Die EÜ Desenbergstraße befindet sich im Bahnhof (Bf) Warburg und dient der Überführung der Strecken 2550 und 2970 über die L552 in der Ortslage der Stadt Warburg. Im Rahmen des Projektes ist geplant, dass die bestehenden 3 nördlichen Stahlüberbauten inklusive ihrer Widerlager durch einen Rückbau mit anschließendem Neubau an gleicher Stelle unter Einsatz von Hilfsbrücken erneuert werden. Ein südlich von den Stahlüberbauten liegender vierter Stahlbetonüberbau und das südostlich neben der EU befindliche Werkstatt- und Lagergebäude sollen im Rahmen der Baumaßnahme zurückgebaut werden. Die an die Widerlager angrenzenden Stützwände werden im Zuge der Maßnahme ebenfalls erneuert. Herstellung und Einbau von 3 nebeneinander liegenden Stahlüberbauten, Stützweite je ca. 12,50 m, Gesamtbreite der Eisenbahnüberführung ca. 19,21 m, Stahlgewicht ca. 200 t. Herstellung Stahlbetonbrückenwiderlager unter halbseitiger Straßensperrung, Lichte Höhe im Bereich der Straße ca. ≥ 4,55 m, Stahlbeton ca. 700 m. Herstellung Hilfsbrückengründung, Einbau von 3 Hilfsbrücken und zugehörige Oberbauleistungen, Baugrubenverbau teilweise rückverankert ca. 400 m. Abbruch-, Rückbau- und Entsorgungsleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Eisenbahnbrücken
Referenznummer: 20FEI47299
Kurze Beschreibung:
Die EÜ Desenbergstraße befindet sich im Bahnhof (Bf) Warburg und dient der Überführung der Strecken 2550 und 2970 über die L552 in der Ortslage der Stadt Warburg.
Im Rahmen des Projektes ist geplant, dass die bestehenden 3 nördlichen Stahlüberbauten inklusive ihrer Widerlager durch einen Rückbau mit anschließendem Neubau an gleicher Stelle unter Einsatz von Hilfsbrücken erneuert werden. Ein südlich von den Stahlüberbauten liegender vierter Stahlbetonüberbau und das südostlich neben der EU befindliche Werkstatt- und Lagergebäude sollen im Rahmen der Baumaßnahme zurückgebaut werden. Die an die Widerlager angrenzenden Stützwände werden im Zuge der Maßnahme ebenfalls erneuert.
Herstellung und Einbau von 3 nebeneinander liegenden Stahlüberbauten, Stützweite je ca. 12,50 m, Gesamtbreite der Eisenbahnüberführung ca. 19,21 m, Stahlgewicht ca. 200 t. Herstellung Stahlbetonbrückenwiderlager unter halbseitiger Straßensperrung, Lichte Höhe im Bereich der Straße ca. ≥ 4,55 m, Stahlbeton ca. 700 m
Die EÜ Desenbergstraße befindet sich im Bahnhof (Bf) Warburg und dient der Überführung der Strecken 2550 und 2970 über die L552 in der Ortslage der Stadt Warburg.
Im Rahmen des Projektes ist geplant, dass die bestehenden 3 nördlichen Stahlüberbauten inklusive ihrer Widerlager durch einen Rückbau mit anschließendem Neubau an gleicher Stelle unter Einsatz von Hilfsbrücken erneuert werden. Ein südlich von den Stahlüberbauten liegender vierter Stahlbetonüberbau und das südostlich neben der EU befindliche Werkstatt- und Lagergebäude sollen im Rahmen der Baumaßnahme zurückgebaut werden. Die an die Widerlager angrenzenden Stützwände werden im Zuge der Maßnahme ebenfalls erneuert.
