Ziel der hier ausgeschriebenen Arbeiten ist die Entwicklung von ein bis 3 Endlagerbehälterkonzepten für die geologische Tiefenlagerung von hochradioaktiven Abfällen in kristallinem Wirtsgestein inklusive eines zugehörigen Sicherheits- und Nachweiskonzepts. Dafür sind zunächst der Stand von Wissenschaft und Technik zu erarbeiten und der von der BGE entwickelte Anforderungskatalog zu überprüfen und ggf. anzupassen. An-schließend soll die anforderungsgerechte Anpassung und Optimierung bestehender Endlagerbehälterkonzepte im In- und Ausland sowie eine Ideensammlung für neue Konzepte erfolgen. Diese Behälterkonzepte sind zu bewerten und durch eine kriterienbasierte Auswahl auf ein bis 3 weiterzuverfolgende Konzepte einzugrenzen. Diese sind zu detaillieren und es ist ein zugehöriges Sicherheits- und Nachweiskonzept inklusive einem konkreten Arbeitsprogramm für die (nachlaufende) Nachweisführung zu erstellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-15.
Auftragsbekanntmachung (2021-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
Kurze Beschreibung:
Ziel der hier ausgeschriebenen Arbeiten ist die Entwicklung von ein bis 3 Endlagerbehälterkonzepten für die geologische Tiefenlagerung von hochradioaktiven Abfällen in kristallinem Wirtsgestein inklusive eines zugehörigen Sicherheits- und Nachweiskonzepts.
Dafür sind zunächst der Stand von Wissenschaft und Technik zu erarbeiten und der von der BGE entwickelte Anforderungskatalog zu überprüfen und ggf. anzupassen. An-schließend soll die anforderungsgerechte Anpassung und Optimierung bestehender Endlagerbehälterkonzepte im In- und Ausland sowie eine Ideensammlung für neue Konzepte erfolgen. Diese Behälterkonzepte sind zu bewerten und durch eine kriterienbasierte Auswahl auf ein bis 3 weiterzuverfolgende Konzepte einzugrenzen. Diese sind zu detaillieren und es ist ein zugehöriges Sicherheits- und Nachweiskonzept inklusive einem konkreten Arbeitsprogramm für die (nachlaufende) Nachweisführung zu erstellen.
Ziel der hier ausgeschriebenen Arbeiten ist die Entwicklung von ein bis 3 Endlagerbehälterkonzepten für die geologische Tiefenlagerung von hochradioaktiven Abfällen in kristallinem Wirtsgestein inklusive eines zugehörigen Sicherheits- und Nachweiskonzepts.
Dafür sind zunächst der Stand von Wissenschaft und Technik zu erarbeiten und der von der BGE entwickelte Anforderungskatalog zu überprüfen und ggf. anzupassen. An-schließend soll die anforderungsgerechte Anpassung und Optimierung bestehender Endlagerbehälterkonzepte im In- und Ausland sowie eine Ideensammlung für neue Konzepte erfolgen. Diese Behälterkonzepte sind zu bewerten und durch eine kriterienbasierte Auswahl auf ein bis 3 weiterzuverfolgende Konzepte einzugrenzen. Diese sind zu detaillieren und es ist ein zugehöriges Sicherheits- und Nachweiskonzept inklusive einem konkreten Arbeitsprogramm für die (nachlaufende) Nachweisführung zu erstellen.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postleitzahl: 31224
Postort: Peine
Kontakt
Internetadresse: http://www.bge.de🌏
E-Mail: andreas.sander@bge.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E91779341🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E91779341🌏
Fortsetzung von II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
Position 4:
Referenzen auf dem Gebiet der strukturmechanischen Berechnung und Auswertung mit FEM-Systemen von druckbeaufschlagten Behältern und Rohrleitungen oder druckbelasteten Maschi-nen/Anlagen. Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 600 Stunden entsprechen.
Mindestbedingung:
Es ist mindestens eine Referenz mit der Durchführung und Auswertung von FEM-Berechnungen anzugeben. Die Referenz muss aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Bewertung/Auswahlkriterium gemäß § 51 VgV:
Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz aus dem Bereich von druck-belasteten Anlagen/Maschinen. Referenzen aus dem Bereich des Behälterbaus/Rohrbaus wer-den mit 2 Punkten je Referenz bewertet Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet. Die Referenzen müssen aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge sein.
Höchstpunktzahl: 6 Position 5:
Referenzen auf dem Gebiet der gebirgsmechanischen oder hydromechanischen Berechnung und Auswertung in Kristallingestein. Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 600 Stunden entsprechen.
Mindestbedingung:
Es ist mindestens eine Referenz mit Durchführung und Auswertung von gebirgsmechanischen oder hydromechanischen Berechnungen in Kristallingestein anzugeben. Die Referenz muss aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Bewertung/Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV:
Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Referenzen mit Berechnungen und Auswertungen in endlagerrelevantem kristallinem Wirtsgestein (siehe Kapitel 4.1.3 Anlage 4 „Anwendung Mindestanforderungen gemäß § 23 StandAG“) werden mit 2 Punkten je Referenz bewertet. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet. Falls Referenzen sowohl zu gebirgsmechanischen als auch hydromechanischen Berechnungen und Auswertungen vorgelegt werden, werden einmalig 2 Extrapunkte gegeben.
