KulMon (KulturMonitoring) ist ein einrichtungsübergreifendes und dauerhaftes System für Besucher-Monitoring an Freizeit- und Einrichtungen inklusive touristischen Leistungsträgern (im Folgenden „Einrichtungen“ genannt) mit dem Ziel differenzierte Informationen über deren Besucher*innenstruktur zu gewinnen. Kern der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist die Erhebung von Daten von Besucher*innen der Einrichtungen mittels Befragungen und auf Grundlage eines vom Auftraggeber bereitgestellten Fragenkatalogs sowie die dafür notwendige Bereitstellung der technischen und personellen Ressourcen. Die erhobenen Daten fließen in eine Datenbank und Onlineauswertungsplattform ein, welcher der Auftraggeber bereitstellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-21.
Auftragsbekanntmachung (2021-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenerhebung und -zusammentragung
Referenznummer: 2021-001
Kurze Beschreibung:
KulMon (KulturMonitoring) ist ein einrichtungsübergreifendes und dauerhaftes System für Besucher-Monitoring an Freizeit- und Einrichtungen inklusive touristischen Leistungsträgern (im Folgenden „Einrichtungen“ genannt) mit dem Ziel differenzierte Informationen über deren Besucher*innenstruktur zu gewinnen.
Kern der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist die Erhebung von Daten von Besucher*innen der Einrichtungen mittels Befragungen und auf Grundlage eines vom Auftraggeber bereitgestellten Fragenkatalogs sowie die dafür notwendige Bereitstellung der technischen und personellen Ressourcen. Die erhobenen Daten fließen in eine Datenbank und Onlineauswertungsplattform ein, welcher der Auftraggeber bereitstellt.
KulMon (KulturMonitoring) ist ein einrichtungsübergreifendes und dauerhaftes System für Besucher-Monitoring an Freizeit- und Einrichtungen inklusive touristischen Leistungsträgern (im Folgenden „Einrichtungen“ genannt) mit dem Ziel differenzierte Informationen über deren Besucher*innenstruktur zu gewinnen.
Kern der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist die Erhebung von Daten von Besucher*innen der Einrichtungen mittels Befragungen und auf Grundlage eines vom Auftraggeber bereitgestellten Fragenkatalogs sowie die dafür notwendige Bereitstellung der technischen und personellen Ressourcen. Die erhobenen Daten fließen in eine Datenbank und Onlineauswertungsplattform ein, welcher der Auftraggeber bereitstellt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenerhebung und -zusammentragung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kundenbefragung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Rahmenvertrag erstreckt sich über mehrere Jahre. Zudem werden alle Abrufe mit öffentlichen Mitteln finanziert. Dementsprechend hängt der Abruf von Leistungen ab dem Jahr 2022 davon ab, dass jeweils entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden, um die Abrufe zu finanzieren. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass entsprechende Mittel bereitgestellt werden. Gleichwohl bleiben die Abrufe unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit dieser Mittel, auf die die Auftraggeberin keinen Einfluss hat.
Der Rahmenvertrag erstreckt sich über mehrere Jahre. Zudem werden alle Abrufe mit öffentlichen Mitteln finanziert. Dementsprechend hängt der Abruf von Leistungen ab dem Jahr 2022 davon ab, dass jeweils entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden, um die Abrufe zu finanzieren. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass entsprechende Mittel bereitgestellt werden. Gleichwohl bleiben die Abrufe unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit dieser Mittel, auf die die Auftraggeberin keinen Einfluss hat.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
KulMon (KulturMonitoring) ist ein einrichtungsübergreifendes und dauerhaftes System für Besucher-Monitoring an Freizeit- und Einrichtungen inklusive touristischen Leistungsträgern (im Folgenden „Einrichtungen“ genannt) mit dem Ziel differenzierte Informationen über deren Besucher*innenstruktur zu gewinnen.
KulMon (KulturMonitoring) ist ein einrichtungsübergreifendes und dauerhaftes System für Besucher-Monitoring an Freizeit- und Einrichtungen inklusive touristischen Leistungsträgern (im Folgenden „Einrichtungen“ genannt) mit dem Ziel differenzierte Informationen über deren Besucher*innenstruktur zu gewinnen.
Kern der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist die Erhebung von Daten von Besucher*innen der Einrichtungen mittels Befragungen und auf Grundlage eines vom Auftraggeber bereitgestellten Fragenkatalogs sowie die dafür notwendige Bereitstellung der technischen und personellen Ressourcen. Die erhobenen Daten fließen in eine Datenbank und Onlineauswertungsplattform ein, welcher der Auftraggeber bereitstellt.
Kern der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist die Erhebung von Daten von Besucher*innen der Einrichtungen mittels Befragungen und auf Grundlage eines vom Auftraggeber bereitgestellten Fragenkatalogs sowie die dafür notwendige Bereitstellung der technischen und personellen Ressourcen. Die erhobenen Daten fließen in eine Datenbank und Onlineauswertungsplattform ein, welcher der Auftraggeber bereitstellt.
