EDV-Schulungen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben

Behörde für Schule und Berufsbildung

Durchführung von behinderungsgerechten individuellen EDV-Schulungen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-06-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schulungsseminare
Referenznummer: 2021000634
Kurze Beschreibung:
Durchführung von behinderungsgerechten individuellen EDV-Schulungen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schulungsseminare 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schulungsseminare 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Behörde für Schule und Berufsbildung
Postanschrift: Hamburger Straße 37
Postleitzahl: 22083
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de/bsb/ 🌏
E-Mail: ausschreibungen@bsb.hamburg.de 📧
Fax: +49 40427966183 📠
URL der Dokumente: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/ff73333e-6bbd-42b5-ad01-660d9eb7c564 🌏
URL der Teilnahme: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/ff73333e-6bbd-42b5-ad01-660d9eb7c564 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-23 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-28 📅
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 122-323671
ABl. S-Ausgabe: 122

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 448 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) – schreibt im Auftrag der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration/Integrationsamt Hamburg (kurz: Integrationsamt Hamburg), Hamburger Str. 47, 22083 Hamburg – als Auftraggeber (AG) den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung von behinderungsgerechten individuellen EDV-Schulungen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben aus.
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Beschreibung der Verlängerungen: Einmalige Verlängerung um ein weiteres Jahr bis zum 30.9.2025

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Auszug aus dem Handelsregister, Darstellung des Unternehmens, Erklärung (Gesamtumsatz, Eigenkapitalentwicklung und -Rendite, Referenzen, Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kobus, Gabi
Dokumente URL: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/ff73333e-6bbd-42b5-ad01-660d9eb7c564 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231690 📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de 📧
Fax: +49 40427923080 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 122-323671 (2021-06-23)
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