Höchstpunktzahl: 8 Position 6:
Referenzen auf dem Gebiet der Entwicklung oder Herstellung von Behältern (Eigengewicht ≥ 1 t). Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 800 Stunden entsprechen.
Mindestbedingung:
Es ist mindestens eine Referenz auf dem Gebiet der Entwicklung oder Herstellung von Behältern (Eigengewicht ≥ 1 t) anzugeben. Die Referenz muss aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Bewertung/Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV:
Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Referenzen mit Bezug zur Aufnahme von radio-aktiven Stoffen werden mit 2 Punkten je Referenz bewertet. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet.
Höchstpunktzahl: 6 Position 7:
Referenzen auf dem Gebiet der Schweißtechnik von metallischen Werkstoffen (insbesondere Stahl/Gusseisen, Kupfer, Titan und Nickel). Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 400 Stunden entsprechen Mindestbedingung:
Es ist mindestens eine Referenz auf dem Gebiet der Schweißtechnik von metallischen Werkstoffen mit folgenden Mindestschweißnahtdicken anzugeben:
— 10 mm bei den Werkstoffen Stahl bzw. Gusseisen oder
— 5 mm bei den Werkstoffen Titan, Nickel und Kupfer.
Die Referenz muss aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Bewertung/Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV:
Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Für folgende Aspekte gibt es einmalig einen Zu-satzpunkt:
— Referenzen mit Bezug zum Erreichen, Erhalt oder Nachweis einer Dichtheit,
— ≥ 20 mm Schweißnahtdicke bei den Werkstoffen Stahl bzw. Gusseisen,
— ≥ 10 mm Schweißnahtdicke bei den Werkstoffen Titan, Nickel und Kupfer.
Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet.
Höchstpunktzahl: 6 Position 8:
Referenzen auf dem Gebiet der Kritikalitätsbetrachtung und -berechnung in der Kerntechnik. Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 400 Stunden entsprechen.
Mindestbedingung:
Es ist mindestens eine Referenz auf dem Gebiet der Kritikalitätsbetrachtung und -berechnung in der Kerntechnik anzugeben. Die Referenz muss aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Bewertung/Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV:
Die Bewertung erfolgt mit 2 Punkten je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet.
Höchstpunktzahl: 6 Position 9:
Referenzen auf dem Gebiet der Durchführung numerischer instationärer thermodynamischer Berechnungen und deren Auswertung. Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 600 Stunden entsprechen.
Mindestbedingung:
Es ist mindestens eine Referenz auf dem Gebiet der Durchführung numerischer instationärer thermodynamischer Berechnungen und deren Auswertung anzugeben. Die Referenz muss aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Bewertung/Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV:
Die Bewertung erfolgt mit 2 Punkten je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet.
Höchstpunktzahl: 6 Die Fortsetzung ab Position 10 der Auswahlkriterien von II.2.9) „Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden“ erfolgt unter Ziffer VI.3) Zusätzliche Angaben.
Fortsetzung von II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
Position 4:
Referenzen auf dem Gebiet der strukturmechanischen Berechnung und Auswertung mit FEM-Systemen von druckbeaufschlagten Behältern und Rohrleitungen oder druckbelasteten Maschi-nen/Anlagen. Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 600 Stunden entsprechen.
Mindestbedingung:
Es ist mindestens eine Referenz mit der Durchführung und Auswertung von FEM-Berechnungen anzugeben. Die Referenz muss aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Bewertung/Auswahlkriterium gemäß § 51 VgV:
Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz aus dem Bereich von druck-belasteten Anlagen/Maschinen. Referenzen aus dem Bereich des Behälterbaus/Rohrbaus wer-den mit 2 Punkten je Referenz bewertet Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet. Die Referenzen müssen aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge sein.
Höchstpunktzahl: 6 Position 5:
Referenzen auf dem Gebiet der gebirgsmechanischen oder hydromechanischen Berechnung und Auswertung in Kristallingestein. Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 600 Stunden entsprechen.
Mindestbedingung:
Es ist mindestens eine Referenz mit Durchführung und Auswertung von gebirgsmechanischen oder hydromechanischen Berechnungen in Kristallingestein anzugeben. Die Referenz muss aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Bewertung/Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV:
Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Referenzen mit Berechnungen und Auswertungen in endlagerrelevantem kristallinem Wirtsgestein (siehe Kapitel 4.1.3 Anlage 4 „Anwendung Mindestanforderungen gemäß § 23 StandAG“) werden mit 2 Punkten je Referenz bewertet. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet. Falls Referenzen sowohl zu gebirgsmechanischen als auch hydromechanischen Berechnungen und Auswertungen vorgelegt werden, werden einmalig 2 Extrapunkte gegeben.
