Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Schulgebäude📦
Zusätzlicher CPV-Code: Erdbewegungsarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Landkreis Rostock
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-03-26 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-31 📅
Datum des Beginns: 2021-06-14 📅
Datum des Endes: 2022-10-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 063-158768
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
Die Bekanntmachung bezieht sich ausschließlich auf das Los Erdarbeiten – Kanalbau und Oberflächen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kanalbau:
— 175 m Regenwasserkanal DN 200,
— 120 m Fallrohr-/Ablaufleitungen DN 150,
— 75 m Schmutzwasserkanal DN 200,
— 40 m Hausanschlussleitungen DN 150,
— 3 St. Schmutzwasserschächte DN 1000,
— 4 St. Revisionsschächte DN 400 Leitungen,
— 130 m Bauwerksdränage,
— 60 m Trinkwasserleitung DN 75,
— 1 St. Wasserzählerschacht DN 1000.
Beleuchtung:
— 250 m Kabelverlegung,
— 14 St. Leuchten,
— 4 m Masthöhe,
— 1 St. Leuchten,
— 6 m Masthöhe Oberflächen einschl. Unterbau,
— 500 m
— 1 300 m
— 200 m
— 760 m Borde (RB, TB),
— 130 m Borde (Rabo),
— 135 m Entwässerungsrinne zweizeilig.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Beginn des Auftrages ist abhängig von dem Lauf des Vergabeverfahrens. Sollten Unstimmigkeiten auftreten, die zu einer Verzögerung der Auftragserteilung führen, wird die Vertragsdauer entsprechend angepasst.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE-Nr.: STES-16-0014
Zusätzliche Informationen:
Die Bekanntmachung bezieht sich ausschließlich auf das Los Erdarbeiten – Kanalbau und Oberflächen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Güstrow
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124),
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. § 6e EU VOB/A, §§ 123, 124 GWB (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124).
Die Auftraggeberin akzeptiert als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 6b EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A). Präqualifizierten Bietern ist es gestattet, sich unter Angabe der PQ_Nummer auf ihre Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis zu berufen (Angabe im Angebotsschreiben (Formblatt 213) notwendig.)
Die Auftraggeberin akzeptiert als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 6b EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A). Präqualifizierten Bietern ist es gestattet, sich unter Angabe der PQ_Nummer auf ihre Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis zu berufen (Angabe im Angebotsschreiben (Formblatt 213) notwendig.)
Nicht präqualifizierte Bieter reichen zum Nachweis der Eignung das Formblatt 124 ein.
Kommt ein Bieter in die engere Wahl, wird er durch die Vergabestelle gesondert zum Einreichen entsprechender Nachweise aufgefordert.
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 6d EU VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 6d EU VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124) . Die Auftraggeberin akzeptiert als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 6b EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A). Präqualifizierten Bietern ist es gestattet, sich unter Angabe der PQ_Nummer auf ihre Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis zu berufen (Angabe im Angebotsschreiben (Formblatt 213) notwendig.). Nicht präqualifizierte Bieter reichen zum Nachweis der Eignung das Formblatt 124 ein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124) . Die Auftraggeberin akzeptiert als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 6b EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A). Präqualifizierten Bietern ist es gestattet, sich unter Angabe der PQ_Nummer auf ihre Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis zu berufen (Angabe im Angebotsschreiben (Formblatt 213) notwendig.). Nicht präqualifizierte Bieter reichen zum Nachweis der Eignung das Formblatt 124 ein.
Kommt ein Bieter in die engere Wahl, wird er durch die Vergabestelle gesondert zum Einreichen entsprechender Nachweise aufgefordert. Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 6d EU VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kommt ein Bieter in die engere Wahl, wird er durch die Vergabestelle gesondert zum Einreichen entsprechender Nachweise aufgefordert. Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 6d EU VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis der beruflichen Eignung nach § 6a EU Nr. 3 Buchst. a VOB/A – 3 vergleichbare Referenzen in den letzten 5 Kalenderjahren (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124) Anmerkung: Bei Bietergemeinschaften ist diese Angabe für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.
1. Nachweis der beruflichen Eignung nach § 6a EU Nr. 3 Buchst. a VOB/A – 3 vergleichbare Referenzen in den letzten 5 Kalenderjahren (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124) Anmerkung: Bei Bietergemeinschaften ist diese Angabe für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124).
Die Auftraggeberin akzeptiert als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 6b EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A). Präqualifizierten Bietern ist es gestattet, sich unter Angabe der PQ_Nummer auf ihre Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis zu berufen (Angabe im Angebotsschreiben (Formblatt 213) notwendig.) Nicht präqualifizierte Bieter reichen zum Nachweis der Eignung das Formblatt 124 ein.
Die Auftraggeberin akzeptiert als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 6b EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A). Präqualifizierten Bietern ist es gestattet, sich unter Angabe der PQ_Nummer auf ihre Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis zu berufen (Angabe im Angebotsschreiben (Formblatt 213) notwendig.) Nicht präqualifizierte Bieter reichen zum Nachweis der Eignung das Formblatt 124 ein.
Kommt ein Bieter in die engere Wahl, wird er durch die Vergabestelle gesondert zum Einreichen entsprechender Nachweise aufgefordert.
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 6d EU VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 6d EU VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Verpflichtungserklärungen zur Umsetzung der §§ 9, 10 Vergabegesetz M-V (Formblatt „Verpflichtungserklärungen §§ 9, 10 VgG M-V“). Das Formblatt ist unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert,dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert,dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 063-158768 (2021-03-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kanalbau:
— 175 m Regenwasserkanal DN 200,
— 120 m Fallrohr-/Ablaufleitungen DN 150,
— 75 m Schmutzwasserkanal DN 200,
— 40 m Hausanschlussleitungen DN 150,
— 3 St. Schmutzwasserschächte DN 1000,
— 4 St. Revisionsschächte DN 400 Leitungen,
— 130 m Bauwerksdränage,
— 60 m Trinkwasserleitung DN 75,
— 1 St. Wasserzählerschacht DN 1000.
Beleuchtung:
— 250 m Kabelverlegung,
— 14 St. Leuchten,
— 4 m Masthöhe,
— 1 St. Leuchten,
— 6 m Masthöhe Oberflächen einschl. Unterbau,
— 500 m
— 1 300 m
— 200 m
— 760 m Borde (RB, TB),
— 130 m Borde (Rabo),
— 135 m Entwässerungsrinne 2-zeilig.
Die Bekanntmachung bezieht sich ausschließlich auf das Los Erdarbeiten — Kanalbau und Oberflächen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: — 135 m Entwässerungsrinne 2-zeilig.
Zusätzliche Informationen:
Die Bekanntmachung bezieht sich ausschließlich auf das Los Erdarbeiten — Kanalbau und Oberflächen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-16 📅
Name: EST Eggebrecht Straßen und Tiefbau
Postort: Teterow
Postleitzahl: 17166
Land: Deutschland 🇩🇪 Landkreis Rostock
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 430950.55 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.