Im Rahmen der amtlichen Futtermittelüberwachung werden in Bayern jährlich ca. 70 Proben auf Verschleppungen von Kokzidiostatika, 20 Proben auf den Gehalt an deklarierten Kokzidiostatika und 250 Proben auf verbotene bzw. verschleppte pharmakologisch wirksame Substanzen analysiert. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) als die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit beabsichtigt die Analyse der amtlichen Futtermittelproben auf Kokzidiostatika und pharmakologisch wirksame Substanzen zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schutz vor Nahrungs- oder Futtermittelkontaminierung
Referenznummer: 2021SAR000001
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der amtlichen Futtermittelüberwachung werden in Bayern jährlich ca. 70 Proben auf Verschleppungen von Kokzidiostatika, 20 Proben auf den Gehalt an deklarierten Kokzidiostatika und 250 Proben auf verbotene bzw. verschleppte pharmakologisch wirksame Substanzen analysiert.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) als die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit beabsichtigt die Analyse der amtlichen Futtermittelproben auf Kokzidiostatika und pharmakologisch wirksame Substanzen zu vergeben.
Im Rahmen der amtlichen Futtermittelüberwachung werden in Bayern jährlich ca. 70 Proben auf Verschleppungen von Kokzidiostatika, 20 Proben auf den Gehalt an deklarierten Kokzidiostatika und 250 Proben auf verbotene bzw. verschleppte pharmakologisch wirksame Substanzen analysiert.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) als die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit beabsichtigt die Analyse der amtlichen Futtermittelproben auf Kokzidiostatika und pharmakologisch wirksame Substanzen zu vergeben.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-04-09 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-14 📅
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 072-183727
ABl. S-Ausgabe: 72
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der amtlichen Futtermittelüberwachung werden in Bayern jährlich ca. 70 Proben auf Verschleppungen von Kokzidiostatika, 20 Proben auf den Gehalt an deklarierten Kokzidiostatika und 250 Proben auf verbotene bzw. verschleppte pharmakologisch wirksame Substanzen analysiert.
Im Rahmen der amtlichen Futtermittelüberwachung werden in Bayern jährlich ca. 70 Proben auf Verschleppungen von Kokzidiostatika, 20 Proben auf den Gehalt an deklarierten Kokzidiostatika und 250 Proben auf verbotene bzw. verschleppte pharmakologisch wirksame Substanzen analysiert.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) als die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit beabsichtigt die Analyse der amtlichen Futtermittelproben auf Kokzidiostatika und pharmakologisch wirksame Substanzen zu vergeben.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) als die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit beabsichtigt die Analyse der amtlichen Futtermittelproben auf Kokzidiostatika und pharmakologisch wirksame Substanzen zu vergeben.
Bezeichnung des Loses: Kokzidiostatika – Verschleppung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Probenvorbereitung und Feuchtigkeitsbestimmung sowie Untersuchung von ca.100 Proben pro Jahr auf Kokzidiostatika als unerwünschter Stoff (Verschleppung) und Gehaltsbestimmung bei Positivbefund bei ca. 10 Proben pro Jahr:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 weiteres Jahr sofern der Auftraggeber nicht bis zum 31. Dezember des Vorjahres dem Auftragnehmer mitteilt, dass das Vertragsverhältnis zum 30. Juni des Folgejahres enden soll. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 30.6.2024.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 weiteres Jahr sofern der Auftraggeber nicht bis zum 31. Dezember des Vorjahres dem Auftragnehmer mitteilt, dass das Vertragsverhältnis zum 30. Juni des Folgejahres enden soll. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 30.6.2024.
Eine Verlängerung über den 30.6.2024 ist nicht möglich.
Bezeichnung des Loses: Kokzidiostatika – Deklarationsprüfung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Probenvorbereitung und Feuchtigkeitsbestimmung sowie Untersuchung von ca. 20 Proben pro Jahr auf Kokzidiostatika als Futtermittelzusatzstoff (Deklarationsprüfung):
Bezeichnung des Loses: Untersuchung auf pharmakologisch wirksame Substanzen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Probenvorbereitung und Feuchtigkeitsbestimmung sowie Untersuchung von ca. 250 Proben pro Jahr auf pharmakologisch wirksame Substanzen mittels geeigneter Screening-Methoden und Gehaltsbestimmung bei Positivbefund bei ca. 25 Proben pro Jahr
Die angewendeten Methoden sind in einer separaten Anlage zum abgegebenen Angebot, insbesondere bezüglich der erfassbaren Substanzen und den jeweiligen Nachweis- und Bestimmungsgrenzen näher zu beschreiben.