Höchstpunktzahl: 8 Position 6:
Referenzen auf dem Gebiet der Entwicklung oder Herstellung von Behältern (Eigengewicht ≥ 1 t). Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 800 Stunden entsprechen.
Mindestbedingung:
Es ist mindestens eine Referenz auf dem Gebiet der Entwicklung oder Herstellung von Behältern (Eigengewicht ≥ 1 t) anzugeben. Die Referenz muss aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Bewertung/Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV:
Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Referenzen mit Bezug zur Aufnahme von radio-aktiven Stoffen werden mit 2 Punkten je Referenz bewertet. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet.
Höchstpunktzahl: 6 Position 7:
Referenzen auf dem Gebiet der Schweißtechnik von metallischen Werkstoffen (insbesondere Stahl/Gusseisen, Kupfer, Titan und Nickel). Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 400 Stunden entsprechen Mindestbedingung:
Es ist mindestens eine Referenz auf dem Gebiet der Schweißtechnik von metallischen Werkstoffen mit folgenden Mindestschweißnahtdicken anzugeben:
— 10 mm bei den Werkstoffen Stahl bzw. Gusseisen oder
— 5 mm bei den Werkstoffen Titan, Nickel und Kupfer.
Die Referenz muss aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Bewertung/Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV:
Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Für folgende Aspekte gibt es einmalig einen Zu-satzpunkt:
— Referenzen mit Bezug zum Erreichen, Erhalt oder Nachweis einer Dichtheit,
— ≥ 20 mm Schweißnahtdicke bei den Werkstoffen Stahl bzw. Gusseisen,
— ≥ 10 mm Schweißnahtdicke bei den Werkstoffen Titan, Nickel und Kupfer.
Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet.
Höchstpunktzahl: 6 Position 8:
Referenzen auf dem Gebiet der Kritikalitätsbetrachtung und -berechnung in der Kerntechnik. Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 400 Stunden entsprechen.
Mindestbedingung:
Es ist mindestens eine Referenz auf dem Gebiet der Kritikalitätsbetrachtung und -berechnung in der Kerntechnik anzugeben. Die Referenz muss aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Bewertung/Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV:
Die Bewertung erfolgt mit 2 Punkten je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet.
Höchstpunktzahl: 6 Position 9:
Referenzen auf dem Gebiet der Durchführung numerischer instationärer thermodynamischer Berechnungen und deren Auswertung. Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 600 Stunden entsprechen.
Mindestbedingung:
Es ist mindestens eine Referenz auf dem Gebiet der Durchführung numerischer instationärer thermodynamischer Berechnungen und deren Auswertung anzugeben. Die Referenz muss aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Bewertung/Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV:
Die Bewertung erfolgt mit 2 Punkten je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet.
Höchstpunktzahl: 6 Die Fortsetzung ab Position 10 der Auswahlkriterien von II.2.9) „Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden“ erfolgt unter Ziffer VI.3) Zusätzliche Angaben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der hier ausgeschriebenen Arbeiten ist die Entwicklung von ein bis 3 Endlagerbehälterkonzepten für die geologische Tiefenlagerung von hochradioaktiven Abfällen in kristallinem Wirtsgestein inklusive eines zugehörigen Sicherheits- und Nachweiskonzepts.
Ziel der hier ausgeschriebenen Arbeiten ist die Entwicklung von ein bis 3 Endlagerbehälterkonzepten für die geologische Tiefenlagerung von hochradioaktiven Abfällen in kristallinem Wirtsgestein inklusive eines zugehörigen Sicherheits- und Nachweiskonzepts.
Dafür sind zunächst der Stand von Wissenschaft und Technik zu erarbeiten und der von der BGE entwickelte Anforderungskatalog zu überprüfen und ggf. anzupassen. An-schließend soll die anforderungsgerechte Anpassung und Optimierung bestehender Endlagerbehälterkonzepte im In- und Ausland sowie eine Ideensammlung für neue Konzepte erfolgen. Diese Behälterkonzepte sind zu bewerten und durch eine kriterienbasierte Auswahl auf ein bis 3 weiterzuverfolgende Konzepte einzugrenzen. Diese sind zu detaillieren und es ist ein zugehöriges Sicherheits- und Nachweiskonzept inklusive einem konkreten Arbeitsprogramm für die (nachlaufende) Nachweisführung zu erstellen.
Dafür sind zunächst der Stand von Wissenschaft und Technik zu erarbeiten und der von der BGE entwickelte Anforderungskatalog zu überprüfen und ggf. anzupassen. An-schließend soll die anforderungsgerechte Anpassung und Optimierung bestehender Endlagerbehälterkonzepte im In- und Ausland sowie eine Ideensammlung für neue Konzepte erfolgen. Diese Behälterkonzepte sind zu bewerten und durch eine kriterienbasierte Auswahl auf ein bis 3 weiterzuverfolgende Konzepte einzugrenzen. Diese sind zu detaillieren und es ist ein zugehöriges Sicherheits- und Nachweiskonzept inklusive einem konkreten Arbeitsprogramm für die (nachlaufende) Nachweisführung zu erstellen.
