Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Auftraggeber wird ferner die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers überprüfen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen.
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit verlangt der Auftraggeber die im Folgenden genannten Angaben und Nachweise, die der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen hat:
(1) Angaben zu den Umsätzen des Unternehmens
(2) Eigenerklärung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
(3) Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Bereitschaft zum Abschluss einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bzw. der Erhöhung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall
(1) Angaben zu den Umsätzen des Unternehmens Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag den Gesamtumsatz seines Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre (2018-2020) anzugeben. Zusätzlich ist auch der Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2018-2020) für den Tätigkeitsbereich anzugeben, der Gegenstand des Auftrags ist, sofern das Unternehmen noch Umsätze aus anderen Tätigkeitsbereichen er-zielt.
Die Umsatzangaben sind durch das vollständige Ausfüllen und Einreichen des den Vergabe-unterlagen beiliegenden Formblatts Eignungsanforderungen zu leisten.
(2) Eigenerklärung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist ferner dann als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Eine entsprechende Eigenerklärung hat der Bieter auf dem Formblatt Eignungsanforderungen zu machen.
(3) Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung Schließlich muss der Bieter zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche insbesondere auch das IT-Haftpflichtrisiko für IT- Produkte und IT-Dienstleistungen umfasst. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben.
Die Deckungssummen dieser Betriebshaftpflichtversicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
— für Personen-, Sachschäden: 5,0 Mio. EUR,
— für Vermögensschäden: 500 000 EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen betragen.
Hinweise:
Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung ab. Dabei ist zu unterscheiden:
(1) Sofern der Bieter über die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen je Schadensart bereits verfügt, ist dies in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen. Der Bieter hat sich zu vergewissern, dass seine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung tatsächlich die hier geforderten Mindestdeckungssummen vollständig abdeckt. Nur, wenn er dies positiv festgestellt hat, hat er dies in dem Vordruck Eignungsanforderung anzukreuzen. Die Eigenerklärung auf dem Vordruck Eignungsanforderungen ist ausreichend. Eine Versicherungsbestätigung oder vergleichbare Nachweise sind mit dem Angebot nicht einzureichen. Entsprechende Nachweise sind erst nach Zuschlagserteilung unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
(2) Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots über die beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt oder aber sofern die bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung nicht die genannten Deckungssummen auf-weist, hat der Bieter zu prüfen, ob ihm im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung gewährt werden wird. Sofern das bejaht werden kann, hat er in dem Vordruck Eignungsanforderungen sodann anzukreuzen, dass er in der Lage ist, spätestens im Auftragsfall ei-ne entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für den Zeitraum von Auftragsbeginn bis zum Vertragsende mit der geforderten Mindestdeckungssumme abzuschließen und entsprechende Nachweise unaufgefordert dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorlegen wird. Diese Erklärung ist unwiderruflich.