Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden 3 Bewerber anhand der nachfolgenden Kriterien (Maximal mögliche Punktzahl: 120 Punkte) ausgewählt, welche zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden:
1) Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen/maximal erreichbare Punktzahl: Gewichtung: 90 Punkte.
Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen im Hinblick auf erbrachte Leistungen im Bereich IT-Projekt-Management
5 Punkte für ein Smart-City Projekt gemäß folgender Definition:
Entsprechend Smart-City-Atlas aus den Bereichen Wirtschaft und Arbeit, Klima, Datenplattform, Energie & Umwelt, Gesellschaft, IT-Infrastruktur sowie Mobilität.
Für eine Kommune > 50 000 Einwohnern
Maximal 3 Projekte werden entsprechend gewertet; zur Wertbarkeit muss die Leistung mindestens zur Hälfte erbracht worden sein. Es sind alle Angaben gemäß Ziff. III.1.3) dieser Bekanntmachung zu machen.
5 Punkte für ein IT-Projektmanagement in Kooperation mit der Wissenschaft
Maximal 3 Projekte werden entsprechend gewertet; zur Wertbarkeit muss die Leistung mindestens zur Hälfte erbracht worden sein. Es sind alle Angaben gemäß Ziff. III.1.3) dieser Bekanntmachung zu machen.
5 Punkte für Multiprojektmanagement für Strategieentwicklung in der Kommunalverwaltung
Maximal 3 Projekte werden entsprechend gewertet; zur Wertbarkeit muss die Leistung mindestens zur Hälfte erbracht worden sein. Es sind alle Angaben gemäß Ziff. III.1.3) dieser Bekanntmachung zu machen.
5 Punkte für Referenzprojekt für Bürgerbeteiligung im Bereich Digitalisierung in der Kommunalverwaltung/Digitale Stadt
Maximal 3 Projekte werden entsprechend gewertet; zur Wertbarkeit muss die Leistung mindestens zur Hälfte erbracht worden sein. Es sind alle Angaben gemäß Ziff. III.1.3) dieser Bekanntmachung zu machen.
5 Punkte für Referenzprojekt für Open Government/Open Data im Bereich Digitalisierung in der Kommunalverwaltung/Digitale Stadt
Maximal 3 Projekte werden entsprechend gewertet; zur Wertbarkeit muss die Leistung mindestens zur Hälfte erbracht worden sein. Es sind alle Angaben gemäß Ziff. III.1.3) dieser Bekanntmachung zu machen.
5 Punkte für Referenzprojekt im Bereich Digitale Verwaltung/E-Government (Strategieentwicklung, Projektmanagement)
Maximal 3 Projekte werden entsprechend gewertet; zur Wertbarkeit muss die Leistung mindestens zur Hälfte erbracht worden sein. Es sind alle Angaben gemäß Ziff. III.1.3) dieser Bekanntmachung zu machen.
Die gemachten Angaben können durch den Auftraggeber beim Referenzauftraggeber überprüft werden. Wenn die Angaben aus Sicht des Auftraggebers nicht ausreichend sind, um die Punkteerteilung zu rechtfertigen, wird die Referenz mit null Punkten bewertet. Eine Nachfrage o. ä. erfolgt nicht.
2) Umsatzzahlen des Bewerbers / maximal erreichbare Punktzahl 30 Punkte
Aus den Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre wird ein Durchschnittswert ermittelt und wie folgt gewertet:
>= 2 500 000,00 EUR pro Geschäftsjahr = 30 Punkte, >= 1 500 000,00 EUR pro Geschäftsjahr = 15 Punkte, >= 800 000,00 EUR pro Geschäftsjahr = 5 Punkte.