Ziel der hier ausgeschriebenen Arbeiten ist die Entwicklung von ein bis 3i Endlagerbehälterkonzepten für die geologische Tiefenlagerung von hochradioaktiven Abfällen in kristallinem Wirtsgestein inklusive eines zugehörigen Sicherheits- und Nachweiskonzepts.
Ziel der hier ausgeschriebenen Arbeiten ist die Entwicklung von ein bis 3i Endlagerbehälterkonzepten für die geologische Tiefenlagerung von hochradioaktiven Abfällen in kristallinem Wirtsgestein inklusive eines zugehörigen Sicherheits- und Nachweiskonzepts.
Dafür sind zunächst der Stand von Wissenschaft und Technik zu erarbeiten und der von der BGE entwickelte Anforderungskatalog zu überprüfen und ggf. anzupassen. Anschließend soll die anforderungsgerechte Anpassung und Optimierung bestehender Endlagerbehälterkonzepte im In- und Ausland sowie eine Ideensammlung für neue Konzepte erfolgen. Diese Behälterkonzepte sind zu bewerten und durch eine kriterienbasierte Auswahl auf ein bis 3 weiterzuverfolgende Konzepte einzugrenzen. Diese sind zu detaillieren und es ist ein zugehöriges Sicherheits- und Nachweiskonzept inklusive einem konkreten Arbeitsprogramm für die (nachlaufende) Nachweisführung zu erstellen.
Dafür sind zunächst der Stand von Wissenschaft und Technik zu erarbeiten und der von der BGE entwickelte Anforderungskatalog zu überprüfen und ggf. anzupassen. Anschließend soll die anforderungsgerechte Anpassung und Optimierung bestehender Endlagerbehälterkonzepte im In- und Ausland sowie eine Ideensammlung für neue Konzepte erfolgen. Diese Behälterkonzepte sind zu bewerten und durch eine kriterienbasierte Auswahl auf ein bis 3 weiterzuverfolgende Konzepte einzugrenzen. Diese sind zu detaillieren und es ist ein zugehöriges Sicherheits- und Nachweiskonzept inklusive einem konkreten Arbeitsprogramm für die (nachlaufende) Nachweisführung zu erstellen.
Dauer: 30 Monate
Zusätzliche Informationen:
Fortsetzung von II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
Position 4:
Referenzen auf dem Gebiet der strukturmechanischen Berechnung und Auswertung mit FEM-Systemen von druckbeaufschlagten Behältern und Rohrleitungen oder druckbelasteten Maschi-nen/Anlagen. Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 600 Stunden entsprechen.
Referenzen auf dem Gebiet der strukturmechanischen Berechnung und Auswertung mit FEM-Systemen von druckbeaufschlagten Behältern und Rohrleitungen oder druckbelasteten Maschi-nen/Anlagen. Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 600 Stunden entsprechen.
Mindestbedingung:
Es ist mindestens eine Referenz mit der Durchführung und Auswertung von FEM-Berechnungen anzugeben. Die Referenz muss aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Bewertung/Auswahlkriterium gemäß § 51 VgV:
Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz aus dem Bereich von druck-belasteten Anlagen/Maschinen. Referenzen aus dem Bereich des Behälterbaus/Rohrbaus wer-den mit 2 Punkten je Referenz bewertet Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet. Die Referenzen müssen aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge sein.
Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz aus dem Bereich von druck-belasteten Anlagen/Maschinen. Referenzen aus dem Bereich des Behälterbaus/Rohrbaus wer-den mit 2 Punkten je Referenz bewertet Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet. Die Referenzen müssen aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge sein.
Höchstpunktzahl: 6 Position 5:
Referenzen auf dem Gebiet der gebirgsmechanischen oder hydromechanischen Berechnung und Auswertung in Kristallingestein. Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 600 Stunden entsprechen.
Es ist mindestens eine Referenz mit Durchführung und Auswertung von gebirgsmechanischen oder hydromechanischen Berechnungen in Kristallingestein anzugeben. Die Referenz muss aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Es ist mindestens eine Referenz mit Durchführung und Auswertung von gebirgsmechanischen oder hydromechanischen Berechnungen in Kristallingestein anzugeben. Die Referenz muss aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Bewertung/Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV:
Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Referenzen mit Berechnungen und Auswertungen in endlagerrelevantem kristallinem Wirtsgestein (siehe Kapitel 4.1.3 Anlage 4 „Anwendung Mindestanforderungen gemäß § 23 StandAG“) werden mit 2 Punkten je Referenz bewertet. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet. Falls Referenzen sowohl zu gebirgsmechanischen als auch hydromechanischen Berechnungen und Auswertungen vorgelegt werden, werden einmalig 2 Extrapunkte gegeben.
Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Referenzen mit Berechnungen und Auswertungen in endlagerrelevantem kristallinem Wirtsgestein (siehe Kapitel 4.1.3 Anlage 4 „Anwendung Mindestanforderungen gemäß § 23 StandAG“) werden mit 2 Punkten je Referenz bewertet. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet. Falls Referenzen sowohl zu gebirgsmechanischen als auch hydromechanischen Berechnungen und Auswertungen vorgelegt werden, werden einmalig 2 Extrapunkte gegeben.