Herstellung und Einbau von 3 nebeneinander liegenden Stahlüberbauten, Stützweite je ca. 12,50 m, Gesamtbreite der Eisenbahnüberführung ca. 19,21 m, Stahlgewicht ca. 200 t. Herstellung Stahlbetonbrückenwiderlager unter halbseitiger Straßensperrung, Lichte Höhe im Bereich der Straße ca. ≥ 4,55 m, Stahlbeton ca. 700 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Eisenbahnbrücken📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Eisenbahnbrücken📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Höxter
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-04-21 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-26 📅
Datum des Beginns: 2021-09-20 📅
Datum des Endes: 2024-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 080-206940
ABl. S-Ausgabe: 80
Zusätzliche Informationen
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering & Consulting GmbH, Torgauer Straße 12-15, 10829 Berlin
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering & Consulting GmbH, Torgauer Straße 12-15, 10829 Berlin
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die EÜ Desenbergstraße befindet sich im Bahnhof (Bf) Warburg und dient der Überführung der Strecken 2550 und 2970 über die L552 in der Ortslage der Stadt Warburg.
Im Rahmen des Projektes ist geplant, dass die bestehenden 3 nördlichen Stahlüberbauten inklusive ihrer Widerlager durch einen Rückbau mit anschließendem Neubau an gleicher Stelle unter Einsatz von Hilfsbrücken erneuert werden. Ein südlich von den Stahlüberbauten liegender vierter Stahlbetonüberbau und das südostlich neben der EU befindliche Werkstatt- und Lagergebäude sollen im Rahmen der Baumaßnahme zurückgebaut werden. Die an die Widerlager angrenzenden Stützwände werden im Zuge der Maßnahme ebenfalls erneuert.
Im Rahmen des Projektes ist geplant, dass die bestehenden 3 nördlichen Stahlüberbauten inklusive ihrer Widerlager durch einen Rückbau mit anschließendem Neubau an gleicher Stelle unter Einsatz von Hilfsbrücken erneuert werden. Ein südlich von den Stahlüberbauten liegender vierter Stahlbetonüberbau und das südostlich neben der EU befindliche Werkstatt- und Lagergebäude sollen im Rahmen der Baumaßnahme zurückgebaut werden. Die an die Widerlager angrenzenden Stützwände werden im Zuge der Maßnahme ebenfalls erneuert.
Herstellung und Einbau von 3 nebeneinander liegenden Stahlüberbauten, Stützweite je ca. 12,50 m, Gesamtbreite der Eisenbahnüberführung ca. 19,21 m, Stahlgewicht ca. 200 t. Herstellung Stahlbetonbrückenwiderlager unter halbseitiger Straßensperrung, Lichte Höhe im Bereich der Straße ca. ≥ 4,55 m, Stahlbeton ca. 700 m
Herstellung und Einbau von 3 nebeneinander liegenden Stahlüberbauten, Stützweite je ca. 12,50 m, Gesamtbreite der Eisenbahnüberführung ca. 19,21 m, Stahlgewicht ca. 200 t. Herstellung Stahlbetonbrückenwiderlager unter halbseitiger Straßensperrung, Lichte Höhe im Bereich der Straße ca. ≥ 4,55 m, Stahlbeton ca. 700 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 34414 Warburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)/PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)/PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
— Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben,
— Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten,
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist,
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat,
— Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)/PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)/PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)/PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)/PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
— Vertragserfüllungsbürgschaft: in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme,
— Bürgschaft für Mängelansprüche: in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Oberbau konventionell–Schotter:
— Gleise;Strecken II; Mischverkehr 121-160 km/h,
— Weichen;Strecken II; Mischverkehr 121-160 km/h.
Konstruktiver Ingenieurbau:
— Massive Stützbauwerke,
— Eisenbahn- und Straßenüberführungen–Stahl,
— Konstruktiver Ingenieurbau – Bauen unter Eisenbahnbetrieb.
Spezialtiefbau:
— Gründungen Pfähle,
— Stützbauwerke,
— Verankerungen,
— Spezialtiefbau – Bauen unter Eisenbahnbetrieb.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering & Consulting GmbH, Torgauer Straße 12-15, 10829 Berlin
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2021/S 080-206940 (2021-04-21)
Ergänzende Angaben (2021-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die EÜ Desenbergstraße befindet sich im Bahnhof (Bf) Warburg und dient der Überführung der Strecken 2550 und 2970 über die L552 in der Ortslage der Stadt Warburg.
