Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten ist gem. § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und § 29 SchwbAV eine gesetzlich vorgeschriebene Kernaufgabe des Inklusionsamtes.
Es ist beabsichtigt, logistische Aufgaben und organisatorische Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Schulungen durch Dritte erbringen zu lassen. Die Kernaufgabe verbleibt beim Inklusionsamt.
Der Auftrag umfasst die organisatorische Unterstützung des Inklusionsamtes bei der Durchführung des Schulungsprogrammes bei der Planung, Vorbereitung, Abhaltung inklusive Kursbegleitung und Nachbereitung der Präsenz- und Online-Kurse. Dazu gehören insbesondere auch die redaktionelle Betreuung des Onlinebuchungssystems, die Pflege von Stammdaten, Vorbereitung, Druck und Versand des Printkatalogs, die Pflege der Versanddatei für diesen Katalog sowie die Erfüllung von Berichtspflichten und statistische Auswertungen.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, beginnend mit dem 1.1.2022. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere 2 Jahre, so dass, sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt genutzt werden, die Gesamtvertragslaufzeit 4 Jahre beträgt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung und Organisation von Schulungen des Inklusionsamtes
2021000211
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber und ihre...”
Kurze Beschreibung
Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten ist gem. § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und § 29 SchwbAV eine gesetzlich vorgeschriebene Kernaufgabe des Inklusionsamtes.
Es ist beabsichtigt, logistische Aufgaben und organisatorische Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Schulungen durch Dritte erbringen zu lassen. Die Kernaufgabe verbleibt beim Inklusionsamt.
Der Auftrag umfasst die organisatorische Unterstützung des Inklusionsamtes bei der Durchführung des Schulungsprogrammes bei der Planung, Vorbereitung, Abhaltung inklusive Kursbegleitung und Nachbereitung der Präsenz- und Online-Kurse. Dazu gehören insbesondere auch die redaktionelle Betreuung des Onlinebuchungssystems, die Pflege von Stammdaten, Vorbereitung, Druck und Versand des Printkatalogs, die Pflege der Versanddatei für diesen Katalog sowie die Erfüllung von Berichtspflichten und statistische Auswertungen.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, beginnend mit dem 1.1.2022. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere 2 Jahre, so dass, sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt genutzt werden, die Gesamtvertragslaufzeit 4 Jahre beträgt.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 800 000 💰
Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten ist gem. § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und § 29 SchwbAV eine gesetzlich vorgeschriebene Kernaufgabe des Inklusionsamtes.
Es ist beabsichtigt, logistische Aufgaben und organisatorische Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Schulungen durch Dritte erbringen zu lassen. Die Kernaufgabe verbleibt beim Inklusionsamt.
Der Auftrag umfasst die organisatorische Unterstützung des Inklusionsamtes bei der Durchführung des Schulungsprogrammes bei der Planung, Vorbereitung, Abhaltung inklusive Kursbegleitung und Nachbereitung der Präsenz- und Online-Kurse. Dazu gehören insbesondere auch die redaktionelle Betreuung des Onlinebuchungssystems, die Pflege von Stammdaten, Vorbereitung, Druck und Versand des Printkatalogs, die Pflege der Versanddatei für diesen Katalog sowie die Erfüllung von Berichtspflichten und statistische Auswertungen.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, beginnend mit dem 1.1.2022. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere 2 Jahre, so dass, sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt genutzt werden, die Gesamtvertragslaufzeit 4 Jahre beträgt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 800 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, beginnend mit dem 1.1.2022. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere 2 Jahre, so...”
Beschreibung der Optionen
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, beginnend mit dem 1.1.2022. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere 2 Jahre, so dass, sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt genutzt werden, die Gesamtvertragslaufzeit 4 Jahre beträgt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Bestehen einer Haftpflichtversicherung,
Erklärung zur finanziellen Situation.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Referenzen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 126-256952
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-27
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-27
23:59 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Vorschriften der §§ 155ff. GWB. Insbesondere gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Vorschriften der §§ 155ff. GWB. Insbesondere gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 100-264017 (2021-05-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber und ihre...”
Kurze Beschreibung
Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten ist gem. § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und § 29 SchwbAV eine gesetzlich vorgeschriebene Kernaufgabe des Inklusionsamtes.
Es ist beabsichtigt, logistische Aufgaben und organisatorische Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Schulungen durch Dritte erbringen zu lassen. Die Kernaufgabe verbleibt beim Inklusionsamt.
Der Auftrag umfasst die organisatorische Unterstützung des Inklusionsamtes bei der Durchführung des Schulungsprogrammes bei der Planung, Vorbereitung, Abhaltung inklusive Kursbegleitung und Nachbereitung der Präsenz- und Online-Kurse. Dazu gehören insbesondere auch die redaktionelle Betreuung des Onlinebuchungssystems, die Pflege von Stammdaten, Vorbereitung, Druck und Versand des Printkatalogs, die Pflege der Versanddatei für diesen Katalog sowie die Erfüllung von Berichtspflichten und statistische Auswertungen.
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem 01.01.2022. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere zwei Jahre, so dass, sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt genutzt werden, die Gesamtvertragslaufzeit vier Jahre beträgt.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 997 300 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber und ihre...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten ist gem. § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und § 29 SchwbAV eine gesetzlich vorgeschriebene Kernaufgabe des Inklusionsamtes.
Es ist beabsichtigt, logistische Aufgaben und organisatorische Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Schulungen durch Dritte erbringen zu lassen. Die Kernaufgabe verbleibt beim Inklusionsamt.
Der Auftrag umfasst die organisatorische Unterstützung des Inklusionsamtes bei der Durchführung des Schulungsprogrammes bei der Planung, Vorbereitung, Abhaltung inklusive Kursbegleitung und Nachbereitung der Präsenz- und Online-Kurse. Dazu gehören insbesondere auch die redaktionelle Betreuung des Onlinebuchungssystems, die Pflege von Stammdaten, Vorbereitung, Druck und Versand des Printkatalogs, die Pflege der Versanddatei für diesen Katalog sowie die Erfüllung von Berichtspflichten und statistische Auswertungen.
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem 01.01.2022. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere zwei Jahre, so dass, sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt genutzt werden, die Gesamtvertragslaufzeit vier Jahre beträgt.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem 01.01.2022. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere zwei...”
Beschreibung der Optionen
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem 01.01.2022. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere zwei Jahre, so dass, sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt genutzt werden, die Gesamtvertragslaufzeit vier Jahre beträgt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 100-264017
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Durchführung und Organisation von Schulungen des Inklusionsamtes
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GRUNDIG AKADEMIE für Wirtschaft und Technik
Postanschrift: Beuthener Straße 45
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 800 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 997 300 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Wert ohne MwSt., der voraussichtlich an Dritte weitervergeben wird: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Vorschriften der §§ 155ff. GWB. Insbesondere gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Vorschriften der §§ 155ff. GWB. Insbesondere gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 201-524786 (2021-10-12)