Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV Der Auftraggeber fordert 3 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe auf. Die Auswahl der Bewerber erfolgt gemäß nachfolgenden Kriterien:
Es sind Referenzen über ausgeführte Leistungen anzugeben, die mit dem zu erbringenden Leistungsgegenstand gemäß der Tabelle Referenzen am Ende dieses Dokuments vergleichbar sind (bitte eintragen in eine Tabelle gemäß Anhang Beiblatt für die Referenzen). Es sind entsprechende Angaben bzw. Verweise zu machen, welche Referenz zu welcher Position gemäß der Tabelle Referenzen eingereicht werden. Eine Referenz kann bei verschiedenen Positionen genannt werden. Für die Referenzen gilt übergeordnet für das jeweilige Eignungskriterium (s.u. Ziffer 1-11):
— Die Referenzen sind in deutscher Sprache bzw. in deutscher Übersetzung, sofern es sich um nicht deutschsprachige Dokumente handelt, abzugeben,
— Es werden nur abgeschlossene Referenzen der letzten 5 Jahre bewertet, die die entsprechende Mindestbedingung erfüllt haben,
— Es werden je Eignungskriterium die besten 3 Referenzen bewertet.
Hinweis: Es ist zwingend erforderlich, dass eine Mindestbedingung einer jeden Position erfüllt wird (Ausnahme bei Position 11, da dort keine Mindestbedingungen gefordert ist). Beispiel zu Position 4: Es muss mindestens eine Referenz angegeben werden durch die ersichtlich wird, dass der AN einen Bearbeitungsumfang von 800 Stunden mit FEM-Berechnungen im Bezug zu druckbeaufschlagten Behältern oder Rohrleitungen oder druckbelasteten Maschinen/Anlagen durchgeführt und ausgewertet hat. Ist dies durch die Referenz dargestellt, ist diese Mindestbedingung erfüllt.
Liste mit Referenzen – Angaben des Bieters je benannter Referenz:
— Projektname/Projektbezeichnung,
— Name des Auftraggebers und Ansprechpartner inklusive Kontaktdaten,
— Beschreibung der erbrachten Leistungen (Leistungsgegenstand/gesetzte Schwerpunkte),
— Ausführungszeitraum,
— Funktion (Unterauftragnehmer, Generalunternehmer etc.),
— Auftragsvolumen in Euro netto bzw. Stunden (± 10 %),
— Anzahl der im Rahmen des Auftrags eingesetzten Mitarbeiter (Ingenieure (ggf. erfahrene Techniker) und Naturwissenschaftler),
— Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) oder bei einer Beteiligung als Unterauftragnehmer ist im entsprechenden Referenzprojekt insbesondere das eigene Auftragsvolumen bzw. die eigene Anzahl an eingesetzten Mitarbeitern anzugeben.
Allgemeine Anforderungen an die Referenzen - Die Referenzen müssen aus den nachfolgend jeweils genannten Zeiträumen stammen (maßgebend ist das Ende des Ausführungszeitraums der Leistungen, für die die Referenz als Eignungsnachweis vorgelegt wird)
— Ausführung der wesentlichen Leistungen, für die die Referenz als Eignungsnachweis vorgelegt wird, durch den Bewerber, ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder das Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft (Eignungsleihe),
— Eine Referenz kann auch zum Nachweis für mehrere nachfolgend genannte Leistungsbereiche benannt werden.
Position 1:
Referenzen über die Ausführung in einem Einzelprojekt mit einem Volumen der erbrachten Planungsleistungen von jeweils mindestens 2 Mio. EUR. Als Planungsleistungen sind z. B. Konzept-, Entwurfs-, Genehmigungs-und Ausführungsplanungen sowie F&E-Projekte zu verstehen.
Mindestbedingung:
Dabei ist mindestens 1 Referenz/Projekt aus den letzten 5 Jahren mit einem Volumen der er-brachten Planungsleistungen von 2 Mio. EUR vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge anzugeben.
Bewertung/Auswahlkriterium gemäß § 51 VgV:
Die Bewertung erfolgt mit 3 Punkten je nachgewiesener Referenz (Umfang der Planungsleistung > 2 Mio. EUR) aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet.
Für eine der nachgewiesenen Referenzen wird für volle 1 Mio. EUR Planungsleistung, die die geforderten 2 Mio. EUR Mindestvolumen übersteigen, zusätzlich 1 Punkt vergeben. Es sind maximal 3 Zusatzpunkte möglich (Entspricht einer Planungsleistung ≥ 5 Mio. EUR).
Höchstpunktzahl: 12 Position 2:
Referenzen über die wesentliche Mitwirkung (bspw. Erstellung von technischen Antragsunterlagen, Erbringung von Nachweisen) im Rahmen eines strahlenschutz- oder atomrechtlichen Verfahrens nach § 12 StrlSchG oder §§ 6,7 oder 9 AtG1. Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 800 Stunden entsprechen.
Mindestbedingung:
Es muss mindestens eine Referenz über die wesentliche Mitwirkung in einem atomrechtlichen Verfahren vorgelegt werden. Die Referenz muss aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Bewertung/Auswahlkriterium gemäß § 51 VgV:
Die Bewertung erfolgt mit 2 Punkten je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet.
Höchstpunktzahl: 6 Position 3:
Referenzen auf dem Gebiet der Korrosionsuntersuchung (Planung und Auswertung) von metallischen Werkstoffen auf dem Gebiet nicht standardisierter Untersuchungen. Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 600 Stunden entsprechen.
Mindestbedingung:
Es ist mindestens eine Referenz über die Planung und Auswertung von nicht standardisierten Korrosionsuntersuchungen anzugeben. Die Referenz muss aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Bewertung/Auswahlkriterium gemäß § 51 VgV:
Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet. Korrosionsuntersuchungen, die einen Zeitraum > 50 Jahre abbilden oder deren Randbedingungen Endlagerbedingungen entsprechen, werden mit 2 Punkten bewertet.
Höchstpunktzahl: 6 [Fortsetzung ab Position 4 der Auswahlkriterien erfolgt unter Ziffer II.2.14) „Zusätzliche Angaben“]