Im Rahmen des Projektes ist geplant, dass die bestehenden 3 nördlichen Stahlüberbauten inklusive ihrer Widerlager durch einen Rückbau mit anschließendem Neubau an gleicher Stelle unter Einsatz von Hilfsbrücken erneuert werden. Ein südlich von den Stahlüberbauten liegender vierter Stahlbetonüberbau und das südostlich neben der EU befindliche Werkstatt- und Lagergebäude sollen im Rahmen der Baumaßnahme zurückgebaut werden. Die an die Widerlager angrenzenden Stützwände werden im Zuge der Maßnahme ebenfalls erneuert.
Herstellung und Einbau von 3 nebeneinander liegenden Stahlüberbauten, Stützweite je ca. 12,50 m, Gesamtbreite der Eisenbahnüberführung ca. 19,21 m, Stahlgewicht ca. 200 t. Herstellung Stahlbetonbrückenwiderlager unter halbseitiger Straßensperrung, Lichte Höhe im Bereich der Straße ca. ≥ 4,55 m, Stahlbeton ca. 700 m³. Herstellung Hilfsbrückengründung, Einbau von 3 Hilfsbrücken und zugehörige Oberbauleistungen, Baugrubenverbau teilweise rückverankert ca. 400 m². Abbruch-, Rückbau- und Entsorgungsleistungen.
Die EÜ Desenbergstraße befindet sich im Bahnhof (Bf) Warburg und dient der Überführung der Strecken 2550 und 2970 über die L552 in der Ortslage der Stadt Warburg.
Im Rahmen des Projektes ist geplant, dass die bestehenden 3 nördlichen Stahlüberbauten inklusive ihrer Widerlager durch einen Rückbau mit anschließendem Neubau an gleicher Stelle unter Einsatz von Hilfsbrücken erneuert werden. Ein südlich von den Stahlüberbauten liegender vierter Stahlbetonüberbau und das südostlich neben der EU befindliche Werkstatt- und Lagergebäude sollen im Rahmen der Baumaßnahme zurückgebaut werden. Die an die Widerlager angrenzenden Stützwände werden im Zuge der Maßnahme ebenfalls erneuert.
Herstellung und Einbau von 3 nebeneinander liegenden Stahlüberbauten, Stützweite je ca. 12,50 m, Gesamtbreite der Eisenbahnüberführung ca. 19,21 m, Stahlgewicht ca. 200 t. Herstellung Stahlbetonbrückenwiderlager unter halbseitiger Straßensperrung, Lichte Höhe im Bereich der Straße ca. ≥ 4,55 m, Stahlbeton ca. 700 m³. Herstellung Hilfsbrückengründung, Einbau von 3 Hilfsbrücken und zugehörige Oberbauleistungen, Baugrubenverbau teilweise rückverankert ca. 400 m². Abbruch-, Rückbau- und Entsorgungsleistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Herstellung und Einbau von 3 nebeneinander liegenden Stahlüberbauten, Stützweite je ca. 12,50 m, Gesamtbreite der Eisenbahnüberführung ca. 19,21 m, Stahlgewicht ca. 200 t. Herstellung Stahlbetonbrückenwiderlager unter halbseitiger Straßensperrung, Lichte Höhe im Bereich der Straße ca. ≥ 4,55 m, Stahlbeton ca. 700 m³. Herstellung Hilfsbrückengründung, Einbau von 3 Hilfsbrücken und zugehörige Oberbauleistungen, Baugrubenverbau teilweise rückverankert ca. 400 m². Abbruch-, Rückbau- und Entsorgungsleistungen.
