Leistungsgegenstand ist die Entwicklung und Erstellung eines auf der cMUT-Technologie basierenden Ultraschallempfangsmoduls / basierenden Ultraschallempfängers, welches / welcher zur Evaluierung der Sonografie in direkter akustischer Kopplung mittels reflexivem Ultraschall im Frequenzbereich 2,5-16 MHz für den Einsatz an biologischen Geweben geeignet ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-02.
Auftragsbekanntmachung (2021-07-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Technische Universität Dresden (Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden)”
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01062
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden/ Geschäftsbereich Logistik und Einkauf/Abteilung...”
Kontaktperson
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden/ Geschäftsbereich Logistik und Einkauf/Abteilung Wirtschaftsbetriebe/Vergabestelle
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung eines Ultraschallempfangsmoduls
VGS # 16/2021
Produkte/Dienstleistungen: Echo-, Ultraschall- und Dopplerbildgebungsausrüstung📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand ist die Entwicklung und Erstellung eines auf der cMUT-Technologie basierenden Ultraschallempfangsmoduls / basierenden...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Entwicklung und Erstellung eines auf der cMUT-Technologie basierenden Ultraschallempfangsmoduls / basierenden Ultraschallempfängers, welches / welcher zur Evaluierung der Sonografie in direkter akustischer Kopplung mittels reflexivem Ultraschall im Frequenzbereich 2,5-16 MHz für den Einsatz an biologischen Geweben geeignet ist.
1️⃣
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, Else Kröner-Fresenius-Zentrum für digitale Gesundheit
Fetscherstraße...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, Else Kröner-Fresenius-Zentrum für digitale Gesundheit
Fetscherstraße 74
01307 Dresden
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Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Entwicklung und Erstellung eines auf der cMUT-Technologie basierenden Ultraschallempfangsmoduls / basierenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Entwicklung und Erstellung eines auf der cMUT-Technologie basierenden Ultraschallempfangsmoduls / basierenden Ultraschallempfängers, welches / welcher zur Evaluierung der Sonografie in direkter akustischer Kopplung mittels reflexivem Ultraschall im Frequenzbereich 2,5-16 MHz für den Einsatz an biologischen Geweben geeignet ist.
Die Leistung hat nach Maßgabe des beigefügten Forschungs- und Entwicklungsvertrag VGS # 16/2021 (inkl. Anlage 1 – Leistungsbeschreibung, Anlage 2 – Preiszusammenstellung) zu erfolgen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
Dauer
Datum des Beginns: 2021-09-01 📅
Datum des Endes: 2022-04-01 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Die Finanzierung der Beschaffung erfolgt durch eine Zuwendung, welche aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Die Finanzierung der Beschaffung erfolgt durch eine Zuwendung, welche aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung gestellt wird.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Das Feld „Laufzeit“ ist ein Pflichtfeld; die dort eingetragenen Angaben stellen keine verbindlichen vertraglichen Regelungen dar. Die Vertragstermine /...”
Zusätzliche Informationen
Das Feld „Laufzeit“ ist ein Pflichtfeld; die dort eingetragenen Angaben stellen keine verbindlichen vertraglichen Regelungen dar. Die Vertragstermine / -fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Insbesondere ist zu beachten, dass die Vertragslaufzeit mit der Erteilung des Zuschlags beginnt, der nicht notwendigerweise am 1.9.2021 erfolgen wird. Bis zum 1.4.2022 sind 10 finale Prototypen der Empfangseinheiten / entsprechende 2-dimensionale Arrays zu fertigen und dem Auftraggeber zu übergeben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung / Beschreibung der Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise:
— Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Landes, in...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung / Beschreibung der Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise:
— Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist; hierzu ist dem Angebot ein aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung/Beschreibung der Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise:
— Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung/Beschreibung der Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise:
— Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, zur Anzahl der während der letzten 3 Jahre durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten 3 Geschäftsjahre (in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags)) gemäß Formblatt F1-A,
— Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall und Zusicherung, dass die Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung / Beschreibung der Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise:
— Referenzen zu den in den letzten 3 Kalenderjahren erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung / Beschreibung der Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise:
— Referenzen zu den in den letzten 3 Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A).
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner*in des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen, Angabe des Auftragsvolumens) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A.
(Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass anstatt einer konkreten Ansprechpartner*in des Referenz-Auftraggebers auch eine anonymisierte Möglichkeit zur (ersten) Kontaktaufnahme (bspw. Funktionspostfächer einer Abteilung) als ausreichend betrachtet wird und dementsprechend – wenn ein entsprechender, anonymi-sierter Kontakt angegeben wird – keine namentliche Benennung einer Ansprechpartner*in erfolgen muss.)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbes auch einschlägige Referenzen über eine entsprechende Leistungserbringung berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre, jedoch höchstens 5 Jahre zurückliegt; d.h. in den letzten 5 Kalenderjahren erfolgt ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestanforderungen bzgl. Referenzprojekte / Referenzaufträge:
Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindestanforderungen bzgl. Referenzprojekte / Referenzaufträge:
Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Erbringung entsprechender Entwicklungsleistungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist.
Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw. Referenzkunden als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen / Entwicklungsleistungen gewesen ist.
Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand liegt vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt des Referenzprojektes / Referenzauftrags gewesen sind bzw. sich die erbrachten Leistungen durch folgende Eigenschaften auszeichnen:
Mindestanforderungen an den Projekt- / Auftragsinhalt:
— Leistungsgegenstand war die Entwicklung von cMUT-Technologien im medizinischen Kontext / zur medizinischen Anwendung,
— Die im Rahmen des Referenzprojektes entwickelte Technologie ist an ein breites Spektrum an Anforderungen variabel anpassbar (wie z.B. Größenänderungen des Arrays, Verwendung in unterschiedliche Umgebungen),
— Im Rahmen des Referenzprojektes / Referenzauftrags wurden cMUT-Arrays in 2-Dimensionaler Anordnung gefertigt,
— Der Bieter hat im Rahmen des Referenzprojektes / Referenzauftrags die Entwicklung der jeweiligen cMUT-Technologie von der Konzeption bis zur Fertigung (im Sinne eines Prototypen) begleitet.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 30 Tage, gerechnet ab dem...”
Beschleunigtes Verfahren
Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, ist gemäß § 15 Abs. 4 VgV zulässig, da die elektronische Übermittlung der Angebote durch den Auftraggeber zugelassen wird.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-02
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-09-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-02
12:00 📅
“1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder...”
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot/gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen.
2. Die Einreichung/Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform „Deutsches Vergabeportal“ zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur).In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument „Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren“ zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der Angebots- und Bewerbungsbedingungen).
3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Nachweise die Festlegungen unter Punkt 5. und 6. der „Hinweise zum Vergabeverfahren“ zu beachten.
4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und – sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend – die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass Ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer die in Punkt 5. und 6. der „Hinweise zum Vergabeverfahren“ aufgeführten Formblätter und Nachweise (mit Ausnahme der Formblätter F2 und F3-A; anstatt dem „Formblatt Angebot“ ist das Formblatt F6 zu verwenden, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzliche Ausschlussgründen zu erbringen ist) nachzureichen. Hierbei gilt im Hinblick auf die unter Punkt 6. der „Hinweise zum Vergabeverfahrenen“ geforderten Nachweise zur Eignungsprüfung, dass die Eignung eines Unterauftragnehmers lediglich im Hinblick auf den durch den konkreten Unterauftragnehmer zu übernehmenden / zu erbringenden Leistungsteil nachzuweisen ist. Weitere spezifische Festlegung zum Vergabeverfahren VGS # 16/2021 zum Nachweis der Eignung von Unterauftragnehmern sind der Vergabeunterlage „Angebots- und Bewerbungsbedingungen“, Punkt 3.9. „Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer / Eignungsleihe“ zu entnehmen. Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind ebenso unter Punkt 3.9 der „Angebots- und Bewerbungsbedingungen“ aufgeführt.
5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung / zum Abschnitt III. 1) Teilnahmebedingungen: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. Sofern der Bieter für einzelne Leistungen Unterauftragnehmer beauftragt, hat er mit seinem Angebot bzw. nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden entsprechenden Aufforderung des Auftraggebers ebenfalls für diese entsprechende Nachweise einzureichen, dies abhängig vom jeweils zu erbringenden Leistungsanteil (siehe diesbezügliche Hinweise unter Ziffer 3.9 der Angebots- und Bewerbungsbedingungen). Hinweise zum Nachweis der Eignung für Teilnehmer eine Bietergemeinschaft sind der Vergabeunterlage „Hinweise zum Vergabeverfahren“, Punkt 5. „Nachweise zur Eignungsprüfung“ zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWRHWF
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Brauhausstr. 2, 04107 Leipzig / Postfach 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: http://www.ldl.sachsen.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.).
Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
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Quelle: OJS 2021/S 129-341834 (2021-07-02)
Ergänzende Angaben (2021-08-02)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 129-341834
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-08-02 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-08-03 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-08-02 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-08-03 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2021/S 151-400855 (2021-08-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-16) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, Else Kröner-Fresenius-Zentrum für digitale Gesundheit Fetscherstraße...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, Else Kröner-Fresenius-Zentrum für digitale Gesundheit Fetscherstraße 74 01307 Dresden
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Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Entwicklung und Erstellung eines auf der cMUT-Technologie basierenden Ultraschallempfangsmoduls / basierenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Entwicklung und Erstellung eines auf der cMUT-Technologie basierenden Ultraschallempfangsmoduls / basierenden Ultraschallempfängers, welches / welcher zur Evaluierung der Sonografie in direkter akustischer Kopplung mittels reflexivem Ultraschall im Frequenzbereich 2,5-16 MHz für den Einsatz an biologischen Geweben geeignet ist.
Die Leistung hat nach Maßgabe des beigefügten Forschungs- und Entwicklungsvertrag VGS # 16/2021 (inkl. Anlage 1 - Leistungsbeschreibung, Anlage 2 - Preiszusammenstellung) zu erfolgen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 129-341834
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Entwicklung eines Ultraschallempfangsmoduls
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWR489
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.)
Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 161-422896 (2021-08-16)