Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: eignungsdiagnostische Beraterleistung
VV-118-2021-0113
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Personalverwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“eignungsdiagnostische Beraterleistung zur Durchführung von Bewerberverfahren im Auswärtigen Amt und Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten”
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Auswärtiges Amt
Akademie Auswärtiger Dienst
Schwarzer Weg 45
13505 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Anzahl der tatsächlich durchzuführenden Verfahren kann im Voraus nicht eindeutig beziffert werden, da sie von der Stellensituation im AA und der ihm...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Anzahl der tatsächlich durchzuführenden Verfahren kann im Voraus nicht eindeutig beziffert werden, da sie von der Stellensituation im AA und der ihm nachgeordneten Behörde (BfAA) bzw. von der Zahl der tatsächlich zu besetzenden Stellen abhängig ist.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-03-20 📅
Datum des Endes: 2026-03-19 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
keine
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“- mindestens 3 ausführliche Referenzen (nicht vor dem 31.07.2018 beendet und mindestens 1 mit einem öffentlichen Auftraggeber)
- Nachweis über...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
- mindestens 3 ausführliche Referenzen (nicht vor dem 31.07.2018 beendet und mindestens 1 mit einem öffentlichen Auftraggeber)
- Nachweis über Beraterleistung nach DIN 33430 und weiterer internationaler Standards
- Erfahrung mit Personalauswahlprozessen (mindestens 100 Auswahlverfahren in den letzten drei Jahren)
- Erfahrung des Bewerbers mit Personalauswahl-prozessen in Bundes-, Landes- und Kommunal-verwaltungen (mindestsn 60 Auswahlverfahren in den letzten drei Jahren)
- Erfahrung des Bewerbers mit Personalauswahl-prozessen mit großen Bewerbergruppen >1000 Bewerber (mindestens 3 Auswahlverfahren in den letzten drei Jahren)
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-01-10
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-03-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-01-11
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 222-585034 (2021-11-11)