Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Drehleiter mit Gelenkteil (DLAK 23/12)
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung: Drehleiter mit Gelenkteil (DLAK 23/12)
1️⃣
Ort der Leistung: Germersheim🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 76726 Germersheim
Beschreibung der Beschaffung: Drehleiter mit Gelenkteil (DLAK 23/12)
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-31 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe Auftragsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-11-22
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-11-22
12:00 📅
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Drehleiter mit Gelenkteil (DLAK 23/12)
2021/S 203-529432
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 630 140 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 203-529432
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Drehleiter mit Gelenkteil (DLAK 23/12)
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rosenbauer Deutschland GmbH
Postanschrift: Carl-Metz-Straße 9
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
URL: www.rosenbauer.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 630 250 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 630 140 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 6131-162234📞
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt.
Die Kammer kann nur auf einen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt.
Die Kammer kann nur auf einen schriftlichen und begründeten Antrag eines Bewerbers oder Bieters tätig werden. Der Antragsteller muss darlegen, welche Verstöße gegen Vergabebestimmungen dem öffentlichen Auftraggeber zur Last gelegt werden sowie konkretisieren, dass er durch die Verletzung von Vergabevorschriften einen Schaden erlitten hat oder erleiden wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.