Die geplanten Fahrtrainings sollen als Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Dienst- und Wegeunfällen dienen.
Die ausgeschriebene Dienstleistung umfasst die Bereitstellung der Trainer/Moderatoren/Fahrzeugen im Praxisteil „Defensives Fahren“ sowie die Durchführung der Veranstaltungen an den abgestimmten Veranstaltungsorten in Deutschland.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-12.
Auftragsbekanntmachung (2021-08-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 130
Postort: Köln
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: siehe Postanschrift
Telefon: +49 221/3778-5904📞
E-Mail: vergabestelle@bgetem.de📧
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.bgetem.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E72249458🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E72249458🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Berufsgenossenschaft (Körperschaft öffentlichen Rechts)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Durchführung von BG-Fahrsicherheitstrainings „Sicher und gelassen ankommen“ (BG FSGA) für Versicherte der BG ETEM - Rahmenvereinbarung -”
Produkte/Dienstleistungen: Schulungsseminare📦
Kurze Beschreibung:
“Die geplanten Fahrtrainings sollen als Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Dienst- und Wegeunfällen dienen.
Die ausgeschriebene Dienstleistung umfasst...”
Kurze Beschreibung
Die geplanten Fahrtrainings sollen als Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Dienst- und Wegeunfällen dienen.
Die ausgeschriebene Dienstleistung umfasst die Bereitstellung der Trainer/Moderatoren/Fahrzeugen im Praxisteil „Defensives Fahren“ sowie die Durchführung der Veranstaltungen an den abgestimmten Veranstaltungsorten in Deutschland.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit
Beschreibung der Beschaffung:
“Die geplanten Fahrtrainings sollen als Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Dienst- und Wegeunfällen dienen.
Die ausgeschriebene Dienstleistung umfasst...”
Beschreibung der Beschaffung
Die geplanten Fahrtrainings sollen als Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Dienst- und Wegeunfällen dienen.
Die ausgeschriebene Dienstleistung umfasst die Bereitstellung der Trainer/Moderatoren/Fahrzeugen im Praxisteil „Defensives Fahren“ sowie die Durchführung der Veranstaltungen an den abgestimmten Veranstaltungsorten.
Der Leistungszeitraum ist voraussichtlich Januar 2022 bis Dezember 2025.
Der AG sendet dem AN, im Oktober jeden Jahres eine Beauftragung über die Jahresplanung des Folgejahres für die BG FSGA zu. Die Beauftragung über die Jahresplanung basiert auf der jeweils aktuellen Bedarfsermittlung des AG und dem abgegebenen Standortkonzept des AN.
Die jährliche Beauftragung über die Jahresplanung ist eine Aufstellung des AG über den Mindestbedarf an BG FSGA für ein Kalenderjahr mit folgenden Inhalten bzw. Angaben:
1. auf welchen bereits feststehenden Trainingsgeländen die BG FSGA zu planen sind 2. in welchen geographischen Bereichen neue Trainingsgelände vorzuschlagen sind 3. die Anzahl der jeweiligen Trainingsgeländenutzungen 4. Angabe mit wie vielen Gruppen BG FSGA durchgeführt werden sollen 5. das mindestens geplante, jährlich schwankende Basis-Budget für das folgende Kalen-derjahr 6. den zurückgehaltenen, jährlich schwankenden Anteil für einen kurzfristigen, zeitlich flexiblen Bedarf auch an der BG-Bildungsstätte Linowsee 7. zu veranschlagende Kosten für die einzelnen Trainingsgeländenutzungen, anzugeben durch den AN Die Bedarfsermittlung basiert auf einer jeweils internen Auswertung des AG über den regiona-len Bedarf an Teilnehmerplätzen. Dieser stützt sich auf die Erfahrungswerte der/des Vorjah-re(s) und den aktuellen, Teilnehmervormerkungen aus den dem AG zur Verfügung stehenden Wartelisten bis zum Zeitpunkt der Vergabe der Jahresplanung an den AN.
Die BG FSGA sind durch den AN und in Abstimmung mit dem AG über das anstehende Ka-lenderjahr vorgabengerecht zu planen und zu organisieren.
Die endgültige Jahresplanung muss durch den AG ausdrücklich schriftlich bestätigen werden.
Die BG FSGA (Pkw- und Transporter) werden im Normalfall Montag bis Freitag, im immer gleichen durch den AG festgelegten Zeitumfang von 08:30 bis mindestens 16:30 Uhr durch-geführt. Dabei ist anzustreben, die BG FSGA außerhalb der Ferienzeiten, nicht an verlänger-ten Wochenenden bzw. in den Haupturlaubszeiten der BG ETEM-Versicherten, anzubieten. Die BG FSGA (Motorrad) werden im Zeitansatz von 16 Stunden verteilt auf 3 Wochentage geplant. Diese sollen im Normalfall von Dienstagmittag bis Donnerstagmittag stattfinden.