Herstellung und Einbau von 3 nebeneinander liegenden Stahlüberbauten, Stützweite je ca. 12,50 m, Gesamtbreite der Eisenbahnüberführung ca. 19,21 m, Stahlgewicht ca. 200 t. Herstellung Stahlbetonbrückenwiderlager unter halbseitiger Straßensperrung, Lichte Höhe im Bereich der Straße ca. ≥ 4,55 m, Stahlbeton ca. 700 m³. Herstellung Hilfsbrückengründung, Einbau von 3 Hilfsbrücken und zugehörige Oberbauleistungen, Baugrubenverbau teilweise rückverankert ca. 400 m². Abbruch-, Rückbau- und Entsorgungsleistungen.
Ergänzende Angaben (2021-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die EÜ Desenbergstraße befindet sich im Bahnhof (Bf) Warburg und dient der Überführung der Strecken 2550 und 2970 über die L552 in der Ortslage der Stadt Warburg.
Im Rahmen des Projektes ist geplant, dass die bestehenden 3 nördlichen Stahlüberbauten inklusive ihrer Widerlager durch einen Rückbau mit anschließendem Neubau an gleicher Stelle unter Einsatz von Hilfsbrücken erneuert werden. Ein südlich von den Stahlüberbauten liegender vierter Stahlbetonüberbau und das südostlich neben der EU befindliche Werkstatt- und Lagergebäude sollen im Rahmen der Baumaßnahme zurückgebaut werden. Die an die Widerlager angrenzenden Stützwände werden im Zuge der Maßnahme ebenfalls erneuert.
Herstellung und Einbau von 3 nebeneinander liegenden Stahlüberbauten, Stützweite je ca. 12,50m, Gesamtbreite der Eisenbahnüberführung ca. 19,21 m, Stahlgewicht ca. 200 t. Herstellung Stahlbetonbrückenwiderlager unter halbseitiger Straßensperrung, Lichte Höhe im Bereich der Straße ca. ≥ 4,55 m, Stahlbeton ca. 700 m³. Herstellung Hilfsbrückengründung, Einbau von 3 Hilfsbrücken und zugehörige Oberbauleistungen, Baugrubenverbau teilweise rückverankert ca. 400 m². Abbruch-, Rückbau- und Entsorgungsleistungen.
Die EÜ Desenbergstraße befindet sich im Bahnhof (Bf) Warburg und dient der Überführung der Strecken 2550 und 2970 über die L552 in der Ortslage der Stadt Warburg.
Im Rahmen des Projektes ist geplant, dass die bestehenden 3 nördlichen Stahlüberbauten inklusive ihrer Widerlager durch einen Rückbau mit anschließendem Neubau an gleicher Stelle unter Einsatz von Hilfsbrücken erneuert werden. Ein südlich von den Stahlüberbauten liegender vierter Stahlbetonüberbau und das südostlich neben der EU befindliche Werkstatt- und Lagergebäude sollen im Rahmen der Baumaßnahme zurückgebaut werden. Die an die Widerlager angrenzenden Stützwände werden im Zuge der Maßnahme ebenfalls erneuert.
Herstellung und Einbau von 3 nebeneinander liegenden Stahlüberbauten, Stützweite je ca. 12,50m, Gesamtbreite der Eisenbahnüberführung ca. 19,21 m, Stahlgewicht ca. 200 t. Herstellung Stahlbetonbrückenwiderlager unter halbseitiger Straßensperrung, Lichte Höhe im Bereich der Straße ca. ≥ 4,55 m, Stahlbeton ca. 700 m³. Herstellung Hilfsbrückengründung, Einbau von 3 Hilfsbrücken und zugehörige Oberbauleistungen, Baugrubenverbau teilweise rückverankert ca. 400 m². Abbruch-, Rückbau- und Entsorgungsleistungen.
