Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14 Abs. 2, 15 Vergabeverordnung (VgV) mindestens ein Transporterfahrzeug mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau) mit batterieelektrischem Antrieb zu beschaffen (Kauf). Daneben wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach 2 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr (2+1+1). Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Leistungszeitraum der ersten 2 Jahre zur Lieferung des voraussichtlich zusätzlich auftretenden Bedarfs von 10 Fahrzeugen. Im Falle der Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein weiteres Jahr, beträgt der voraussichtlich zusätzlich auftretende Bedarf pro Jahr zu gleichen Preisen und Bedingungen jeweils 5 Fahrzeuge. Es handelt sich bei den angegebenen Werten lediglich um eine geschätzte Fahrzeugmenge. Hieraus ergibt sich insbesondere kein Anspruch auf eine Abnahmeverpflichtung oder Begrenzung des Abnahmewertes. Zur Möglichkeit der Preisanpassung bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption vgl. Ziff. 11 der Anlage 02 – Ergänzende Vertragsbedingungen. Das erste Fahrzeug (garantierte Mindestabnahmemenge) müssen spätestens 6 Monate nach Abnahme des Musterfahrzeuges, bzw. 7 Monate nach ggf. weiteren Bestellungen innerhalb der Rahmenvereinbarung zur Auslieferung kommen (vgl. hierzu Ziff. 15 der Anlage 02 – Ergänzenden Vertragsbedingungen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kraftfahrzeuge
Referenznummer: 2021-11V-2-4
Kurze Beschreibung:
Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14 Abs. 2, 15 Vergabeverordnung (VgV) mindestens ein Transporterfahrzeug mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau) mit batterieelektrischem Antrieb zu beschaffen (Kauf).
Daneben wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach 2 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr (2+1+1).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Leistungszeitraum der ersten 2 Jahre zur Lieferung des voraussichtlich zusätzlich auftretenden Bedarfs von 10 Fahrzeugen.
Im Falle der Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein weiteres Jahr, beträgt der voraussichtlich zusätzlich auftretende Bedarf pro Jahr zu gleichen Preisen und Bedingungen jeweils 5 Fahrzeuge.
Es handelt sich bei den angegebenen Werten lediglich um eine geschätzte Fahrzeugmenge. Hieraus ergibt sich insbesondere kein Anspruch auf eine Abnahmeverpflichtung oder Begrenzung des Abnahmewertes.
Zur Möglichkeit der Preisanpassung bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption vgl. Ziff. 11 der Anlage 02 – Ergänzende Vertragsbedingungen.
Das erste Fahrzeug (garantierte Mindestabnahmemenge) müssen spätestens 6 Monate nach Abnahme des Musterfahrzeuges, bzw. 7 Monate nach ggf. weiteren Bestellungen innerhalb der Rahmenvereinbarung zur Auslieferung kommen (vgl. hierzu Ziff. 15 der Anlage 02 – Ergänzenden Vertragsbedingungen).
Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14 Abs. 2, 15 Vergabeverordnung (VgV) mindestens ein Transporterfahrzeug mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau) mit batterieelektrischem Antrieb zu beschaffen (Kauf).
Daneben wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach 2 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr (2+1+1).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Leistungszeitraum der ersten 2 Jahre zur Lieferung des voraussichtlich zusätzlich auftretenden Bedarfs von 10 Fahrzeugen.
Im Falle der Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein weiteres Jahr, beträgt der voraussichtlich zusätzlich auftretende Bedarf pro Jahr zu gleichen Preisen und Bedingungen jeweils 5 Fahrzeuge.
Es handelt sich bei den angegebenen Werten lediglich um eine geschätzte Fahrzeugmenge. Hieraus ergibt sich insbesondere kein Anspruch auf eine Abnahmeverpflichtung oder Begrenzung des Abnahmewertes.
Zur Möglichkeit der Preisanpassung bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption vgl. Ziff. 11 der Anlage 02 – Ergänzende Vertragsbedingungen.
