Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erstellung einer Individualsoftware auf der Grundlage eines Werkvertrages für die Erstellung einer OER Lernplattform für Musik. Kern des Projekts OER Lernplattform für Musik ist die Entwicklung einer digitalen Lernplattform unter offener Lizenz (MIT) für die kollaborative Zusammenarbeit von Lehrenden und Lernenden an hochwertigen Materialien zum Musiklernen. Diese Lernplattform soll ganz speziell auf die Bedürfnisse des Musiklernens zugeschnitten sein. Die funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen sind detailliert in dem Lastenheft sowie dem EVB-IT Erstellungsvertrag beschrieben. Das Projekt wird mit Fördermitteln der Stiftung Innovation in der Hochschullehre („SIH“) finanziert (FBM2020-EA-520-02720).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von Unterrichtssoftware
Referenznummer: 2021-01
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erstellung einer Individualsoftware auf der Grundlage eines Werkvertrages für die Erstellung einer OER Lernplattform für Musik. Kern des Projekts OER Lernplattform für Musik ist die Entwicklung einer digitalen Lernplattform unter offener Lizenz (MIT) für die kollaborative Zusammenarbeit von Lehrenden und Lernenden an hochwertigen Materialien zum Musiklernen. Diese Lernplattform soll ganz speziell auf die Bedürfnisse des Musiklernens zugeschnitten sein. Die funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen sind detailliert in dem Lastenheft sowie dem EVB-IT Erstellungsvertrag beschrieben. Das Projekt wird mit Fördermitteln der Stiftung Innovation in der Hochschullehre („SIH“) finanziert (FBM2020-EA-520-02720).
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erstellung einer Individualsoftware auf der Grundlage eines Werkvertrages für die Erstellung einer OER Lernplattform für Musik. Kern des Projekts OER Lernplattform für Musik ist die Entwicklung einer digitalen Lernplattform unter offener Lizenz (MIT) für die kollaborative Zusammenarbeit von Lehrenden und Lernenden an hochwertigen Materialien zum Musiklernen. Diese Lernplattform soll ganz speziell auf die Bedürfnisse des Musiklernens zugeschnitten sein. Die funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen sind detailliert in dem Lastenheft sowie dem EVB-IT Erstellungsvertrag beschrieben. Das Projekt wird mit Fördermitteln der Stiftung Innovation in der Hochschullehre („SIH“) finanziert (FBM2020-EA-520-02720).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von Unterrichtssoftware📦
Zusätzlicher CPV-Code: Softwareprogrammierung und -beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-27 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-30 📅
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 146-387611
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
Vor Angebotsabgabe (möglichst unmittelbar nach dem Download der veröffentlichten Vergabeunterlagen) ist von den Bietern die Vertraulichkeitserklärung einzureichen, damit die Fördermittelunterlagen (Dokumente 15 bis 20 aus den Vergabeunterlagen), die Vertragsbestandteil werden sollen, übersandt werden können.
Vor Angebotsabgabe (möglichst unmittelbar nach dem Download der veröffentlichten Vergabeunterlagen) ist von den Bietern die Vertraulichkeitserklärung einzureichen, damit die Fördermittelunterlagen (Dokumente 15 bis 20 aus den Vergabeunterlagen), die Vertragsbestandteil werden sollen, übersandt werden können.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 520 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 520 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Vor Angebotsabgabe (möglichst unmittelbar nach dem Download der veröffentlichten Vergabeunterlagen) ist von den Bietern die Vertraulichkeitserklärung einzureichen, damit die Fördermittelunterlagen (Dokumente 15 bis 20 aus den Vergabeunterlagen), die Vertragsbestandteil werden sollen, übersandt werden können.
Vor Angebotsabgabe (möglichst unmittelbar nach dem Download der veröffentlichten Vergabeunterlagen) ist von den Bietern die Vertraulichkeitserklärung einzureichen, damit die Fördermittelunterlagen (Dokumente 15 bis 20 aus den Vergabeunterlagen), die Vertragsbestandteil werden sollen, übersandt werden können.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— L 124 Eigenerklärungen zur Eignung (sofern nicht präqualifiziert)
— L 234 Erklärung Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (sofern gebildet),
— L 235 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (sofern eingesetzt),
— L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (sofern Eignungsleihe vorliegt).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer angemessenen Haftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt und sich auch auf die hier gegenständlichen Aufgaben bezieht.