Höchstpunktzahl: 8 Position 6:
Referenzen auf dem Gebiet der Entwicklung oder Herstellung von Behältern (Eigengewicht ≥ 1 t). Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 800 Stunden entsprechen.
Es ist mindestens eine Referenz auf dem Gebiet der Entwicklung oder Herstellung von Behältern (Eigengewicht ≥ 1 t) anzugeben. Die Referenz muss aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Referenzen mit Bezug zur Aufnahme von radio-aktiven Stoffen werden mit 2 Punkten je Referenz bewertet. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet.
Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Referenzen mit Bezug zur Aufnahme von radio-aktiven Stoffen werden mit 2 Punkten je Referenz bewertet. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet.
Höchstpunktzahl: 6 Position 7:
Referenzen auf dem Gebiet der Schweißtechnik von metallischen Werkstoffen (insbesondere Stahl/Gusseisen, Kupfer, Titan und Nickel). Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 400 Stunden entsprechen Mindestbedingung:
Referenzen auf dem Gebiet der Schweißtechnik von metallischen Werkstoffen (insbesondere Stahl/Gusseisen, Kupfer, Titan und Nickel). Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 400 Stunden entsprechen Mindestbedingung:
Es ist mindestens eine Referenz auf dem Gebiet der Schweißtechnik von metallischen Werkstoffen mit folgenden Mindestschweißnahtdicken anzugeben:
— 10 mm bei den Werkstoffen Stahl bzw. Gusseisen oder
— 5 mm bei den Werkstoffen Titan, Nickel und Kupfer.
Die Referenz muss aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Für folgende Aspekte gibt es einmalig einen Zu-satzpunkt:
— Referenzen mit Bezug zum Erreichen, Erhalt oder Nachweis einer Dichtheit,
— ≥ 20 mm Schweißnahtdicke bei den Werkstoffen Stahl bzw. Gusseisen,
— ≥ 10 mm Schweißnahtdicke bei den Werkstoffen Titan, Nickel und Kupfer.
Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet.
Höchstpunktzahl: 6 Position 8:
Referenzen auf dem Gebiet der Kritikalitätsbetrachtung und -berechnung in der Kerntechnik. Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 400 Stunden entsprechen.
Es ist mindestens eine Referenz auf dem Gebiet der Kritikalitätsbetrachtung und -berechnung in der Kerntechnik anzugeben. Die Referenz muss aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Die Bewertung erfolgt mit 2 Punkten je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet.
Höchstpunktzahl: 6 Position 9:
Referenzen auf dem Gebiet der Durchführung numerischer instationärer thermodynamischer Berechnungen und deren Auswertung. Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 600 Stunden entsprechen.
Es ist mindestens eine Referenz auf dem Gebiet der Durchführung numerischer instationärer thermodynamischer Berechnungen und deren Auswertung anzugeben. Die Referenz muss aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Höchstpunktzahl: 6 Die Fortsetzung ab Position 10 der Auswahlkriterien von II.2.9) „Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden“ erfolgt unter Ziffer VI.3) Zusätzliche Angaben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Eschenstraße 55
31224 Peine
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindestbedingung: Handelsregisterauszug, Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben, Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Eigenerklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, Betriebshaftpflichtversicherung oder Deckungsbestätigung über eine Betriebs-Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden verfügt und Als Nachweis füge(n) ich/wir eine Versicherungsbescheinigung bzw. Deckungsbestätigung für den Auftragsfall (Deckung mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestbedingung: Handelsregisterauszug, Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben, Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Eigenerklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, Betriebshaftpflichtversicherung oder Deckungsbestätigung über eine Betriebs-Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden verfügt und Als Nachweis füge(n) ich/wir eine Versicherungsbescheinigung bzw. Deckungsbestätigung für den Auftragsfall (Deckung mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden).
Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sowie des Gesamtumsatzes. Die Vergleichbarkeit liegt vor jeweils, wenn die entsprechend in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen im Wesentlichen erfüllt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sowie des Gesamtumsatzes. Die Vergleichbarkeit liegt vor jeweils, wenn die entsprechend in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen im Wesentlichen erfüllt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfügt der Teilnehmer verfügt über ein durch unabhängige Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (wenn ja, dann Nachweis (Kopie der Urkunde) erforderlich) oder über ein „sonstiges Qualitätsmanagementsystem“, dann ist die Beschreibung (als Anlage) der eigenen Qualitätssicherungsstruktur erforderlich.
Verfügt der Teilnehmer verfügt über ein durch unabhängige Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (wenn ja, dann Nachweis (Kopie der Urkunde) erforderlich) oder über ein „sonstiges Qualitätsmanagementsystem“, dann ist die Beschreibung (als Anlage) der eigenen Qualitätssicherungsstruktur erforderlich.
