Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
I.• Angabe von mindestens drei Referenzen für jeweils angebotenes Los, die erfolgreich durchgeführt wurden und die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang, Komplexität mit gleichartigen Tätigkeiten) vergleichbar sind; soweit notwendig ist die Vergleichbarkeit zu erläutern. Die Referenzen müssen aktuell sein, also in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen betreffen.
Zu jeder Referenz Angabe Referenzauftraggeber, Art der Einrichtung, Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung, Auftragnehmer des Referenzauftrages (Bewerber selbst, Mitglied der Bietergemeinschaft (welches?) oder Dritter), Art und Umfang der eigenen Leistungen des Bewerbers, Angaben zur Vergleichbarkeit, Besonderheiten, ggf. Bemerkungen; Ansprechpartner beim ReferenzAG mit Telefon-Nr., Fax u/o E-Mail; Angabe ob Referenzauftraggeber eine Institution aus dem Gesundheitswesen in kommunaler Trägerschaft ist und ggf. Erläuterung; Angabe, ob jährliches vermitteltes Umsatzvolumen mehr als 1.500.000 Euro (für Los 1) bzw. mehr als 2.000.000 Euro (für Los 2) beträgt.
Inhaltlich gelten folgende Mindestvorgaben für die einzureichenden Referenzen:
Los 1: Mindestvorgaben
• Mindestens ein Referenzauftraggeber muss eine Institution aus dem Gesundheitswesen in kommunaler Trägerschaft sein
• Mindestens ein Referenzauftrag muss ein jährlich vermitteltes Umsatzvolumen von mindestens 1.500.000,00 EUR netto ausweisen
Los 2: Mindestvorgaben
• Mindestens ein Referenzauftraggeber muss eine Institution aus dem Gesundheitswesen in kommunaler Trägerschaft sein
• Mindestens ein Referenzauftrag muss ein jährlich vermitteltes Umsatzvolumen von mehr als 2.000.000,00 EUR netto ausweisen
Verfügt BI/MB über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Andernfalls muss der Bewerber unter "Bemerkungen" nachvollziehbar darlegen, wie er geeignetes Personal, das über die erforderlichen Erfahrungen verfügt, aus anderen Standorten hinzuzieht. Fehlen solche Ausführungen oder sind diese nicht nachvollziehbar, kann die Referenz nicht berücksichtigt werden.
Hat der BI eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen NU oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben. Falls BI keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer UN nennt, muss er erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von KonzernUN/UN, mit denen der BI gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formblatts genügt nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Verweise auf allgemeine Firmenprospekte oder andere beigefügte Unterlagen genügt nicht, andernfalls muss BI damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgestellt und das Angebot daher nicht berücksichtigt wird. Dazu ist Einverständnis mit Rücksprache des AG mit Referenzgeber ohne weitere Rücksprache mit/ Zustimmung BI zu erteilen. Auf Anforderung der VSt ist die jeweilige Referenz durch eine Bescheinigung des ReferenzAG zu belegen.
• Zur Überprüfung und Feststellung der fachlichen Leistungsfähigkeit wird im Rahmen der Eignungsprüfung die Fähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft konkurrenzfähige preisliche Konditionen mit den verschiedenen Unternehmen und Anbietern des jeweiligen Produktportfolios auszuhandeln, betrachtet und bewertet. Hierzu ist vom Bewerber die gesonderte EXCEL-Datei Warenkorb (Warenkorb Anhang zu Teil B Ziff. VI Teilnahmeantrag) je Los jeweils vollständig auszufüllen und mit dem Teilnameantrag einzureichen.
Die in der gesonderten EXCEL-Datei Warenkorb aufgeführten Artikel sind repräsentativ für das Artikelspektrum des Auftraggebers. Der Gesamtwert der aufgeführten Artikel beläuft sich je Los auf ca. 80% des jährlichen Beschaffungsvolumens des Auftraggebers.
Für die in der gesonderten EXCEL-Datei Warenkorb aufgeführten Artikel der Lose
o Los 1: Medizinische- und pflegerische Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien, Therapiebedarf sowie Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf
o Los 2: Arzneimittel, apothekenpflichtige Artikel und apothekenübliche und sonstige Artikel (Pharmazie/Arzneimittel)
hat der Bewerber die aktuellen Konditionen zum Stichtag 1. Juli 2021 jeweils darzulegen. Die Bewerber haben die Konditionen für die aufgeführten Artikel einzeln je Artikel als Netto-Beträge, ohne Umsatzsteuer, und nach Abzug aller Boni und Rabatte und Rückvergütungen anzugeben. Erwartete Rückvergütungen des AN, die sich auf den Umsatz des AG mit ausgewählten Lieferanten beziehen, sind in die Einzelpreise einzurechnen.
Die Angabe von Substitutionsartikeln ist dabei möglich. Bei Angabe von Substitutionsartikeln sind nur funktionsgleiche Artikel zugelassen. Artikel, die bei Umstellung eine Schulung des Personals erforderlich macht oder die zu Folgekosten, z.B. durch Geräteaustausch bei enteraler Ernährung führen, sind nicht zugelassen. Funktionsgleichheit besteht bei Arzneimitteln, wenn das alternative Präparat wirkstoffgleich ist sowie die Stärke und Darreichungsform identisch zum derzeit verwendeten Präparat ist. Bei der Angabe von Substituten sind diese entsprechend zu kennzeichnen (siehe Warenkorb) sowie Angaben zur eindeutigen Identifizierung zu machen, wie z.B. Lieferant, Lieferantenartikelnummer u.ä.).
Der Bewerber hat je Los zu mindestens 75% der abgefragten Artikel Preisangaben zu machen. Teilnahmeanträge zu Losen, bei denen der Bewerber nicht mindestens 75% der geforderten Preisangaben gemacht hat, werden mangels Überprüfbarkeit der fachlichen Leistungsfähigkeit zu diesen Losen nicht berücksichtigt. Die Bewerber verpflichten sich, die zur Nachprüfung der aufgeführten Konditionen erforderlichen Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen. Fehlende Angaben aus dem Warenkorb kann der Auftraggeber nicht nachfordern. Weitere Informationen zum weiteren Vorgehen im Rahmen der Eignungsprüfung sind den Vergabebedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
• Angabe der Anzahl der fest angestellten Beschäftigten, gesamt sowie
unterteilt nach Tätigkeit für die Jahre 2018-2020; alle Angaben jeweils für einzelne Jahre;
• Erklärung zu Unterauftragnehmer und Einreichung entsprechender Erklärung und ggf. Nachweise, wonach BI/BG erklärt, dass er sich hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen oder andere Mittel Dritter beruft. Auf Verlangen der Vergabestelle/des AG hat der BI unverzüglich die Verpflichtungserklärung für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorzulegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser UN zur Verfügung stehen, und für UN, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärung und auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in diesen VU gefordert sind. Hierzu ist Beschreibung der Teilleistung sowie Name und Adresse des Dritte und Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. NU) erforderlich.
II. Ziff. II unter III.1.1 gilt entspr. Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 u III.2.2 erf Angaben.