Mindeststandards:
Die Versicherungsdeckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben; wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen.
Die Versicherungsdeckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben; wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bieters (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bieter hauptsächlich tätig ist etc.; Eigenerklärung),
— Nachweis einer einschlägigen technischen Qualifikation: Softwareingenieur mit Schwerpunkt in der React-Programmierung oder gleichwertig,
— Nachweis über ein abgeschlossenes Musiktheoriestudium und / oder Lehramtsstudium Musik,
— Liste mit Referenzen,
— Sprachkenntnisse: Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift fließend sowie Verständnis der musikspezifischen Fachterminologie zur adäquaten Umsetzung der Features (Beifügung des Formulars zur Beherrschung von Sprachen).
Mindeststandards:
Mindestanforderungen an die Referenzen:
— Nachweis von mindestens 1 Referenzprojekt über Leistungen, die inhaltlich vergleichbar mit diesem Projekt sind. Das Referenzprojekt ist dann in seiner Art vergleichbar, wenn es Erfahrungen in der Entwicklung von Musiksoftware nachweist, ebenso wie die Programmierung unter Open-Source-Lizenz des MIT.
— Nachweis von mindestens 1 Referenzprojekt über Leistungen, die inhaltlich vergleichbar mit diesem Projekt sind. Das Referenzprojekt ist dann in seiner Art vergleichbar, wenn es Erfahrungen in der Entwicklung von Musiksoftware nachweist, ebenso wie die Programmierung unter Open-Source-Lizenz des MIT.
— Es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen.
— Der Nachweis über ein Open-Source-Projekt erfolgt über eine kurze Beschreibung sowie über einen Link zu einem offen einsehbaren Repository.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus dem Lastenheft und aus dem EVB-IT Erstellungsvertrag nebste den jeweiligen Anlagen (einschließlich der Fördermittelbedingungen).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:05
Ort des Eröffnungstermins: Elektronisch durch beauftragte Rechtsanwälte.
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung ist nicht öffentlich.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Umsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführungen zu Reaktionszeiten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Preis (Gewichtung): 25 %
Der Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch die Vergabestelle. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der Auftraggeber ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Der Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch die Vergabestelle. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der Auftraggeber ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https:///regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsab-schluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Gel-tendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsab-schluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Gel-tendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2021/S 146-387611 (2021-07-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 475 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 8928903📞
Vor Angebotsabgabe (möglichst unmittelbar nach dem Download der veröffentlichten Vergabeunterlagen) war von den Bietern die Vertraulichkeitserklärung einzureichen, damit die Fördermittelunterlagen (Dokumente 15 bis 20 aus den Vergabeunterlagen), die Vertragsbestandteil werden sollen, übersandt werden konnten.
Vor Angebotsabgabe (möglichst unmittelbar nach dem Download der veröffentlichten Vergabeunterlagen) war von den Bietern die Vertraulichkeitserklärung einzureichen, damit die Fördermittelunterlagen (Dokumente 15 bis 20 aus den Vergabeunterlagen), die Vertragsbestandteil werden sollen, übersandt werden konnten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Vor Angebotsabgabe (möglichst unmittelbar nach dem Download der veröffentlichten Vergabeunterlagen) war von den Bietern die Vertraulichkeitserklärung einzureichen, damit die Fördermittelunterlagen (Dokumente 15 bis 20 aus den Vergabeunterlagen), die Vertragsbestandteil werden sollen, übersandt werden konnten.
Vor Angebotsabgabe (möglichst unmittelbar nach dem Download der veröffentlichten Vergabeunterlagen) war von den Bietern die Vertraulichkeitserklärung einzureichen, damit die Fördermittelunterlagen (Dokumente 15 bis 20 aus den Vergabeunterlagen), die Vertragsbestandteil werden sollen, übersandt werden konnten.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-15 📅
Name: Bietergemeinschaft Andreas Helmberger, Adriana Luchian, Laurentiu Ilici
Postanschrift: c/o Andreas Helmberger, Barlachstraße 10
Postort: München
Postleitzahl: 80804
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 15128985234📞
E-Mail: kontakt@andreas-helmberger.de📧
Land: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Adriana Luchian
Postanschrift: Hirschgartenallee 26a
Postleitzahl: 80639
Name: Laurentiu Ilici
Postanschrift: Konradinstraße 12
Postleitzahl: 81543
Gesamtwert des Auftrags: 475 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.