Herstellung und Einbau von 3 nebeneinander liegenden Stahlüberbauten, Stützweite je ca. 12,50m, Gesamtbreite der Eisenbahnüberführung ca. 19,21 m, Stahlgewicht ca. 200 t. Herstellung Stahlbetonbrückenwiderlager unter halbseitiger Straßensperrung, Lichte Höhe im Bereich der Straße ca. ≥ 4,55 m, Stahlbeton ca. 700 m³. Herstellung Hilfsbrückengründung, Einbau von 3 Hilfsbrücken und zugehörige Oberbauleistungen, Baugrubenverbau teilweise rückverankert ca. 400 m². Abbruch-, Rückbau- und Entsorgungsleistungen.
Herstellung und Einbau von 3 nebeneinander liegenden Stahlüberbauten, Stützweite je ca. 12,50m, Gesamtbreite der Eisenbahnüberführung ca. 19,21 m, Stahlgewicht ca. 200 t. Herstellung Stahlbetonbrückenwiderlager unter halbseitiger Straßensperrung, Lichte Höhe im Bereich der Straße ca. ≥ 4,55 m, Stahlbeton ca. 700 m³. Herstellung Hilfsbrückengründung, Einbau von 3 Hilfsbrücken und zugehörige Oberbauleistungen, Baugrubenverbau teilweise rückverankert ca. 400 m². Abbruch-, Rückbau- und Entsorgungsleistungen.
Quelle: OJS 2021/S 107-282834 (2021-05-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die EÜ Desenbergstraße befindet sich im Bahnhof (Bf) Warburg und dient der Überführung der Strecken 2550 und 2970 über die L552 in der Ortslage der Stadt Warburg.
Im Rahmen des Projektes ist geplant, dass die bestehenden 3 nördlichen Stahlüberbauten inklusive ihrer Widerlager durch einen Rückbau mit anschließendem Neubau an gleicher Stelle unter Einsatz von Hilfsbrücken erneuert werden. Ein südlich von den Stahlüberbauten liegender vierter Stahlbetonüberbau und das südostlich neben der EU befindliche Werkstatt- und Lagergebäude sollen im Rahmen der Baumaßnahme zurückgebaut werden. Die an die Widerlager angrenzenden Stützwände werden im Zuge der Maßnahme ebenfalls erneuert.
— Herstellung und Einbau von 3 nebeneinander liegenden Stahlüberbauten,
—— Stützweite je ca. 12,50 m,
—— Gesamtbreite der Eisenbahnüberführung ca. 19,21 m,
—— Stahlgewicht ca. 200 t.
— Herstellung Stahlbetonbrückenwiderlager unter halbseitiger Straßensperrung, Lichte Höhe im Bereich der Straße ca. ≥ 4,55 m, Stahlbeton ca. 700 m
— Herstellung Hilfsbrückengründung,
— Einbau von 3 Hilfsbrücken und zugehörige Oberbauleistungen,
— Baugrubenverbau teilweise rückverankert ca. 400 m
— Abbruch-, Rückbau- und Entsorgungsleistungen.
Die EÜ Desenbergstraße befindet sich im Bahnhof (Bf) Warburg und dient der Überführung der Strecken 2550 und 2970 über die L552 in der Ortslage der Stadt Warburg.
Im Rahmen des Projektes ist geplant, dass die bestehenden 3 nördlichen Stahlüberbauten inklusive ihrer Widerlager durch einen Rückbau mit anschließendem Neubau an gleicher Stelle unter Einsatz von Hilfsbrücken erneuert werden. Ein südlich von den Stahlüberbauten liegender vierter Stahlbetonüberbau und das südostlich neben der EU befindliche Werkstatt- und Lagergebäude sollen im Rahmen der Baumaßnahme zurückgebaut werden. Die an die Widerlager angrenzenden Stützwände werden im Zuge der Maßnahme ebenfalls erneuert.
— Herstellung und Einbau von 3 nebeneinander liegenden Stahlüberbauten,
—— Stützweite je ca. 12,50 m,
—— Gesamtbreite der Eisenbahnüberführung ca. 19,21 m,
—— Stahlgewicht ca. 200 t.
