Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten ist gem. § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und § 29 SchwbAV eine gesetzlich vorgeschriebene Kernaufgabe des Inklusionsamtes. Es ist beabsichtigt, logistische Aufgaben und organisatorische Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Schulungen durch Dritte erbringen zu lassen. Die Kernaufgabe verbleibt beim Inklusionsamt. Der Auftrag umfasst die organisatorische Unterstützung des Inklusionsamtes bei der Durchführung des Schulungsprogrammes bei der Planung, Vorbereitung, Abhaltung inklusive Kursbegleitung und Nachbereitung der Präsenz- und Online-Kurse. Dazu gehören insbesondere auch die redaktionelle Betreuung des Onlinebuchungssystems, die Pflege von Stammdaten, Vorbereitung, Druck und Versand des Printkatalogs, die Pflege der Versanddatei für diesen Katalog sowie die Erfüllung von Berichtspflichten und statistische Auswertungen. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, beginnend mit dem 1.1.2022. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere 2 Jahre, so dass, sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt genutzt werden, die Gesamtvertragslaufzeit 4 Jahre beträgt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Referenznummer: 2021000211
Kurze Beschreibung:
Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten ist gem. § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und § 29 SchwbAV eine gesetzlich vorgeschriebene Kernaufgabe des Inklusionsamtes.
Es ist beabsichtigt, logistische Aufgaben und organisatorische Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Schulungen durch Dritte erbringen zu lassen. Die Kernaufgabe verbleibt beim Inklusionsamt.
Der Auftrag umfasst die organisatorische Unterstützung des Inklusionsamtes bei der Durchführung des Schulungsprogrammes bei der Planung, Vorbereitung, Abhaltung inklusive Kursbegleitung und Nachbereitung der Präsenz- und Online-Kurse. Dazu gehören insbesondere auch die redaktionelle Betreuung des Onlinebuchungssystems, die Pflege von Stammdaten, Vorbereitung, Druck und Versand des Printkatalogs, die Pflege der Versanddatei für diesen Katalog sowie die Erfüllung von Berichtspflichten und statistische Auswertungen.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, beginnend mit dem 1.1.2022. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere 2 Jahre, so dass, sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt genutzt werden, die Gesamtvertragslaufzeit 4 Jahre beträgt.
Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten ist gem. § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und § 29 SchwbAV eine gesetzlich vorgeschriebene Kernaufgabe des Inklusionsamtes.
Es ist beabsichtigt, logistische Aufgaben und organisatorische Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Schulungen durch Dritte erbringen zu lassen. Die Kernaufgabe verbleibt beim Inklusionsamt.
Der Auftrag umfasst die organisatorische Unterstützung des Inklusionsamtes bei der Durchführung des Schulungsprogrammes bei der Planung, Vorbereitung, Abhaltung inklusive Kursbegleitung und Nachbereitung der Präsenz- und Online-Kurse. Dazu gehören insbesondere auch die redaktionelle Betreuung des Onlinebuchungssystems, die Pflege von Stammdaten, Vorbereitung, Druck und Versand des Printkatalogs, die Pflege der Versanddatei für diesen Katalog sowie die Erfüllung von Berichtspflichten und statistische Auswertungen.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, beginnend mit dem 1.1.2022. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere 2 Jahre, so dass, sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt genutzt werden, die Gesamtvertragslaufzeit 4 Jahre beträgt.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-21 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-26 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 100-264017
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 126-256952
ABl. S-Ausgabe: 100
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten ist gem. § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und § 29 SchwbAV eine gesetzlich vorgeschriebene Kernaufgabe des Inklusionsamtes.
Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten ist gem. § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und § 29 SchwbAV eine gesetzlich vorgeschriebene Kernaufgabe des Inklusionsamtes.
Es ist beabsichtigt, logistische Aufgaben und organisatorische Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Schulungen durch Dritte erbringen zu lassen. Die Kernaufgabe verbleibt beim Inklusionsamt.
Der Auftrag umfasst die organisatorische Unterstützung des Inklusionsamtes bei der Durchführung des Schulungsprogrammes bei der Planung, Vorbereitung, Abhaltung inklusive Kursbegleitung und Nachbereitung der Präsenz- und Online-Kurse. Dazu gehören insbesondere auch die redaktionelle Betreuung des Onlinebuchungssystems, die Pflege von Stammdaten, Vorbereitung, Druck und Versand des Printkatalogs, die Pflege der Versanddatei für diesen Katalog sowie die Erfüllung von Berichtspflichten und statistische Auswertungen.
