Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV (Referenzen/Erfahrungen in der politischen Bildung):
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
— Wert des Auftrages,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannte Referenz:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Angebotsfrist).
— Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die die Erbringung von Dienstleistungen beinhalten, die sämtliche der folgenden Merkmale aufweisen:
—— Der Auftragswert muss bei mindestens 15 000 EUR netto liegen. Sollten die Referenzleistungen unentgeltlich erbracht worden sein, so ist ein vergleichbarer Umfang durch eine Angabe von mind. 40 geleisteten Personentagen nachzuweisen.
—— Die Dienstleistung muss dem Bereich der politischen Bildung zuzuordnen sein, d. h. die Dienstleistung verfolgte das Ziel das Verständnis für politische Sachverhalte und das demokratische Bewusstsein zu fördern.
—— Die von der Referenz umfassten inhaltlichen/redaktionellen Dienstleistungen müssen von der Auftragnehmerin erbracht worden sein; eine rein technische Umsetzung der inhaltlichen Arbeiten Dritter ist nicht ausreichend.
Für die Referenzen ist die Vorlage „Vordruck Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100 000 EUR oder zwischen 100 000 und 200 000 EUR). Beim Auftragswert oder bei der Marge sind die Nettowerte anzugeben.