— Herstellung Stahlbetonbrückenwiderlager unter halbseitiger Straßensperrung, Lichte Höhe im Bereich der Straße ca. ≥ 4,55 m, Stahlbeton ca. 700 m
— Herstellung Hilfsbrückengründung,
— Einbau von 3 Hilfsbrücken und zugehörige Oberbauleistungen,
— Baugrubenverbau teilweise rückverankert ca. 400 m
— Abbruch-, Rückbau- und Entsorgungsleistungen.
Gesamtwert des Auftrags: 5175906.75 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering & Consulting GmbH, Torgauer Straße 12-15, 10829 Berlin
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering & Consulting GmbH, Torgauer Straße 12-15, 10829 Berlin
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Herstellung und Einbau von 3 nebeneinander liegenden Stahlüberbauten,
—— Stützweite je ca. 12,50 m,
—— Gesamtbreite der Eisenbahnüberführung ca. 19,21 m,
—— Stahlgewicht ca. 200 t.
— Herstellung Stahlbetonbrückenwiderlager unter halbseitiger Straßensperrung, Lichte Höhe im Bereich der Straße ca. ≥ 4,55 m, Stahlbeton ca. 700 m
— Herstellung Hilfsbrückengründung,
— Einbau von 3 Hilfsbrücken und zugehörige Oberbauleistungen,
— Baugrubenverbau teilweise rückverankert ca. 400 m
— Abbruch-, Rückbau- und Entsorgungsleistungen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-13 📅
Name: Bietergemeinschaft Heinrich Rohde — Beck Bau
Postanschrift: Jahnstraße 18
Postort: Korbach
Postleitzahl: 34497
Land: Deutschland 🇩🇪 Waldeck-Frankenberg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 5175906.75 EUR 💰
Referenz Zusätzliche Informationen
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2021/S 141-376137 (2021-07-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5175906.75 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering & Consulting GmbH, Torgauer Straße 12-15, 10829 Berlin
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering & Consulting GmbH, Torgauer Straße 12-15, 10829 Berlin
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Projektes ist geplant, dass die bestehenden drei nördlichen Stahlüberbauten inklusive ihrer Widerlager durch einen Rückbau mit anschließendem Neubau an gleicher Stelle unter Einsatz von Hilfsbrücken erneuert werden. Ein südlich von den Stahlüberbauten liegender vierter Stahlbetonüberbau und das südostlich neben der EU befindliche Werkstatt- und Lagergebäude sollen im Rahmen der Baumaßnahme zurückgebaut werden. Die an die Widerlager angrenzenden Stützwände werden im Zuge der Maßnahme ebenfalls erneuert.
Im Rahmen des Projektes ist geplant, dass die bestehenden drei nördlichen Stahlüberbauten inklusive ihrer Widerlager durch einen Rückbau mit anschließendem Neubau an gleicher Stelle unter Einsatz von Hilfsbrücken erneuert werden. Ein südlich von den Stahlüberbauten liegender vierter Stahlbetonüberbau und das südostlich neben der EU befindliche Werkstatt- und Lagergebäude sollen im Rahmen der Baumaßnahme zurückgebaut werden. Die an die Widerlager angrenzenden Stützwände werden im Zuge der Maßnahme ebenfalls erneuert.
Herstellung und Einbau von drei nebeneinander liegenden Stahlüberbauten, Stützweite je ca. 12,50m, Gesamtbreite der Eisenbahnüberführung ca. 19,21m, Stahlgewicht ca. 200t. Herstellung Stahlbetonbrückenwiderlager unter halbseitiger Straßensperrung, Lichte Höhe im Bereich der Straße ca. ≥ 4,55m, Stahlbeton ca. 700m3. Herstellung Hilfsbrückengründung, Einbau von drei Hilfsbrücken und zugehörige Oberbauleistungen, Baugrubenverbau teilweise rückverankert ca. 400m2. Abbruch-, Rückbau- und Entsorgungsleistungen.
