Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Werden Angebote auf mehrere Lose abgegeben, so kann der Zuschlag nur dann auf mehrere Lose erteilt werden, wenn die geforderten Mindestanforderungen hinsichtlich der Mitarbeiter für die aufgeführten Tätigkeitsfelder (davon ausgenommen Mindestanforderung an Projektleiter und Bauleiter), Referenzen und des Mindestumsatzes kumulativ nachgewiesen werden (vgl. Ziffer 7.3. der Vergabeunterlage). Dies ist erforderlich, da die geforderten Leistungen gleichzeitig erbracht werden müssen und daher die Leistungsfähigkeit für das entsprechend größere Auftragsvolumen vorliegen muss (s. auch Ziff. III.1.2 und III.1.3. der Auftragsbekanntmachung).
-Mit dem Angebot sind zusätzlich von dem Bieter einzureichen:
a) Vorlage einer Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Anlage 3); alternativ Nachweis der
Präqualifikation mit Präqualifizierungsnummer
b) Vorlage der Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Anlage 7)
c) Vorlage der Erklärung zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen (Anlage 6)
d) Vorlage der Erklärung zu den Zuwendungsvoraussetzungen des Landes Schleswig-Holstein (Anlage 6a)
e) Hinweisblatt COVID-19-Pandemie (Anlage 10)
f) Leistungsverzeichnisse mit den Preisen und Fabrikaten als PDF und GAEB (Anlagen 20, 20a, 20b, 29, 29a, 29b)
g) Angaben gemäß Ziff. 9.1 der Vergabeunterlage zu Bautrupps, Sprachkenntnissen, Bauzeitenplan, Datenblätter, Bauleiter, Projektleiter
f) Angebotsschreiben (Anlage 15)
- Bei der Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bei Vorliegen von Bietergemeinschaften ist die "Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft" (Anlage 12) losweise abzugeben. Alle beteiligten Unternehmen (Mitglieder einer Bietergemeinschaft) haben die "Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt" (Anlage 7) sowie die Erklärungen zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen Bund und Land (Anlage 6 und 6a) einzureichen und den Nachweis der Präqualifizierung zu erbringen oder die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen abzugeben (Anlage 3).
- Bei der Inanspruchnahme von Nachunternehmern sind die beteiligten Unternehmen sowie die hierfür vorgesehenen Leistungen bzw. Kapazitäten in dem Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Anlage 11) bei losweiser Einreichung zu benennen. Es ist das Formblatt 235 "Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an
Nachunternehmer" (Anlage 13) losweise durch den Bieter einzureichen.
-Für den Fall des Nachunternehmereinsatzes hat auch der herangezogene Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen entweder den Nachweis der Präqualifizierung zu erbringen oder die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Anlage 3) auf gesondertes Verlangen einzureichen.
-Der Nachunternehmer hat auf gesondertes Verlangen die eigene Verpflichtungserklärung losweise abzugeben (Anlage 14).
-Für den Fall der Eignungsleihe haben der/ die Bieter und der zur Eignungsleihe herangezogene Nachunternehmer bei Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
auf gesondertes Verlangen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe losweise einzureichen (s. Anlage 14)
Für den erforderlichen Inhalt des Angebotes, insbesondere die einzureichenden Nachweise, Erklärungen und Anlagen, wird auch auf die Ziff. 6, 8 und 9.1. der Vergabeunterlage, das Formblatt 211 (Anlage 16) und die Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen in dem Formblatt 212 (Anlage 4) verwiesen.