Bedingungen für die Vertragserfüllung
Amtssprache der gesamten Ausschreibung ist Deutsch.
Sofern die Amtssprache des Auftragnehmers nicht Deutsch ist, so sind alle Besprechungen und Protokolle durch einen Diplomdolmetscher persönlich zu begleiten und zu übersetzen. Alle geforderten Zertifikate und vollständigen Prüfprotokolle, welche aus den hier aufgeführten Normen oder der nachfolgenden Leistungsbeschreibung hervorgehen, müssen jederzeit auf Verlangen in der Amtssprache dieser Ausschreibung vorgelegt werden.
Die Ausschreibung erfolgt in einem Los.
Sofern nicht anders benannt, gilt die "Anzahl" eins pro Fahrzeug.
Es wird der Auf- und Ausbau eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 nach zurzeit gültigen DIN 14530-27 auf das beschriebene Fahrgestell unter Berücksichtigung der unten aufgeführten, gegebenenfalls abweichenden Forderungen, ausgeschrieben.
Nachweisforderungen in der jeweils gültigen Fassung:
DIN 14530-27 sowie alle dazugehörigen normativen Verweisungen (Abschnitt 2 der DIN) Alle Ein- und Umbauten müssen die Richtlinien des Fahrgestellherstellers und der jeweiligen Zulieferer erfüllen. Alle geforderten Zertifikate und vollständigen Prüfprotokolle nebst Anlagen, welche aus den hier aufgeführten Normen oder der nachfolgenden Leistungsbeschreibung hervorgehen, müssen vollumfänglich und beglaubigt in der Amtssprache der Ausschreibung jederzeit auf Anforderung vorgelegt werden können. Können die Zertifikate und Protokolle nicht vorgelegt werden, besteht das einseitige Recht der Auftraggeberin ohne weiteren Grund von Auftrag -unter Anspruch auf Schadensersatz- zurückzutreten. Beigefügte Anlagen sind fortlaufend zu nummerieren und den Positionen in der Leistungsbeschreibung zuzuordnen.
Optionen, die der Teil dieser Ausschreibung in den Positionen enthält, sind nicht in den wertungsrelevanten Gesamtpreis einzurechnen. Jedoch sind die Optionen durch den Auftragnehmer anzubieten. Achtung: Mit "Optionen" sind hierbei die optionalen technischen Eigenschaften in der Leistungsbeschreibung gemeint,
Die Fahrzeuge werden nur dann übernommen, wenn TÜV/DEKRA die Zulassungsfähigkeit für den öffentlichen Straßenverkehr bescheinigt haben.
Sofern die Beschreibung den Zusatz "oder gleichwertig" enthält, handelt es sich lediglich um ein Richt-/Leitfabrikat. Alle Beschriftungen von Schaltern, Tastern, Lagerungen, Fächern etc. müssen als gefräste Schilder (Kunststoff oder Edelstahl) ausgeführt werden. P-Touch oder ähnliche Beschriftungen sind unzulässig
Referenzliste
Dem Angebot ist eine Referenzliste zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzung beizufügen. In der Referenzliste sind alle ausgelieferten Fahrzeuge des Typs LF10/LF20 sowie HLF10/HLF20 im Zeitraum 10/2018 bis 10/2021 in den deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz, Luxemburg) mit Fahrzeugtyp, Menge, Fahrzeugempfänger beizufügen.
Die Anlage ist als "Referenzen" zu kennzeichnen.
Zulassungskriterium mind. 30 Auslieferungen in benanntem Zeitraum.