Werden weitere zusätzliche Termine aus dem zurückgehaltenen Anteil durch den AG benö-tigt, müssen diese durch den AN ebenfalls bedarfsgerecht und auch kurzfristig geplant und durchgeführt werden.
Das jährliche Auftragsvolumen an TN-Plätzen ist aufgrund der Budgetierung und der Trai-ningsgeländevorgaben begrenzt (gedeckelt) und beläuft sich je nach Bedarf auf erfahrungsgemäß auf ca.
3.400 Teilnehmerplätze in Gruppen á 12 Personen für das PKW/Transporter-Training 290 Teilnehmerplätze in Gruppen á 12 Personen für das Motorrad-Training
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um ein Jahr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis über eine Gewerbeanmeldung, den Eintrag im Handelsregister (nicht älter als 12 Monate).
Alternativ Eigenerklärung oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis über eine Gewerbeanmeldung, den Eintrag im Handelsregister (nicht älter als 12 Monate).
Alternativ Eigenerklärung oder Präqualifikationsnachweis.
Unternehmensdarstellung (Haupttätigkeit, zuständige Niederlassung, Mitarbeiterzahl, Organisation des Datenschutzes).
Nachweis einer entsprechenden Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung (Deckungszusage und Deckungssumme) mit ausreichender Deckung (Versicherungssumme je Schadensfall).
Nachweis der Mitgliedschaft einer Berufsgenossenschaft.
Alternativ Eigenerklärung oder Präqualifikationsnachweis.
Ausschluss von öffentlichen Aufträgen nach § 5 des Gesetztes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und § 6 des Arbeitnehmerentsendegesetzes .
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Kalenderjahre gesamt und bezogen auf vergleichbare Projekte.
Eigenerklärung, dass Ausschlusstatbestände...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Kalenderjahre gesamt und bezogen auf vergleichbare Projekte.
Eigenerklärung, dass Ausschlusstatbestände nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen.
Unbedenklichkeitsnachweise der Sozialversicherungen, bei denen die meisten MitarbeiterInnen versichert sind.
Alternativ Eigenerklärung oder Präqualifikationsnachweis.
Unbedenklichkeitsnachweis zu Steuern und Abgaben.
Alternativ Eigenerklärung oder Präqualifikationsnachweis.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie des Auftraggebers.
Nachprüfbare Referenzen vergleichbarer Projekte hinsichtlich Schwierigkeitsgrad und Komplexität der letzten drei Jahre (Verwaltungen und Firmen) unter detaillierter Angabe der erbrachten Leistungen sowie Benennung eines Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin mit Telefonkontakt des Referenzgebers.
Es sind mittels Formblatt 2 drei Referenzen zu benennen.
Erklärung und Aufstellung über vorliegende Qualifizierungen der Trainer(innen) nach den jeweils gültigen DVR-Richtlinien.
Nachweis über die Beantragung eines Qualitätssiegel der BG ETEM (über den DVR) zum Baustein „Defensives Fahren“ oder deren Vorbereitung.
Nachweis einer gültigen DVR Mitgliedschaft und einer gültigen Umsetzungsvereinbarung mit dem DVR.
Eine Bestätigung der Versicherung über den Umfang des Versicherungsschutzes zur Haftungsfreistellung der BG ETEM gemäß § 7 des Vertrages ist dem Angebot beizufügen - siehe § 7 des Vertrages, II. Abschnitt.
Erklärungen zur Einhaltung der Standards hinsichtlich Ausstattung und Sicherheit der vorgesehenen Trainingsgelände nach den jeweils gültigen DVR-Richtlinien.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der AN muss alle Anforderungen gem. Nr. 6 der Leistungsbeschreibung erfüllen.
Insbesondere müssen die Trainer/Moderatoren nach den Anforderungen der jeweils...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der AN muss alle Anforderungen gem. Nr. 6 der Leistungsbeschreibung erfüllen.
Insbesondere müssen die Trainer/Moderatoren nach den Anforderungen der jeweils gültigen DVR Richtlinien bzw. nach dem QM-System qualifiziert sein.
Dies umfasst auch die an der Bildungsstätte Linowsee eingesetzten Trainer/Moderatoren zur Durchführung des BG FSGA, auch wenn die Organisation der Trainings selbst bei diesem Trainingsplatz direkt innerhalb der BG ETEM und nicht über den AN erfolgt.