Der Auftrag umfasst die organisatorische Unterstützung des Inklusionsamtes bei der Durchführung des Schulungsprogrammes bei der Planung, Vorbereitung, Abhaltung inklusive Kursbegleitung und Nachbereitung der Präsenz- und Online-Kurse. Dazu gehören insbesondere auch die redaktionelle Betreuung des Onlinebuchungssystems, die Pflege von Stammdaten, Vorbereitung, Druck und Versand des Printkatalogs, die Pflege der Versanddatei für diesen Katalog sowie die Erfüllung von Berichtspflichten und statistische Auswertungen.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, beginnend mit dem 1.1.2022. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere 2 Jahre, so dass, sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt genutzt werden, die Gesamtvertragslaufzeit 4 Jahre beträgt.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, beginnend mit dem 1.1.2022. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere 2 Jahre, so dass, sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt genutzt werden, die Gesamtvertragslaufzeit 4 Jahre beträgt.
Geschätzter Gesamtwert: 800 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 800 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, beginnend mit dem 1.1.2022. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere 2 Jahre, so dass, sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt genutzt werden, die Gesamtvertragslaufzeit 4 Jahre beträgt.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, beginnend mit dem 1.1.2022. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere 2 Jahre, so dass, sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt genutzt werden, die Gesamtvertragslaufzeit 4 Jahre beträgt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Bestehen einer Haftpflichtversicherung,
Erklärung zur finanziellen Situation.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Referenzen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Vorschriften der §§ 155ff. GWB. Insbesondere gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 100-264017 (2021-05-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten ist gem. § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und § 29 SchwbAV eine gesetzlich vorgeschriebene Kernaufgabe des Inklusionsamtes.
Es ist beabsichtigt, logistische Aufgaben und organisatorische Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Schulungen durch Dritte erbringen zu lassen. Die Kernaufgabe verbleibt beim Inklusionsamt.
Der Auftrag umfasst die organisatorische Unterstützung des Inklusionsamtes bei der Durchführung des Schulungsprogrammes bei der Planung, Vorbereitung, Abhaltung inklusive Kursbegleitung und Nachbereitung der Präsenz- und Online-Kurse. Dazu gehören insbesondere auch die redaktionelle Betreuung des Onlinebuchungssystems, die Pflege von Stammdaten, Vorbereitung, Druck und Versand des Printkatalogs, die Pflege der Versanddatei für diesen Katalog sowie die Erfüllung von Berichtspflichten und statistische Auswertungen.
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem 01.01.2022. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere zwei Jahre, so dass, sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt genutzt werden, die Gesamtvertragslaufzeit vier Jahre beträgt.
Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten ist gem. § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und § 29 SchwbAV eine gesetzlich vorgeschriebene Kernaufgabe des Inklusionsamtes.
Es ist beabsichtigt, logistische Aufgaben und organisatorische Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Schulungen durch Dritte erbringen zu lassen. Die Kernaufgabe verbleibt beim Inklusionsamt.
Der Auftrag umfasst die organisatorische Unterstützung des Inklusionsamtes bei der Durchführung des Schulungsprogrammes bei der Planung, Vorbereitung, Abhaltung inklusive Kursbegleitung und Nachbereitung der Präsenz- und Online-Kurse. Dazu gehören insbesondere auch die redaktionelle Betreuung des Onlinebuchungssystems, die Pflege von Stammdaten, Vorbereitung, Druck und Versand des Printkatalogs, die Pflege der Versanddatei für diesen Katalog sowie die Erfüllung von Berichtspflichten und statistische Auswertungen.
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem 01.01.2022. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere zwei Jahre, so dass, sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt genutzt werden, die Gesamtvertragslaufzeit vier Jahre beträgt.
Gesamtwert des Auftrags: 997 300 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem 01.01.2022. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere zwei Jahre, so dass, sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt genutzt werden, die Gesamtvertragslaufzeit vier Jahre beträgt.
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem 01.01.2022. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere zwei Jahre, so dass, sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt genutzt werden, die Gesamtvertragslaufzeit vier Jahre beträgt.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem 01.01.2022. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere zwei Jahre, so dass, sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt genutzt werden, die Gesamtvertragslaufzeit vier Jahre beträgt.
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem 01.01.2022. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere zwei Jahre, so dass, sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt genutzt werden, die Gesamtvertragslaufzeit vier Jahre beträgt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-04 📅
Name: GRUNDIG AKADEMIE für Wirtschaft und Technik
Postanschrift: Beuthener Straße 45
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland 🇩🇪 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 997 300 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1