Herstellung und Einbau von drei nebeneinander liegenden Stahlüberbauten, Stützweite je ca. 12,50m, Gesamtbreite der Eisenbahnüberführung ca. 19,21m, Stahlgewicht ca. 200t. Herstellung Stahlbetonbrückenwiderlager unter halbseitiger Straßensperrung, Lichte Höhe im Bereich der Straße ca. ≥ 4,55m, Stahlbeton ca. 700m3. Herstellung Hilfsbrückengründung, Einbau von drei Hilfsbrücken und zugehörige Oberbauleistungen, Baugrubenverbau teilweise rückverankert ca. 400m2. Abbruch-, Rückbau- und Entsorgungsleistungen.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Dirk Schütz
Referenz Zusätzliche Informationen
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5175906.75 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5175906.75 EUR 💰
Auftragsvergabe
Name: Bietergemeinschaft Heinrich Rohde - Beck Bau
Quelle: OJS 2022/S 159-452190 (2022-08-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5175906.75 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5175906.75 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5175906.75 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5175906.75 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-04-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5175906.75 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-06-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5175906.75 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5175906.75 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5175906.75 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5175906.75 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5175906.75 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5175906.75 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5175906.75 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5175906.75 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5175906.75 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5175906.75 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5175906.75 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5175906.75 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5175906.75 EUR 💰
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erneuerung EÜ Desenbergstraße im Bahnhof Warburg
Referenznummer: 20FEI47299
Kurze Beschreibung:
Die EÜ Desenbergstraße befindet sich im Bahnhof (Bf) Warburg und dient der Überführung der Strecken 2550 und 2970 über die L552 in der Ortslage der Stadt Warburg.
Im Rahmen des Projektes ist geplant, dass die bestehenden drei nördlichen Stahlüberbauten inklusive ihrer Widerlager durch einen Rückbau mit anschließendem Neubau an gleicher Stelle unter Einsatz von Hilfsbrücken erneuert werden. Ein südlich von den Stahlüberbauten liegender vierter Stahlbetonüberbau und das südostlich neben der EU befindliche Werkstatt- und Lagergebäude sollen im Rahmen der Baumaßnahme zurückgebaut werden. Die an die Widerlager angrenzenden Stützwände werden im Zuge der Maßnahme ebenfalls erneuert.
Herstellung und Einbau von drei nebeneinander liegenden Stahlüberbauten, Stützweite je ca. 12,50m, Gesamtbreite der Eisenbahnüberführung ca. 19,21m, Stahlgewicht ca. 200t. Herstellung Stahlbetonbrückenwiderlager unter halbseitiger Straßensperrung, Lichte Höhe im Bereich der Straße ca. ≥ 4,55m, Stahlbeton ca. 700m3. Herstellung Hilfsbrückengründung, Einbau von drei Hilfsbrücken und zugehörige Oberbauleistungen, Baugrubenverbau teilweise rückverankert ca. 400m2. Abbruch-, Rückbau- und Entsorgungsleistungen.
Die EÜ Desenbergstraße befindet sich im Bahnhof (Bf) Warburg und dient der Überführung der Strecken 2550 und 2970 über die L552 in der Ortslage der Stadt Warburg.
Im Rahmen des Projektes ist geplant, dass die bestehenden drei nördlichen Stahlüberbauten inklusive ihrer Widerlager durch einen Rückbau mit anschließendem Neubau an gleicher Stelle unter Einsatz von Hilfsbrücken erneuert werden. Ein südlich von den Stahlüberbauten liegender vierter Stahlbetonüberbau und das südostlich neben der EU befindliche Werkstatt- und Lagergebäude sollen im Rahmen der Baumaßnahme zurückgebaut werden. Die an die Widerlager angrenzenden Stützwände werden im Zuge der Maßnahme ebenfalls erneuert.