Außerdem müssen entsprechend den Vorgaben des vom AN zu beantragenden BG ETEM Qualitätssiegels bei allen Trainer/ Moderatoren zusätzliche Ausbildungen bzw. Fortbildungen im Sinne dieser Ziffer 6 gewährleistet sein.
Der AN hat die Qualifikation auf Verlangen des AG jederzeit für einzelne Trainer/ Moderatoren nachzuweisen.
Zur Qualitätsabsicherung des BG FSGA werden bzgl. der eingesetzten Trainer/Moderatoren folgende Maßnahmen zwingend vorausgesetzt:
o Ausbildung und Fortbildung der nachweislich ausgebildeten und erfahrenen Trainer/ Moderatoren nach DVR – Richtlinien (Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V.) o Teilnahme aller vom AN eingesetzter Trainer/Moderatoren an der vorgeschriebenen DVR – Fortbildung, in festgelegten Intervallen o Teilnahme an einer Einweisung in die speziellen Anforderungen des BG FSGA für alle vom AN eingesetzte Trainer/Moderatoren, insbesondere in die jeweiligen Theoriemodule „Defensives Fahren, Ladungssicherung, Schutzkleidung und Helmabnahme“, durchgeführt vom AN o Teilnahme aller eingesetzter Trainer/Moderatoren an einer jährlichen mind. 1-tägigen Weiterbildung zur Durchführung eines BG FSGA-Erfahrungsaustausches bzw. verbunden mit einer Weiterbildung entsprechend des QM-Systems des DVR, durchgeführt vom AN o Alle eingesetzten Trainer im BG FSGA (Pkw- und Transporter) sollten beide Trainerausbildungen haben, da eine Abgrenzung/Sortierung der Teilnehmer nach Fahrzeugkategorie im Vorfeld nicht möglich ist o Alle eingesetzten Trainer im BG FSGA (Motorrad) sollten ebenfalls den BG FSGA Pkw- und Transporter Bereich abdecken können, um durch eine Verknüpfung die theoretischen Inhalte zwischen den Verkehrsträgern darzustellen und zu vermitteln Alle vorgesehenen Trainer/Moderatoren bzw. neu eingesetzten Trainer/Moderatoren müssen darüber hinaus eine spezielle Zusatzausbildung, abgestimmt auf die Bedürfnisse des BG FSGA und eine Trainerausbildung/ Berufserfahrung durchlaufen bzw. nachweisen:
o Erstens: „Beobachtungsphase“ („Einführungsphase“) - alle Trainer/Moderatoren begleiten die ersten BG FSGA als Beobachter durch den AN o Zweitens: “Supervisionsphase“ - nach der „Beobachtungsphase“ führen diese Trainer/ Moderatoren die BG FSGA selbst durch, werden aber durch einen erfahrenen Trainer/Moderator (Supervisions/-Ausbildungstrainer) beobachtet beauftragt und durchgeführt durch den AN o Drittens: „Kontrollphase“ - nach der Supervision werden alle Trainer/Moderatoren unregelmäßig kontrolliert, wobei die Kontrollen anfangs noch mit Anmeldung und später ohne Anmeldung durchgeführt durch den AN werden o Viertens: Zusätzlich müssen alle eingesetzten Trainer/Moderatoren im BG FSGA Pkw- und Transporterfahrer zur ihrer Trainerausbildung „PKW- Sicherheitstraining“ eine Ausbildung zum Trainer „Transporter - Sicherheitsprogramm“ nach Richtlinien des DVR nachweisen und über eine mehrjährige Berufserfahrung in diesem zusätzlichen Bereich verfügen Zu beachten: Im ersten Jahr der Übernahme der BG FSGA durch den AN sind die drei Pha-sen der Zusatzausbildung mit allen vorhandenen Trainern/Moderatoren durchzuführen. Diese Umsetzung ist konzeptionell nachzuweisen.
Alle vorgenannten Qualitätsanforderungen sind vor Inkrafttreten des Vertrages und in Teilen auch während des ersten Jahres zu dokumentieren und dem AG nachzuweisen.
Während der Vertragslaufzeit sind diese fortlaufend zu dokumentieren und dem AG auf Verlangen ebenfalls aktuell nachzuweisen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-10
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-09-10
11:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 2025
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499163 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bg etem
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 130
Postort: Köln
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22137780📞
E-Mail: info@bgetem.de📧
URL: www.bgetem.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Siehe § 160 III GWB – unverzüglich gegenüber der Vergabekammer Rheinland nach Erkennen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Siehe § 160 III GWB – unverzüglich gegenüber der Vergabekammer Rheinland nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabekammer Rheinland, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;
Siehe § 135 II GWB – 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Offizielle Bezeichnung: siehe I.1)
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 158-418368 (2021-08-12)