Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
zu 1:
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss über eine hinreichende Anzahl an qualifizierten Beratern verfügen, welche je Seniorität die
Qualifikationsanforderung en der Leistungsbeschreibung erfüllen und in vergleichbaren Beratungsleistungen in der DACH-Region praktizieren, und zwar mindestens
- 5 Partner
- 5 Senior Manager
- 15 Manager
- 15 Senior Consultants
- 10 Consultants
(Qualifikationsanforderungen, vergleiche Ziffer 6 Leistungsbeschreibung)
zu 2:
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens sechs (6) abgeschlossene Referenzprojekte in vergleichbaren
Beratungsleistungen verfügen.
Um vergleichbar und damit wertbar zu sein, müssen alle Referenzen,
- in bzw. nach 2019 abgeschlossen sein; spätester Abschlusszeitpunkt: Ende der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge,
- vergleichbare Beratungsleistungen umfassen (s. Kapitel 1 Leistungsgegenstand der Leistungsbeschreibung) und aus der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz) stammen und
- ein Auftragsvolumen von mindestens 100 Beratertagen umfassen.
Von den eingereichten Referenzen müssen mindestens fünf (5) Referenzen aus dem Bankensektor stammen.
Die sechs Referenzen müssen bei mindestens zwei (2) unterschiedlichen Referenzgebern erbracht worden sein, bei denen es sich nicht um verbundene Unternehmen oder konzernangehörige Unternehmen handelt.
Mindestens zwei (2) der eingereichten Referenzen müssen den Schwerpunkt Analyse & Konzeption und drei (3) der eingereichten Referenzen den Schwerpunkt Operationalisierung/Umsetzung besitzen. Eine Referenz kann mehrere der genannten Schwerpunkte abdecken. Dies ist dann bitte entsprechend zu kennzeichnen.
Alle Referenzen decken mindestens eines der folgenden Themenfelder ab:
- (übergreifende) Banken-/Gruppensteuerung
- Nachhaltigkeit
- Digitalisierung
- Agilisierung
- Regulatorik
Mindestens 2 Referenzen weisen eindeutig Aspekte auf, die unter das Themenfeld Nachhaltigkeit fallen (z. B. Pariser Klimaabkommen).
Daneben bewertet die KfW auch das Gesamtbild aller vorgelegten Referenzen. Dieses muss mindestens durchschnittlich sein, andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Unterdurchschnittlich und nicht ausreichend ist das Gesamtbild, wenn das Gesamtbild der Referenzen Zweifel aufkommen lässt, ob die Beratung die KfW in diversen Fragestellungen zum Thema Fachberatung über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zielführend beraten kann. Hintergrund ist, dass die Referenzen in der Gesamtschau hinsichtlich potentiell unter der Rahmenvereinbarung zu erwartende Themenfelder (Kreditgeschäft, Bankensteuerung, Refinanzierung, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Regulatorik) sowie verschiedene Bank-Geschäftsbereiche nicht abdeckt.