Verfügt der Teilnehmer über ein Projektmanagementsystem, wenn ja, dann kurze Darstellung (als Anlage) des vorhandenen Projektmanagementsystems sowie die beabsichtigte Anwendung für die hier ausgeschriebene Leistung. (Umfang nicht mehr als 3 Seiten DIN A4).
Verfügt der Teilnehmer über ein Projektmanagementsystem, wenn ja, dann kurze Darstellung (als Anlage) des vorhandenen Projektmanagementsystems sowie die beabsichtigte Anwendung für die hier ausgeschriebene Leistung. (Umfang nicht mehr als 3 Seiten DIN A4).
Verfügt der Teilnehmer über das Berichtswesen (zur Dokumentation von Projektfortschritten, Meilensteinentwicklungen sowie Projekt- und Terminrisiken? Wenn ja, kurze Darstellung des vorhandenen Systems zum Berichtswesen sowie die beabsichtigte Anwendung für die hier ausgeschriebene Leistung. (Umfang nicht mehr als 3 Seiten DIN A4) erforderlich.
Verfügt der Teilnehmer über das Berichtswesen (zur Dokumentation von Projektfortschritten, Meilensteinentwicklungen sowie Projekt- und Terminrisiken? Wenn ja, kurze Darstellung des vorhandenen Systems zum Berichtswesen sowie die beabsichtigte Anwendung für die hier ausgeschriebene Leistung. (Umfang nicht mehr als 3 Seiten DIN A4) erforderlich.
Verfügt der Teilnehmer über eine Projektstruktur? Wenn ja, dann kurze Darstellung der geplanten Projektstruktur im Hinblick auf die beteiligten Unternehmen (Bewerber, Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, Eignungsleihe, Unterauftragnehmer) erforderlich.
Verfügt der Teilnehmer über eine Projektstruktur? Wenn ja, dann kurze Darstellung der geplanten Projektstruktur im Hinblick auf die beteiligten Unternehmen (Bewerber, Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, Eignungsleihe, Unterauftragnehmer) erforderlich.
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB.
Bewerbergemeinschaften Wenn der Bewerber sich nicht allein, sondern als Bewerbergemeinschaft beteiligen will, ist Folgendes zu beachten: Beteiligung von Bewerbergemeinschaften im Teilnahmewettbewerb und bei der Ausführung des Auftrags Bewerbergemeinschaften können sich an dem Verfahren beteiligen, wenn sie die Eignungsvoraussetzungen erfüllen und die Eignungsanforderungen nachweisen.
Bewerbergemeinschaften Wenn der Bewerber sich nicht allein, sondern als Bewerbergemeinschaft beteiligen will, ist Folgendes zu beachten: Beteiligung von Bewerbergemeinschaften im Teilnahmewettbewerb und bei der Ausführung des Auftrags Bewerbergemeinschaften können sich an dem Verfahren beteiligen, wenn sie die Eignungsvoraussetzungen erfüllen und die Eignungsanforderungen nachweisen.
Erklärungen von Bewerbergemeinschaften (mit dem Angebot vorzulegen). Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag in Textform eine Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abzugeben,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vergabeverfahrens und des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Eignungsnachweise bei Bewerbergemeinschaften Bei Bietergemeinschaften müssen die Eignungsnachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gesetzten Mindestbedingungen für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen jeweils mindestens von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden.
Eignungsnachweise bei Bewerbergemeinschaften Bei Bietergemeinschaften müssen die Eignungsnachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gesetzten Mindestbedingungen für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen jeweils mindestens von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden.
Das Eignungskriterium „Umsatz mit vergleichbaren Leistungen“ und „Referenzen über vergleichbare Leistungen“ erfüllt die Bewerbergemeinschaft auch dann, wenn die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über verschiedene Leistungsteile getrennte Verträge mit demselben Auftraggeber geschlossen haben.
Das Eignungskriterium „Umsatz mit vergleichbaren Leistungen“ und „Referenzen über vergleichbare Leistungen“ erfüllt die Bewerbergemeinschaft auch dann, wenn die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über verschiedene Leistungsteile getrennte Verträge mit demselben Auftraggeber geschlossen haben.
Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe). Ein Bieter kann im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dazu erfüllt sind (§ 47 VgV).
Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe). Ein Bieter kann im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dazu erfüllt sind (§ 47 VgV).
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Eignungsleihe) zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Kapazitäten des anderen Unternehmens in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat außerdem nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Eignungsleihe) zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Kapazitäten des anderen Unternehmens in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat außerdem nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe Folgendes anzugeben bzw. nachzuweisen:
— Bezeichnung der Kapazitäten eines anderen Unternehmens, deren sich der Bieter bei der Auftragsausführung bedienen will,
— Name des anderen Unternehmens und Kontaktdaten des anderen Unternehmens,
— Nachweis, dass und wie ihm die Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, ggf. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens in Textform.
Unterauftragnehmer (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen in seinem Angebot benennen.
Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle anzugeben, wer als Unterauftragnehmer die Leistung im eigenen Betrieb erbringen wird, und nachzuweisen, dass der oder die Unterauftragnehmer für die von ihnen zu erbringenden Leistungen geeignet sind (§ 36 Abs. 5 VgV).
Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle anzugeben, wer als Unterauftragnehmer die Leistung im eigenen Betrieb erbringen wird, und nachzuweisen, dass der oder die Unterauftragnehmer für die von ihnen zu erbringenden Leistungen geeignet sind (§ 36 Abs. 5 VgV).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV Der Auftraggeber fordert 3 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe auf. Die Auswahl der Bewerber erfolgt gemäß nachfolgenden Kriterien:
Es sind Referenzen über ausgeführte Leistungen anzugeben, die mit dem zu erbringenden Leistungsgegenstand gemäß der Tabelle Referenzen am Ende dieses Dokuments vergleichbar sind (bitte eintragen in eine Tabelle gemäß Anhang Beiblatt für die Referenzen). Es sind entsprechende Angaben bzw. Verweise zu machen, welche Referenz zu welcher Position gemäß der Tabelle Referenzen eingereicht werden. Eine Referenz kann bei verschiedenen Positionen genannt werden. Für die Referenzen gilt übergeordnet für das jeweilige Eignungskriterium (s.u. Ziffer 1-11):
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es sind Referenzen über ausgeführte Leistungen anzugeben, die mit dem zu erbringenden Leistungsgegenstand gemäß der Tabelle Referenzen am Ende dieses Dokuments vergleichbar sind (bitte eintragen in eine Tabelle gemäß Anhang Beiblatt für die Referenzen). Es sind entsprechende Angaben bzw. Verweise zu machen, welche Referenz zu welcher Position gemäß der Tabelle Referenzen eingereicht werden. Eine Referenz kann bei verschiedenen Positionen genannt werden. Für die Referenzen gilt übergeordnet für das jeweilige Eignungskriterium (s.u. Ziffer 1-11):
— Die Referenzen sind in deutscher Sprache bzw. in deutscher Übersetzung, sofern es sich um nicht deutschsprachige Dokumente handelt, abzugeben,
— Es werden nur abgeschlossene Referenzen der letzten 5 Jahre bewertet, die die entsprechende Mindestbedingung erfüllt haben,
— Es werden je Eignungskriterium die besten 3 Referenzen bewertet.
Hinweis: Es ist zwingend erforderlich, dass eine Mindestbedingung einer jeden Position erfüllt wird (Ausnahme bei Position 11, da dort keine Mindestbedingungen gefordert ist). Beispiel zu Position 4: Es muss mindestens eine Referenz angegeben werden durch die ersichtlich wird, dass der AN einen Bearbeitungsumfang von 800 Stunden mit FEM-Berechnungen im Bezug zu druckbeaufschlagten Behältern oder Rohrleitungen oder druckbelasteten Maschinen/Anlagen durchgeführt und ausgewertet hat. Ist dies durch die Referenz dargestellt, ist diese Mindestbedingung erfüllt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Hinweis: Es ist zwingend erforderlich, dass eine Mindestbedingung einer jeden Position erfüllt wird (Ausnahme bei Position 11, da dort keine Mindestbedingungen gefordert ist). Beispiel zu Position 4: Es muss mindestens eine Referenz angegeben werden durch die ersichtlich wird, dass der AN einen Bearbeitungsumfang von 800 Stunden mit FEM-Berechnungen im Bezug zu druckbeaufschlagten Behältern oder Rohrleitungen oder druckbelasteten Maschinen/Anlagen durchgeführt und ausgewertet hat. Ist dies durch die Referenz dargestellt, ist diese Mindestbedingung erfüllt.
Liste mit Referenzen – Angaben des Bieters je benannter Referenz:
— Projektname/Projektbezeichnung,
— Name des Auftraggebers und Ansprechpartner inklusive Kontaktdaten,
— Beschreibung der erbrachten Leistungen (Leistungsgegenstand/gesetzte Schwerpunkte),
— Auftragsvolumen in Euro netto bzw. Stunden (± 10 %),
— Anzahl der im Rahmen des Auftrags eingesetzten Mitarbeiter (Ingenieure (ggf. erfahrene Techniker) und Naturwissenschaftler),
— Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) oder bei einer Beteiligung als Unterauftragnehmer ist im entsprechenden Referenzprojekt insbesondere das eigene Auftragsvolumen bzw. die eigene Anzahl an eingesetzten Mitarbeitern anzugeben.
Allgemeine Anforderungen an die Referenzen - Die Referenzen müssen aus den nachfolgend jeweils genannten Zeiträumen stammen (maßgebend ist das Ende des Ausführungszeitraums der Leistungen, für die die Referenz als Eignungsnachweis vorgelegt wird)
— Ausführung der wesentlichen Leistungen, für die die Referenz als Eignungsnachweis vorgelegt wird, durch den Bewerber, ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder das Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft (Eignungsleihe),
— Eine Referenz kann auch zum Nachweis für mehrere nachfolgend genannte Leistungsbereiche benannt werden.
