eignungsdiagnostische Beraterleistung

Auswärtiges Amt vertreten durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

eignungsdiagnostische Beraterleistung zur Durchführung von Bewerberverfahren im Auswärtigen Amt und Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-11-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-11-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Personalverwaltung
Referenznummer: VV-118-2021-0113
Kurze Beschreibung:
eignungsdiagnostische Beraterleistung zur Durchführung von Bewerberverfahren im Auswärtigen Amt und Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Personalverwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Auswärtiges Amt vertreten durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Postanschrift: Kirchhofstraße 1-2
Postleitzahl: 14776
Postort: Brandenburg an der Havel
Kontakt
Internetadresse: https://www.auswaertiges-amt.de 🌏
E-Mail: einkaufsteam1@auswaertiges-amt.de 📧
Telefon: +49 301817-97089 📞
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=424232 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-11 📅
Einreichungsfrist: 2022-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-16 📅
Datum des Beginns: 2022-03-20 📅
Datum des Endes: 2026-03-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 222-585034
ABl. S-Ausgabe: 222
Zusätzliche Informationen
entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Anzahl der tatsächlich durchzuführenden Verfahren kann im Voraus nicht eindeutig beziffert werden, da sie von der Stellensituation im AA und der ihm nachgeordneten Behörde (BfAA) bzw. von der Zahl der tatsächlich zu besetzenden Stellen abhängig ist.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auswärtiges Amt
Akademie Auswärtiger Dienst
Schwarzer Weg 45
13505 Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: siehe Vergabeunterlagen
Mindeststandards: keine
Technische und berufliche Fähigkeiten: siehe Vergabeunterlagen
Mindeststandards:
- mindestens 3 ausführliche Referenzen (nicht vor dem 31.07.2018 beendet und mindestens 1 mit einem öffentlichen Auftraggeber)
- Nachweis über Beraterleistung nach DIN 33430 und weiterer internationaler Standards
- Erfahrung mit Personalauswahlprozessen (mindestens 100 Auswahlverfahren in den letzten drei Jahren)
- Erfahrung des Bewerbers mit Personalauswahl-prozessen in Bundes-, Landes- und Kommunal-verwaltungen (mindestsn 60 Auswahlverfahren in den letzten drei Jahren)
- Erfahrung des Bewerbers mit Personalauswahl-prozessen mit großen Bewerbergruppen >1000 Bewerber (mindestens 3 Auswahlverfahren in den letzten drei Jahren)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-03-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-01-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentraler Einkauf des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=424232 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 222-585034 (2021-11-11)