuerverwaltung vorhandenen Daten in DAME übernommen und für Zwecke der Verwaltungssteuerung und zur Unterstützung des Besteuerungsverfahrens bereit-gestellt.
Ziele des Verfahrens KONSENS-DAME sind der Aufbau eines Auswertungs- und Informations-systems, die Nutzung von modernen Analysemethoden für das Qualitäts- und Risikomanage-ment sowie die Erstellung von Statistiken für Führungskräfte und verschiedene Behörden der Finanzverwaltung, jeweils unter Berücksichtigung der Besonderheiten in der Steuerverwaltung.
Das Verfahren KONSENS-DAME (Data Warehouse, Auswertungen und BI-Methoden) soll länderübergreifend allen 16 Bundesländern zur Verfügung gestellt werden.
Für diesen Aufgabebereich werden 3 Teilprojektleiter und 1 Kommunikationsmanager benötigt. Es werden somit 4 Lose gebildet.
Im Juni 2005 haben die Finanzminister der 16 Bundesländer im Einvernehmen mit dem Bun-desminister der Finanzen einstimmig die Grundlagen für das weitere Vorgehen zur Entwicklung einheitlicher Software für das Besteuerungsverfahren in dem Vorhaben KONSENS (die Koordi-nierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) festgelegt. Die Grundlage für die Zu-sammenarbeit aller 16 Bundesländer und des Bundes bildet das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Verwaltungsabkommen KONSENS, welches durch das Gesetz über die Koordinie-rung der Entwicklung und des Einsatzes neuer Software der Steuerverwaltung (KONSENS-Gesetz - KONSENS-G) am 18.08.2017 mit Wirkung zum 01.01.2019 abgelöst wurde.
KONSENS ist ein auf Dauer angelegtes Vorhaben, mit dem die von der Steuerverwaltung der Länder genutzte Informationstechnologie vereinheitlicht und zukunftsträchtig modernisiert, ge-pflegt und anforderungsgetrieben weiterentwickelt wird. KONSENS hat als Daueraufgabe kei-nen festen Endtermin.
Die Entwicklung des Verfahrens KONSENS-DAME wird (neben Düsseldorf und Nürnberg) durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) - am Standort Stuttgart betrieben.
Das Verfahren DAME übernimmt innerhalb KONSENS die Aufgabe eines Data Warehouses und dient primär strategischen oder analytischen Auswertungszwecken mit dem Ziel der Verwal-tungssteuerung. Zusätzlich stellt das Verfahren Auswertungen für steuerfachliche Analysen und zur Erfüllung sonstiger Aufgaben bereit. Mit DAME werden die heute bereits bestehenden Aus-wertungsmöglichkeiten in der Steuerverwaltung konsolidiert und durch den Einsatz zeitgemäßer Methoden optimiert. Es werden keine neuen Datenquellen erschlossen, vielmehr werden die in anderen Systemen der Steuerverwaltung vorhandenen Daten in DAME übernommen und für Zwecke der Verwaltungssteuerung und zur Unterstützung des Besteuerungsverfahrens bereit-gestellt.
Ziele des Verfahrens KONSENS-DAME sind der Aufbau eines Auswertungs- und Informations-systems, die Nutzung von modernen Analysemethoden für das Qualitäts- und Risikomanage-ment sowie die Erstellung von Statistiken für Führungskräfte und verschiedene Behörden der Finanzverwaltung, jeweils unter Berücksichtigung der Besonderheiten in der Steuerverwaltung.
Das Verfahren KONSENS-DAME (Data Warehouse, Auswertungen und BI-Methoden) soll länderübergreifend allen 16 Bundesländern zur Verfügung gestellt werden.
Für diesen Aufgabebereich werden 3 Teilprojektleiter und 1 Kommunikationsmanager benötigt. Es werden somit 4 Lose gebildet.
Gesamtwert des Auftrags: 2 385 600 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Oberfinanzdirektion Karlsruhe - LZfD
Kontakt
Telefon: +49 721/7215-2853📞
Fax: +49 721/7215-2155 📠
Im Juni 2005 haben die Finanzminister der 16 Bundesländer im Einvernehmen mit dem Bun-desminister der Finanzen einstimmig die Grundlagen für das weitere Vorgehen zur Entwicklung einheitlicher Software für das Besteuerungsverfahren in dem Vorhaben KONSENS (die Koordi-nierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) festgelegt. Die Grundlage für die Zu-sammenarbeit aller 16 Bundesländer und des Bundes bildet das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Verwaltungsabkommen KONSENS, welches durch das Gesetz über die Koordinie-rung der Entwicklung und des Einsatzes neuer Software der Steuerverwaltung (KONSENS-Gesetz - KONSENS-G) am 18.08.2017 mit Wirkung zum 01.01.2019 abgelöst wurde.
