Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen sämtliche Leistungen, die zur Erstellung der betriebsfähigen Anlage und zur Erfüllung der behördlichen Auflagen erforderlich sind.
Ausgenommen davon sind die bauseitigen Leistungen.
Für die Errichtung der Aufzugsanlagen sind folgende Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten:
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie EN81-1;
Landesbauordnung;
VDE- sowie DIN-Bestimmungen für Materialien, Konstruktion und Geräte;
Ausführung der elektrischen Ausrüstung in allen Teilen nach den Forderungen der EN12015/12016 Schallschutz im Hochbau, VDI 2566 und DIN4109; Unfallverhütungsvorschriften;
Wasserhaushaltsgesetz, Entwurf, Herstellung, Montage und Endabnahme der Aufzugsanlagen entsprechend Aufzugsrichtlinie.