Das erste Fahrzeug (garantierte Mindestabnahmemenge) müssen spätestens 6 Monate nach Abnahme des Musterfahrzeuges, bzw. 7 Monate nach ggf. weiteren Bestellungen innerhalb der Rahmenvereinbarung zur Auslieferung kommen (vgl. hierzu Ziff. 15 der Anlage 02 – Ergänzenden Vertragsbedingungen).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kraftfahrzeuge📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrofahrzeuge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14 Abs. 2, 15 Vergabeverordnung (VgV) mindestens ein Transporterfahrzeug mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau) mit batterieelektrischem Antrieb zu beschaffen (Kauf).
Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14 Abs. 2, 15 Vergabeverordnung (VgV) mindestens ein Transporterfahrzeug mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau) mit batterieelektrischem Antrieb zu beschaffen (Kauf).
Daneben wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach 2 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr (2+1+1).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Leistungszeitraum der ersten 2 Jahre zur Lieferung des voraussichtlich zusätzlich auftretenden Bedarfs von 10 Fahrzeugen.
Im Falle der Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein weiteres Jahr, beträgt der voraussichtlich zusätzlich auftretende Bedarf pro Jahr zu gleichen Preisen und Bedingungen jeweils 5 Fahrzeuge.
Es handelt sich bei den angegebenen Werten lediglich um eine geschätzte Fahrzeugmenge. Hieraus ergibt sich insbesondere kein Anspruch auf eine Abnahmeverpflichtung oder Begrenzung des Abnahmewertes.
Zur Möglichkeit der Preisanpassung bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption vgl. Ziff. 11 der Anlage 02 – Ergänzende Vertragsbedingungen.
Das erste Fahrzeug (garantierte Mindestabnahmemenge) müssen spätestens 6 Monate nach Abnahme des Musterfahrzeuges, bzw. 7 Monate nach ggf. weiteren Bestellungen innerhalb der Rahmenvereinbarung zur Auslieferung kommen (vgl. hierzu Ziff. 15 der Anlage 02 – Ergänzenden Vertragsbedingungen).
Das erste Fahrzeug (garantierte Mindestabnahmemenge) müssen spätestens 6 Monate nach Abnahme des Musterfahrzeuges, bzw. 7 Monate nach ggf. weiteren Bestellungen innerhalb der Rahmenvereinbarung zur Auslieferung kommen (vgl. hierzu Ziff. 15 der Anlage 02 – Ergänzenden Vertragsbedingungen).
Rahmenvertrag (Kaufvertrag) über die Herstellung, Lieferung und Instandhaltung von mindestens einem batterieelektrischen Transporter mit polizeispezifischer Ausstattung (silberverkehrsblau und neutral).
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Leistungszeitraum für die Rahmenvereinbarung beginnt mit der Zuschlagserteilung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Leistungszeitraum bei Bedarf des Auftraggebers zu den Bedingungen dieses Vertrages um zweimal ein weiteres Jahr, längstens also um 2 weitere Jahre, zu verlängern (2+1+1). Die Inanspruchnahme dieser optionalen Laufzeitverlängerung ist für den Auftraggeber nicht verpflichtend.
Der Leistungszeitraum für die Rahmenvereinbarung beginnt mit der Zuschlagserteilung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Leistungszeitraum bei Bedarf des Auftraggebers zu den Bedingungen dieses Vertrages um zweimal ein weiteres Jahr, längstens also um 2 weitere Jahre, zu verlängern (2+1+1). Die Inanspruchnahme dieser optionalen Laufzeitverlängerung ist für den Auftraggeber nicht verpflichtend.