Dauer: 54 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Rahmenvertrag wird für die Dauer des Leistungszeitraums der Vergabe (30.6.2021-31.12.2023) abgeschlossen. Der Auftrag verlängert sich 2 Mal um 12 Monate (längstens also bis zum 31.12.2025), wenn die Auftraggeberin ihn nicht fristgerecht kündigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Vorstellung des Unternehmens, mit Formblatt 2 zu erklären,
b) aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020), mit Formblatt 3 zu erklären Mindestanforderung: Gefordert ist ein durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz von mind. 750 000 EUR. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist der Gesamtumsatz aller Unternehmen anzugeben, die Umsätze werden für die Erfüllung der Mindestanforderungen kumuliert berücksichtigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020), mit Formblatt 3 zu erklären Mindestanforderung: Gefordert ist ein durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz von mind. 750 000 EUR. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist der Gesamtumsatz aller Unternehmen anzugeben, die Umsätze werden für die Erfüllung der Mindestanforderungen kumuliert berücksichtigt.
b) Erklärung über Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Bereitschaft im Fall der Auftragserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen
Mindestanforderung an die Betriebshaftpflichtversicherung: Mindestdeckungssummen: Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 1 Mio. EUR je Versicherungsfall vierfach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Mindeststandards: S. jeweils unmittelbar in der Beschreibung der Eignungskriterien.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Vorstellung des Unternehmens (mit Formblatt 2 zu erklären), inkl. Gründungsjahr, Standorte in Deutschland und ggf. Ausland, Beschreibung Expertise, Kundenstamm und der für das Projekt relevanten Tätigkeitsbereiche, es soll insbesondere auf das Vorhandensein von Know-how in folgenden Bereichen eingegangen werden:
a) Vorstellung des Unternehmens (mit Formblatt 2 zu erklären), inkl. Gründungsjahr, Standorte in Deutschland und ggf. Ausland, Beschreibung Expertise, Kundenstamm und der für das Projekt relevanten Tätigkeitsbereiche, es soll insbesondere auf das Vorhandensein von Know-how in folgenden Bereichen eingegangen werden:
— Erhebung von Besucherdaten durch mündliche Befragung (Anzahl der Interviews pro Jahr in Deutschland; Anzahl der Interviews pro Jahr in Deutschland im Kulturbereich),
— Erhebung von Besucherdaten durch andere zu differenzierende Erhebungsformate (Anzahl pro Jahr in Deutschland),
— Kontakte oder Geschäftsfelder in Österreich und der Schweiz.
Bei Bietergemeinschaften und Nachunternehmen muss die vorgesehene Aufgabenteilung der beteiligten Unternehmen beschrieben werden.
c) Angabe über Anzahl der Mitarbeiter_innen im relevanten leistungsgegenständlichen Einsatzbereich „Steuerung und Durchführung von Datenerhebungen mit mündlichen Interviews“ in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Unternehmen, mit Formblatt 2 zu erklären,
c) Angabe über Anzahl der Mitarbeiter_innen im relevanten leistungsgegenständlichen Einsatzbereich „Steuerung und Durchführung von Datenerhebungen mit mündlichen Interviews“ in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Unternehmen, mit Formblatt 2 zu erklären,
c) das Unternehmen verfügt über eine gültige Zertifizierung zum Qualitätsmanagement ISO 9001, mit Formblatt 2 zu erklären, eine Kopie des Zertifikats ist dem Angebot beizufügen,
d) das Unternehmen verfügt über eine gültige Zertifizierung zum Qualitätsmanagement ISO 20252, mit Formblatt 2 zu erklären, eine Kopie des Zertifikats ist dem Angebot beizufügen,
e) unternehmensbezogene Referenzen unter Angaben einer Ansprechperson einschließlich Kontaktdaten, mit Formblatt 4 zu erklären.
Mindestanforderung: Es sind mind. 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren zu den im Vergabeverfahren vergleichbaren Leistungen in den Bereichen mündliche Datenerhebung vor Ort in Einrichtungen und online-basierte Datenerhebungen vorzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Der Dienstleister wird zunächst ein halbes Jahr benötigen, um die Auftragsdurchführung vorzubereiten. Daran schließt sich der Regelbetrieb an. Dieser kann sinnvoll nur in Jahreszyklen erbracht werden. Zum Zwecke der Gewährleistung der Kontinuität der Dienstleistungen ist daher ausnahmsweise eine Laufzeit von 4,5 Jahren (0,5 Jahre Vorbereitung und 4 Jahre Regelbetrieb) zulässig.
Der Dienstleister wird zunächst ein halbes Jahr benötigen, um die Auftragsdurchführung vorzubereiten. Daran schließt sich der Regelbetrieb an. Dieser kann sinnvoll nur in Jahreszyklen erbracht werden. Zum Zwecke der Gewährleistung der Kontinuität der Dienstleistungen ist daher ausnahmsweise eine Laufzeit von 4,5 Jahren (0,5 Jahre Vorbereitung und 4 Jahre Regelbetrieb) zulässig.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Der Dienstleister wird zunächst ein halbes Jahr benötigen, um die Auftragsdurchführung vorzubereiten. Daran schließt sich der Regelbetrieb an. Dieser kann sinnvoll nur in Jahreszyklen erbracht werden. Zum Zwecke der Gewährleistung der Kontinuität der Dienstleistungen ist daher ausnahmsweise eine Laufzeit von 4,5 Jahren (0,5 Jahre Vorbereitung und 4 Jahre Regelbetrieb) zulässig.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Der Dienstleister wird zunächst ein halbes Jahr benötigen, um die Auftragsdurchführung vorzubereiten. Daran schließt sich der Regelbetrieb an. Dieser kann sinnvoll nur in Jahreszyklen erbracht werden. Zum Zwecke der Gewährleistung der Kontinuität der Dienstleistungen ist daher ausnahmsweise eine Laufzeit von 4,5 Jahren (0,5 Jahre Vorbereitung und 4 Jahre Regelbetrieb) zulässig.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Berlin
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung
Postanschrift: Spandauer Damm 19
Postleitzahl: 14059
Quelle: OJS 2021/S 040-099007 (2021-02-21)
Ergänzende Angaben (2021-03-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kundenbefragung📦