Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Evaluation der Förderbereiche der Kulturstiftung des Bundes
02/2021
Produkte/Dienstleistungen: Beratung in Sachen Evaluierung📦
Kurze Beschreibung: Evaluation der Förderbereiche der Kulturstiftung des Bundes.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung in Sachen Evaluierung📦
Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Evaluation der Förderbereiche der Kulturstiftung des Bundes. Gesucht werden bis zu drei externe Dienstleister*innen als Rahmenvereinbarungspartner*innen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Evaluation der Förderbereiche der Kulturstiftung des Bundes. Gesucht werden bis zu drei externe Dienstleister*innen als Rahmenvereinbarungspartner*innen, die die Auftraggeberin im Bereich Evaluation und Weiterentwicklung von Evaluationskonzepten beraten und verschiedene Evaluationsprojekte durchführen. Die Beauftragung der Dienstleister*innen und der einzelnen Leistungen erfolgen jeweils gesondert und projektbezogen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen unter Verwendung des vorgegebenen Vordrucks” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Umsatzangaben unter Verwendung des vorgegebenen Vordrucks
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Referenzangaben unter Verwendung des vorgegebenen Vordrucks
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 3
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-21
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-21
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1. Bietergemeinschaften: Es sind die vorgegebene Erklärung und für jedes Mitglied die Eignungsnachweise vorzulegen.
2. Nachunternehmer/Eignungsverleiher:...”
1. Bietergemeinschaften: Es sind die vorgegebene Erklärung und für jedes Mitglied die Eignungsnachweise vorzulegen.
2. Nachunternehmer/Eignungsverleiher: Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, und bezieht er sich überdies für den Nachweis seiner Eignung auf diese Unternehmen, muss er für den Nachunternehmer/Eignungsverleiher die vorgegebene Erklärung und Eignungsnachweise einreichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellam.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2021/S 100-264509 (2021-05-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postort: Halle
URL: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Kulturstiftung
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Evaluation Förderprojekte der Kulturstiftung des Bundes
Kurze Beschreibung:
“Evaluation der Förderbereiche der Kulturstiftung des Bundes. Gesucht werden bis zu drei externe Dienstleister*innen als Rahmenvereinbarungspartner*innen,...”
Kurze Beschreibung
Evaluation der Förderbereiche der Kulturstiftung des Bundes. Gesucht werden bis zu drei externe Dienstleister*innen als Rahmenvereinbarungspartner*innen, die die Auftraggeberin im Bereich Evaluation und Weiterentwicklung von Evaluationskonzepten beraten und verschiedene Evaluationsprojekte durchführen. Die Beauftragung der Dienstleister*innen und der einzelnen Leistungen erfolgen jeweils gesondert und projektbezogen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 100-264509
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Syspons GmbH, evalux UG, IMAP GmbH
Postort: Berlin, Berlin, Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 9 999 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 –GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 196-510778 (2021-10-05)