Im Falle der Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein weiteres Jahr, beträgt der voraussichtlich zusätzlich auftretende Bedarf pro Jahr zu gleichen Preisen und Bedingungen jeweils bis zu 5 Fahrzeugen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Regionaler Technikstandort Stuttgart Pragstraße 136 70376 Stuttgart, Regionaler Technikstandort Karlsruhe Alte Weingartener Straße 49 76227 Karlsruhe, Regionaler Technikstandort Umkirch Im Brunnenfeld 13 79224 Umkirch, Regionaler Technikstandort Hechingen Bisinger Straße 35 72379 Hechingen, Regionaler Technikstandort Göppingen Heininger Straße 100 73037 Göppingen
Regionaler Technikstandort Stuttgart Pragstraße 136 70376 Stuttgart, Regionaler Technikstandort Karlsruhe Alte Weingartener Straße 49 76227 Karlsruhe, Regionaler Technikstandort Umkirch Im Brunnenfeld 13 79224 Umkirch, Regionaler Technikstandort Hechingen Bisinger Straße 35 72379 Hechingen, Regionaler Technikstandort Göppingen Heininger Straße 100 73037 Göppingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB,
— Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist/sind oder,
— Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist/sind oder,
— Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktions- und Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Kostenkriterium (Name): Kosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 80 %
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Polizei Baden-Württemberg beschaffte mittels einer europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14 Abs. 2, 15 Vergabeverordnung (VgV) mindestens ein Transporterfahrzeug (garantierte Mindestabnahmemenge) mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau) mit batterieelektrischem Antrieb (Kauf).
Daneben wurde eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Der Leistungszeitraum begann mit Zuschlagserteilung und endet nach zwei Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr (2+1+1).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Leistungszeitraum der ersten zwei Jahre zur Lieferung des voraussichtlich zusätzlich auftretenden Bedarfs von 10 Fahrzeugen.
Im Falle der Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein weiteres Jahr, beträgt der voraussichtlich zusätzlich auftretende Bedarf pro Jahr zu gleichen Preisen und Bedingungen jeweils 5 Fahrzeuge.
Das erste Fahrzeug (garantierte Mindestabnahmemenge) wird spätestens 6 Monate nach Abnahme des Musterfahrzeuges, bzw. 7 Monate nach ggf. weiteren Bestellungen innerhalb der Rahmenvereinbarung zur Auslieferung kommen.
Die Polizei Baden-Württemberg beschaffte mittels einer europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14 Abs. 2, 15 Vergabeverordnung (VgV) mindestens ein Transporterfahrzeug (garantierte Mindestabnahmemenge) mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau) mit batterieelektrischem Antrieb (Kauf).
Daneben wurde eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Der Leistungszeitraum begann mit Zuschlagserteilung und endet nach zwei Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr (2+1+1).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Leistungszeitraum der ersten zwei Jahre zur Lieferung des voraussichtlich zusätzlich auftretenden Bedarfs von 10 Fahrzeugen.
Im Falle der Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein weiteres Jahr, beträgt der voraussichtlich zusätzlich auftretende Bedarf pro Jahr zu gleichen Preisen und Bedingungen jeweils 5 Fahrzeuge.
Das erste Fahrzeug (garantierte Mindestabnahmemenge) wird spätestens 6 Monate nach Abnahme des Musterfahrzeuges, bzw. 7 Monate nach ggf. weiteren Bestellungen innerhalb der Rahmenvereinbarung zur Auslieferung kommen.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Polizei Baden-Württemberg beschaffte mittels einer europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14 Abs. 2, 15 Vergabeverordnung (VgV) mindestens ein Transporterfahrzeug (garantierte Mindestabnahmemenge) mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau) mit batterieelektrischem Antrieb (Kauf).
Daneben wurde eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Der Leistungszeitraum begann mit Zuschlagserteilung und endet nach zwei Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr (2+1+1).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Leistungszeitraum der ersten zwei Jahre zur Lieferung des voraussichtlich zusätzlich auftretenden Bedarfs von 10 Fahrzeugen.
Das erste Fahrzeug (garantierte Mindestabnahmemenge) wird spätestens 6 Monate nach Abnahme des Musterfahrzeuges, bzw. 7 Monate nach ggf. weiteren Bestellungen innerhalb der Rahmenvereinbarung zur Auslieferung kommen.
Rahmenvertrag (Kaufvertrag) über die Herstellung, Lieferung und Instandhaltung von mindestens einem batterieelektrischen Transporter mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau und neutral)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-26 📅
Name: MOSOLF Special Vehicles GmbH
Postanschrift: Freimatte 25
Postort: Kippenheim
Postleitzahl: 77971
Land: Deutschland 🇩🇪 Ortenaukreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYDX9
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 721/926-0📞
Fax: +49 721/926-3985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏
Quelle: OJS 2021/S 151-400385 (2021-08-03)