Herstellung und Einbau von drei nebeneinander liegenden Stahlüberbauten, Stützweite je ca. 12,50m, Gesamtbreite der Eisenbahnüberführung ca. 19,21m, Stahlgewicht ca. 200t. Herstellung Stahlbetonbrückenwiderlager unter halbseitiger Straßensperrung, Lichte Höhe im Bereich der Straße ca. ≥ 4,55m, Stahlbeton ca. 700m3. Herstellung Hilfsbrückengründung, Einbau von drei Hilfsbrücken und zugehörige Oberbauleistungen, Baugrubenverbau teilweise rückverankert ca. 400m2. Abbruch-, Rückbau- und Entsorgungsleistungen.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Eisenbahnbrücken📦 Beschreibung
Interne Kennung: 611efd0e-3bb8-440d-8da1-40d0eacd5d0b Dauer
Datum des Beginns: 2021-09-20 📅
Datum des Endes: 2024-10-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Höxter
🏙️
Postleitzahl: 34414
Stadt: Warburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Heinrich Rohde, Tief-und Straßenbau - Gesellschaft mit beschränkter Haftu
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-13 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2021735242-0
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Heinrich Rohde, Tief-und Straßenbau - Gesellschaft mit beschränkter Haftu
Nationale Registrierungsnummer: c34c89ea-ab21-4d02-a00f-a1bbb4c583ea
Postanschrift: Jahnstraße 18
Postleitzahl: 34497
Postort: Korbach
Region: Waldeck-Frankenberg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 563156030📞
Fax: +49 5631560331 📠
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-13+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
20FEI47299_92302640_MKA024: Lückenschluss Stützwand NO
Hauptgrund für die Änderung: other
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen u d VRAO und Prüfanforderungen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen.
Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen u d VRAO und Prüfanforderungen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen.
Quelle: OJS 2023/S 242-761595 (2023-12-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-03) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-03+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
20FEI47299_92302640_MKA025: Gewerk Straßenbau Böschungsanpassung
Hauptgrund für die Änderung: other
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen/VRAO etc.).
Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen
Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen/VRAO etc.).
Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen
Quelle: OJS 2024/S 003-005209 (2024-01-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-03) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
20FEI47299_92302640_MKA027: Abdeckbleche für Stahlüberbauten (Stege)
Hauptgrund für die Änderung: other
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen/VRAO etc.).
Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen
Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen/VRAO etc.).
Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen
Quelle: OJS 2024/S 003-005489 (2024-01-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-29) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-29+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
20FEI47299_92302640_MKA26: Baustelleneinrichtung Container LST
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen/VRAO etc.). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen
Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen/VRAO etc.). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen
Quelle: OJS 2024/S 021-061091 (2024-01-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-04) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-04+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
20FEI47299_92302640_MKA28: zusätzliche Leistungen Gleisbau
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen/VRAO etc.). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen
Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen/VRAO etc.). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen
Quelle: OJS 2024/S 047-138304 (2024-03-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-16+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen/VRAO etc.).
Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen
Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen/VRAO etc.).
Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: 20FEI47299_92302640_MKA29: zus. Leistungen Straßenbau und Entwässerung
Quelle: OJS 2024/S 076-226609 (2024-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-02) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-02+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bis zur IBN. Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen
Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bis zur IBN. Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: 20FEI47299_92302640_MKA30: Rückführung der Bestandsunterlagen an DB Avani
Quelle: OJS 2024/S 128-396454 (2024-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-23) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
Verfahren Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-23+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung Ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen etc.). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten Im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen.
Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung Ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen etc.). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten Im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: 20FEI47299_92302640_MKA31: Gewerk Gleisbau
Quelle: OJS 2024/S 143-443286 (2024-07-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-18) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-18+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen.
Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: 20FEI47299_92302640_MKA32: Gewerk Gleisbau
Quelle: OJS 2024/S 183-564371 (2024-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-14) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-14+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen etc.). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen.
Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen etc.). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
20FEI47299_92302640_MKA33: Mehrkostenanzeige 33: zus. Leistungen im Gewerk Straßenbau, Entwässerung, Allgmeines
Quelle: OJS 2024/S 201-623241 (2024-10-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-15+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
34:
Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen etc.). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen.
34:
Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen etc.). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: Mehrkostenanzeige 34: Versorgungsleitung
Quelle: OJS 2025/S 094-318091 (2025-05-15)