Position 1:
Referenzen über die Ausführung in einem Einzelprojekt mit einem Volumen der erbrachten Planungsleistungen von jeweils mindestens 2 Mio. EUR. Als Planungsleistungen sind z. B. Konzept-, Entwurfs-, Genehmigungs-und Ausführungsplanungen sowie F&E-Projekte zu verstehen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Referenzen über die Ausführung in einem Einzelprojekt mit einem Volumen der erbrachten Planungsleistungen von jeweils mindestens 2 Mio. EUR. Als Planungsleistungen sind z. B. Konzept-, Entwurfs-, Genehmigungs-und Ausführungsplanungen sowie F&E-Projekte zu verstehen.
Mindestbedingung:
Dabei ist mindestens 1 Referenz/Projekt aus den letzten 5 Jahren mit einem Volumen der er-brachten Planungsleistungen von 2 Mio. EUR vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge anzugeben.
Bewertung/Auswahlkriterium gemäß § 51 VgV:
Die Bewertung erfolgt mit 3 Punkten je nachgewiesener Referenz (Umfang der Planungsleistung > 2 Mio. EUR) aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet.
Für eine der nachgewiesenen Referenzen wird für volle 1 Mio. EUR Planungsleistung, die die geforderten 2 Mio. EUR Mindestvolumen übersteigen, zusätzlich 1 Punkt vergeben. Es sind maximal 3 Zusatzpunkte möglich (Entspricht einer Planungsleistung ≥ 5 Mio. EUR).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für eine der nachgewiesenen Referenzen wird für volle 1 Mio. EUR Planungsleistung, die die geforderten 2 Mio. EUR Mindestvolumen übersteigen, zusätzlich 1 Punkt vergeben. Es sind maximal 3 Zusatzpunkte möglich (Entspricht einer Planungsleistung ≥ 5 Mio. EUR).
Höchstpunktzahl: 12 Position 2:
Referenzen über die wesentliche Mitwirkung (bspw. Erstellung von technischen Antragsunterlagen, Erbringung von Nachweisen) im Rahmen eines strahlenschutz- oder atomrechtlichen Verfahrens nach § 12 StrlSchG oder §§ 6,7 oder 9 AtG1. Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 800 Stunden entsprechen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Referenzen über die wesentliche Mitwirkung (bspw. Erstellung von technischen Antragsunterlagen, Erbringung von Nachweisen) im Rahmen eines strahlenschutz- oder atomrechtlichen Verfahrens nach § 12 StrlSchG oder §§ 6,7 oder 9 AtG1. Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 800 Stunden entsprechen.
Es muss mindestens eine Referenz über die wesentliche Mitwirkung in einem atomrechtlichen Verfahren vorgelegt werden. Die Referenz muss aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Die Bewertung erfolgt mit 2 Punkten je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet.
Höchstpunktzahl: 6 Position 3:
Referenzen auf dem Gebiet der Korrosionsuntersuchung (Planung und Auswertung) von metallischen Werkstoffen auf dem Gebiet nicht standardisierter Untersuchungen. Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 600 Stunden entsprechen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Referenzen auf dem Gebiet der Korrosionsuntersuchung (Planung und Auswertung) von metallischen Werkstoffen auf dem Gebiet nicht standardisierter Untersuchungen. Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 600 Stunden entsprechen.
Es ist mindestens eine Referenz über die Planung und Auswertung von nicht standardisierten Korrosionsuntersuchungen anzugeben. Die Referenz muss aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet. Korrosionsuntersuchungen, die einen Zeitraum > 50 Jahre abbilden oder deren Randbedingungen Endlagerbedingungen entsprechen, werden mit 2 Punkten bewertet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet. Korrosionsuntersuchungen, die einen Zeitraum > 50 Jahre abbilden oder deren Randbedingungen Endlagerbedingungen entsprechen, werden mit 2 Punkten bewertet.
Höchstpunktzahl: 6 [Fortsetzung ab Position 4 der Auswahlkriterien erfolgt unter Ziffer II.2.14) „Zusätzliche Angaben“]
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-03-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-31 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
Kontakt
Internetadresse: www.bge.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E91779341🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Hier folgt die Fortsetzung ab Position 10 der Auswahlkriterien von II.2.9) „Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden“:
Position 10:
Referenzen auf dem Gebiet von Sicherheits- und Störfallbetrachtung im kerntechnischen Be-reich. Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 400 Stunden entsprechen.
Mindestbedingung:
Es ist mindestens eine Referenz auf dem Gebiet der Sicherheits- und Störfallbetrachtung im kerntechnischen Bereich anzugeben. Die Referenz muss aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen.
Bewertung/Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV:
Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet.
Höchstpunktzahl: 3 Position 11:
Referenzen auf dem Gebiet der Ausarbeitung einer Serienproduktion. Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 800 Stunden entsprechen.
Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz über die Planung einer Serienproduktion vom Entwurf zur finalen Konstruktion und dem Herstellungsprozess aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet.
Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz über die Planung einer Serienproduktion vom Entwurf zur finalen Konstruktion und dem Herstellungsprozess aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet.
Höchstpunktzahl: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 013-028111 (2021-01-15)