Im Juni 2005 haben die Finanzminister der 16 Bundesländer im Einvernehmen mit dem Bun-desminister der Finanzen einstimmig die Grundlagen für das weitere Vorgehen zur Entwicklung einheitlicher Software für das Besteuerungsverfahren in dem Vorhaben KONSENS (die Koordi-nierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) festgelegt. Die Grundlage für die Zu-sammenarbeit aller 16 Bundesländer und des Bundes bildet das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Verwaltungsabkommen KONSENS, welches durch das Gesetz über die Koordinie-rung der Entwicklung und des Einsatzes neuer Software der Steuerverwaltung (KONSENS-Gesetz - KONSENS-G) am 18.08.2017 mit Wirkung zum 01.01.2019 abgelöst wurde.
KONSENS ist ein auf Dauer angelegtes Vorhaben, mit dem die von der Steuerverwaltung der Länder genutzte Informationstechnologie vereinheitlicht und zukunftsträchtig modernisiert, ge-pflegt und anforderungsgetrieben weiterentwickelt wird. KONSENS hat als Daueraufgabe kei-nen festen Endtermin.
KONSENS ist ein auf Dauer angelegtes Vorhaben, mit dem die von der Steuerverwaltung der Länder genutzte Informationstechnologie vereinheitlicht und zukunftsträchtig modernisiert, ge-pflegt und anforderungsgetrieben weiterentwickelt wird. KONSENS hat als Daueraufgabe kei-nen festen Endtermin.
Die Entwicklung des Verfahrens KONSENS-DAME wird (neben Düsseldorf und Nürnberg) durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) - am Standort Stuttgart betrieben.
Das Verfahren DAME übernimmt innerhalb KONSENS die Aufgabe eines Data Warehouses und dient primär strategischen oder analytischen Auswertungszwecken mit dem Ziel der Verwal-tungssteuerung. Zusätzlich stellt das Verfahren Auswertungen für steuerfachliche Analysen und zur Erfüllung sonstiger Aufgaben bereit. Mit DAME werden die heute bereits bestehenden Aus-wertungsmöglichkeiten in der Steuerverwaltung konsolidiert und durch den Einsatz zeitgemäßer Methoden optimiert. Es werden keine neuen Datenquellen erschlossen, vielmehr werden die in anderen Systemen der Steuerverwaltung vorhandenen Daten in DAME übernommen und für Zwecke der Verwaltungssteuerung und zur Unterstützung des Besteuerungsverfahrens bereit-gestellt.
Das Verfahren DAME übernimmt innerhalb KONSENS die Aufgabe eines Data Warehouses und dient primär strategischen oder analytischen Auswertungszwecken mit dem Ziel der Verwal-tungssteuerung. Zusätzlich stellt das Verfahren Auswertungen für steuerfachliche Analysen und zur Erfüllung sonstiger Aufgaben bereit. Mit DAME werden die heute bereits bestehenden Aus-wertungsmöglichkeiten in der Steuerverwaltung konsolidiert und durch den Einsatz zeitgemäßer Methoden optimiert. Es werden keine neuen Datenquellen erschlossen, vielmehr werden die in anderen Systemen der Steuerverwaltung vorhandenen Daten in DAME übernommen und für Zwecke der Verwaltungssteuerung und zur Unterstützung des Besteuerungsverfahrens bereit-gestellt.
Ziele des Verfahrens KONSENS-DAME sind der Aufbau eines Auswertungs- und Informations-systems, die Nutzung von modernen Analysemethoden für das Qualitäts- und Risikomanage-ment sowie die Erstellung von Statistiken für Führungskräfte und verschiedene Behörden der Finanzverwaltung, jeweils unter Berücksichtigung der Besonderheiten in der Steuerverwaltung.
Ziele des Verfahrens KONSENS-DAME sind der Aufbau eines Auswertungs- und Informations-systems, die Nutzung von modernen Analysemethoden für das Qualitäts- und Risikomanage-ment sowie die Erstellung von Statistiken für Führungskräfte und verschiedene Behörden der Finanzverwaltung, jeweils unter Berücksichtigung der Besonderheiten in der Steuerverwaltung.
Es wird eine Mindestabnahmemenge und eine geschätzte Abnahmemenge festgelegt. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abruf, mit Ausnahme der festgelegten Mindestabnahmemenge besteht jedoch nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: OFD Karlsruhe - LZfD Dienstort Stuttgart 70176 Stuttgart
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kenn-zeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrück-lich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kenn-zeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrück-lich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Oberfinanzdirektion Karlsruhe - LZfD
Telefon: +49 721/7215-2853📞
Fax: +49 721/7215-2155 📠
Quelle: OJS 2021/S 156-413752 (2021-08-10)