Die zu vorrangig zu erfassenden Substanzen können der Anlage „Parameter“ zu Los 3 entnommen werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gültige Akkreditierung und Arbeitsweise gem. DIN EN ISO/IEC 17025 für die Untersuchung von Futtermitteln; Ergebnisse der durchgeführten Ringversuche oder Proficiency-Tests; Erfahrung im Bereich der Futtermitteluntersuchung; Erfahrung in der Analyse der vorliegend zu analysierenden Parameter; Erfahrung und Qualifikation des mit der Leistungserbringung befassten Personals
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gültige Akkreditierung und Arbeitsweise gem. DIN EN ISO/IEC 17025 für die Untersuchung von Futtermitteln; Ergebnisse der durchgeführten Ringversuche oder Proficiency-Tests; Erfahrung im Bereich der Futtermitteluntersuchung; Erfahrung in der Analyse der vorliegend zu analysierenden Parameter; Erfahrung und Qualifikation des mit der Leistungserbringung befassten Personals
— Los 1 und 2: es sind mindestens 6 der folgenden Parameter: Decoquinat, Diclazuril, Lasalocid, Maduramicin, Monensin, Narasin, Nicarbazin, Robenidin, Salinomycin, Semduramicin, Halofuginon anzubieten,
— Los 3: es ist zwingend die Analyse folgender Substanzen anzubieten: Chloramphenicol, Lincomycin, Tylosin, Amoxicillin, Ampicillin, Tiamulin, Colistin, Sulfachlorpyridazin, Sulfadiazin, Sulfadimidin, Sulfadimethoxin, Sulfamerazin, Sulfamethoxazol, Sulfaquinoxalin, Chlortetracyclin, Doxycyclin, Oxytetracyclin, Tetracyclin, Fenbendazol; Flubendazol, Medroxyprogesteronacetat, Furazolidon.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Los 3: es ist zwingend die Analyse folgender Substanzen anzubieten: Chloramphenicol, Lincomycin, Tylosin, Amoxicillin, Ampicillin, Tiamulin, Colistin, Sulfachlorpyridazin, Sulfadiazin, Sulfadimidin, Sulfadimethoxin, Sulfamerazin, Sulfamethoxazol, Sulfaquinoxalin, Chlortetracyclin, Doxycyclin, Oxytetracyclin, Tetracyclin, Fenbendazol; Flubendazol, Medroxyprogesteronacetat, Furazolidon.
Mindeststandards:
Die Methodenkaskade in der jeweils gültigen Fassung, z. Zt. Kap. IV Artikel 34 der VO(EG) 625/2017 ist zu beachten. Das bedeutet: Sofern vorhanden, ist die jeweilige Analysenmethode nach EU-Verordnung/EU-Richtlinie vorzuziehen (z. B. VO (EU) 152/2009). Bei fehlender Rechtsnorm sind EN-Normen vor anderen internationalen, nationalen (z. B. „F-Methoden“ § 64 LFGB, VLDUFA) oder laboreigenen Methoden (Letztere auf dem aktuellen Stand der Technik, z. B. LC-MS/MS) anzubieten;
Die Methodenkaskade in der jeweils gültigen Fassung, z. Zt. Kap. IV Artikel 34 der VO(EG) 625/2017 ist zu beachten. Das bedeutet: Sofern vorhanden, ist die jeweilige Analysenmethode nach EU-Verordnung/EU-Richtlinie vorzuziehen (z. B. VO (EU) 152/2009). Bei fehlender Rechtsnorm sind EN-Normen vor anderen internationalen, nationalen (z. B. „F-Methoden“ § 64 LFGB, VLDUFA) oder laboreigenen Methoden (Letztere auf dem aktuellen Stand der Technik, z. B. LC-MS/MS) anzubieten;
Soweit der Auftragnehmer Methoden anbieten kann, welche mindestens die Leistungskriterien der vorgegebenen Methode erreichen, können Methoden alternativ angeboten werden. Die Methoden und deren Leistungskriterien sind zu benennen und die Belege für die Vergleichbarkeit vorzulegen. Für Hausmethoden sind generell Leistungskriterien anzugeben.
Soweit der Auftragnehmer Methoden anbieten kann, welche mindestens die Leistungskriterien der vorgegebenen Methode erreichen, können Methoden alternativ angeboten werden. Die Methoden und deren Leistungskriterien sind zu benennen und die Belege für die Vergleichbarkeit vorzulegen. Für Hausmethoden sind generell Leistungskriterien anzugeben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 20 310 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Probenvorbereitung und Feuchtigkeitsbestimmung sowie Untersuchung von ca.100 Proben pro Jahr auf Kokzidiostatika als unerwünschter Stoff (Verschleppung) und Gehaltsbestimmung bei Positivbefund bei ca. 10 Proben pro Jahr.