Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
durch den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder
die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung"
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht
die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage
der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung" und "Einheitliche
Europäische Eigenerklärung" sind erhältlich unter
www.dessau-rosslau.de - Ausschreibungen nach VOB, VOL
und VgV
Weitere Nachweise nach § 6a EU VOB/A/Angaben/Unterlagen
sind mit dem Angebot vorzulegen, auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:
- Bewerbererklärung gem. RdErl. MW21.11.2008 - 41 - 3257/
03
Erklärungen nach LVG LSA sind mit dem Angebot vorzulegen
(auch für Nachunternehmer, soweit zutreffend):
- Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§12 LVG LSA)
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§13 Abs. 2 und 4
LVG LSA)
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA)
- Erklärung zur Handwerksrolleneintragung
Weitere Nachweise nach § 6a EU VOB/A/Angaben/Unterlagen
(auch für Nachunternehmer) sind auf Verlangen der
Vergabestelle vorzulegen:
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b
Einkommenssteuergesetz, Artikel 4 des Gesetzes zur
Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe vom
30.08.2001 (soweit vorhanden).
- Urkalkulation
- Zertifikat oder Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im
Formblatt 248
Zu beachten: Seit dem 01.01.2013 gilt das Gesetz über die
Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt
(Landesvergabegesetz - LVG LSA) vom 09.11.2012,
veröffentlicht GVBl. LSA Nr. 23/2012 vom 30.11.2012
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe
gefordert war, werden: nachgefordert